Dienstblatt-Runderlass (Allgemeines)
Hallo,
ich habe zufällig ein Dienstblatt-Runderlass der Bundesanstalt für Arbeit durchgelesen. In diesem Runderlass sind u.a. auch die Formblätter der einzelnen Stellungnahmen für den Arbeitgeber, Betriebs-/Personalrat und SchwbV vorhanden. Mir ist aufgefallen, dass bei der Stellungnahme des Arbeitgebers die Frage gestellt wird: "Ist eine Integrationsvereinbarung vorhanden ja - nein". Bei den Erläuterungen dieser Dienstanweisung findet ich dann einen Satz mit folgendem Wortlaut:
"In dem Vordruck wird auch erfragt, ob Integrationsvereinbarungen gem § 83 SGB IX vorliegen. Sie sind bei der Entscheidung gegebenenfalls mit zu berücksichtigen."
Nun meine Frage: wie ist dieser Satz zu verstehen> können daraus Nachteile für den Antragsteller u.U. entstehen>
Vielen Dank im Voraus.
juma