Dienstblatt-Runderlass (Allgemeines)

juma @, Monday, 14.02.2005, 14:27 (vor 7013 Tagen)

Hallo,

ich habe zufällig ein Dienstblatt-Runderlass der Bundesanstalt für Arbeit durchgelesen. In diesem Runderlass sind u.a. auch die Formblätter der einzelnen Stellungnahmen für den Arbeitgeber, Betriebs-/Personalrat und SchwbV vorhanden. Mir ist aufgefallen, dass bei der Stellungnahme des Arbeitgebers die Frage gestellt wird: "Ist eine Integrationsvereinbarung vorhanden ja - nein". Bei den Erläuterungen dieser Dienstanweisung findet ich dann einen Satz mit folgendem Wortlaut:

"In dem Vordruck wird auch erfragt, ob Integrationsvereinbarungen gem § 83 SGB IX vorliegen. Sie sind bei der Entscheidung gegebenenfalls mit zu berücksichtigen."

Nun meine Frage: wie ist dieser Satz zu verstehen> können daraus Nachteile für den Antragsteller u.U. entstehen>

Vielen Dank im Voraus.
juma

Re: Dienstblatt-Runderlass

juma @, Monday, 14.02.2005, 15:17 (vor 7013 Tagen) @ juma

PS: Das Wichtigste habe ich wohl vergessen. Es geht hier um Gleichstellungsanträge.

Re: Dienstblatt-Runderlass

hackenberger, Tuesday, 15.02.2005, 13:39 (vor 7012 Tagen) @ juma

Hallo,

es solltem dem Antragsteller keine Nachteile entstehen. Es könnte aber sein, dass auf Grund des Inhaltes/Regelungsbereiches eine Gleichstellung nicht mehr erforderlich ist, weil z.B. gemäß der geltenden Integrationsvereinbarung der Arbeitsplatz, das Beschäftigungsverhältnis nicht gefährdet ist. Die Gleichstellung soll ja genau auch dieses erziehlen.

Bernhard

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