nicht fristgerechte Kündigung (Kündigung)

Tane, Monday, 16.03.2009, 13:36 (vor 5546 Tagen)

Hallo,
hier kurz mein "Fall", mit der Bitte um rasche Antwort, da die Zeit drängt.
Kurze Vorgeschichte: Mitarbeiterin, Grad 80, gringfügige Beschäftigung, hat nach 12 Jahren EU Rente seit 01.03.2008 eine vorzeitige Altersrente. Hat diesen Rentenbescheid(rückwirkend zum 01.03.2008) im September'08 der Personalabteilung mitgeteilt.Die Personalabteilung hat nicht reagiert. Laut unserem Tarifvertrag endet das Arbeitsverhältnis mit Beginn der Altersrente, es hätte also ein neuer Vertrag als Geringfügig beschäftigt abgeschlossen werden müsse, oder> Die Kollegin ist weiterhin zur Arbeit erschienen, mit vielen Fehlzeiten, hat ihr Gehalt erhalten.
Nun hat sie die Kündigung zum 19.03.2009 erhalten, zugestellt am 14.03.2009!Die Kollegin befindet sich z.Zt. in einer Anschlußheilbehandlung.

Eine Zustimmung liegt nicht vor, auch wurde ich nicht angehört.

Was ratet ihr mir> Es ist wohl das Beste, wenn sie sich einen Rechtsanwalt nimmt und Kündigungsschutzklage einreicht, oder>

Besten Dank für eine Antwort

Tane

nicht fristgerechte Kündigung

hackenberger, Monday, 16.03.2009, 14:23 (vor 5546 Tagen) @ Tane

Hallo Tane,

» Eine Zustimmung liegt nicht vor, auch wurde ich nicht angehört.
»
» Was ratet ihr mir> Es ist wohl das Beste, wenn sie sich einen Rechtsanwalt
» nimmt und Kündigungsschutzklage einreicht, oder>

Ja, hier ist es am Besten, die Koll. nimmt sich einen Rechtsanwalt und lässt eine Möglichkeit der Kündigungsschutzklage klären.

Denn hier ist die Rechtslage auf Grund des TV und Tatsache, dass sie weitergearbeitet hat und der AG diese Arbeitskraft angenommen und auch vergütet hat etwas Besonderes. Hier muss ein Rechtanwalt daher diese klären.

Ich sehe es so, lt. TV wäre das Beschäftigungsverhältnis automatisch mit Beginn der Altersrente geendet. Da sie weitergearbeitet hat und der AG diese Arbeitskraft angenommen und vergütet hat, ist ein neues Arbeitsverhältnis geschlossen worden. Dieses hätte nun wie jedes andere Gekündigt werden müssen und das IA hätte dieser Kündigung zustimmen müssen, also Kapitel IV SGB IX wäre zur Anwendung gekommen.

Doch einen solchen Fall hatte ich auch noch nie, daher sollte man hier einen Rechtsanwalt einbinden.

Aber Achtung; Kündigungsschutzklage muss innerhalb 3 Wochen nach Zugang der Kündigung eingelegt werden.

Du solltest als SchwbV auf alle Fälle die mangelnde Anhörung/ Beteiligung der SchwbV und des IA bemängeln. Also den AG entsprechend anschreiben. Kopie dann an die Koll. für ihre Unterlagen.

PS: Was sagt/ unternimmt der BR/PR>


Nun noch die Bitte, ergänze bitte Dein Profil mit der Angabe, welches Recht bei euch zur Anwendung kommt, BetrVG oder PersVG>

nicht fristgerechte Kündigung

Tane, Tuesday, 17.03.2009, 07:51 (vor 5545 Tagen) @ hackenberger

Hallo Berhard,

danke für deine rasche Antwort.


Doch einen solchen Fall hatte ich auch noch nie, daher sollte man hier
» einen Rechtsanwalt einbinden.

Das tröstet mich ein wenig! Habe ich der Kollegin auch geraten.

» Du solltest als SchwbV auf alle Fälle die mangelnde Anhörung/ Beteiligung
» der SchwbV und des IA bemängeln. Also den AG entsprechend anschreiben.
» Kopie dann an die Koll. für ihre Unterlagen.

Mache ich heute noch.

» PS: Was sagt/ unternimmt der BR/PR>

Heute ist BR-Sitzung, der BR wird der Kündigung nicht zustimmen und arbeitet eng mit mir zusammen.


» Nun noch die Bitte, ergänze bitte Dein Profil mit der Angabe, welches
» Recht bei euch zur Anwendung kommt, BetrVG oder PersVG>

Bei uns kommt das BetrVG zur Anwendung.Soll ich diese Info noch woanders eintragen, wenn ja, so gib mir doch eben einen Tipp, wie es machen kann.

Noch eine Frage: wie editiere ich eigentlich> Bitte nicht lachen, aber ich bin nicht so fit was PC angeht.....;-)

Nochmals herzlichen Dank und einen schönen Tag

Tane

nicht fristgerechte Kündigung

hackenberger, Tuesday, 17.03.2009, 08:53 (vor 5545 Tagen) @ Tane

Hallo Tane,

» danke für deine rasche Antwort.
Bitte, machen WIR doch immer gerne hier! ;-)

» » PS: Was sagt/ unternimmt der BR/PR>
»
» Heute ist BR-Sitzung, der BR wird der Kündigung nicht zustimmen und
» arbeitet eng mit mir zusammen.
Das ist immer super!

Lasse uns erfahren wie es weiter, ausgegangen ist. Gerade Fälle welche nicht tägliche sind, sind im Verlauf/Ergebnis von Interesse für alle.

nicht fristgerechte Kündigung

Tane, Tuesday, 17.03.2009, 07:57 (vor 5545 Tagen) @ hackenberger

Nochmals Hallo,

» Nun noch die Bitte, ergänze bitte Dein Profil mit der Angabe, welches
» Recht bei euch zur Anwendung kommt, BetrVG oder PersVG>

Gefunden und erledigt!!!:-)

Gruß

Tane

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