taubheit (Fragen zu einer Behinderung)

traute, Monday, 14.02.2005, 15:12 (vor 7013 Tagen)

hallo,
eine jetzt rückwirkend ab 1976 festgestellte taubheit auf einem ohr wird vom LAsD mit GdB 20 bewertet. mir fehlen jetzt argumente für einen widerspruch. wäre eine taubheit beiseitig dann GdB 40> das kann ja wohl nicht sein. mir sind die feststellungskriterien absolut unklar, gerade bei hörminderung. die betroffene ist eine junge frau (30j)trägt hörgeräte beidseitig und kann jetzt zum erstenmal leise töne auf der tauben seite wahrnehmen. cih bin vertrauensperson. wie kann ich den widerspruch sachlich fundiert abfassen. hat jemand ähnliche erfahrung>
danke für rat.
TG

Re: taubheit

Sozialportal ⌂, Stuttgart, Tuesday, 15.02.2005, 08:05 (vor 7013 Tagen) @ traute

Hallo TG,
zur Argumentation benötigst du alle medizinischen Unterlagen.
Die Gutachtertabelle findest du unter http://www.sozialportal.de in der Rubrik SB-Vertretung.

Bei beidseitiger Taubheit gibt es momentan einen GdB von 80-100, je nachdem, ob dadurch auch sprachbehindert oder nicht.
Zudem müsste man Akteneinsicht beim Versorgungsamt anfordern, damit du weißt, was und wie die bewertet haben.

Im übrigen würde ich die Sache gleich weitergeben an einen Sozialverband wie den VdK oder SovD. Die haben Rechtsreferendare, die sich mit dem Thema auskennen. Du könntest nur einen Widerspruch schreiben. Wenn der abgelehnt wird, muß Klage eingereicht werden. Den Schuh zieh dir bitte nicht an!!!
Gib deiner Kollegin den Rat, schnell einen Verband wie genannt aufzusuchen oder einen Rechtsanwalt, der sich mit Sozialrecht auskennt.

Grüße
J.Schmitt

Re: taubheit

traute, Tuesday, 15.02.2005, 19:43 (vor 7012 Tagen) @ traute

hallo,
danke für die info. das war mir bereits bekannt. der sozialaverband hier ist leider sehr schwach, wie ich mehrmals feststellem mußte. ich habe schon mehr als eine klage abgefaßt und durchgezogen.
med. unterlagen über hörtest waren bereits beigelegt. andere unterlagen aus der kindheit gibt es nicht, da ehemaige ddr bürgerin. immerhin ist die feststellung rückwirkend ab 1976.
anwälte kenne sich bedauerlicherweise mit SGB IX auch nicht aus und eiern nur rum, kassieren geld für nichts. meine traurige erfahrung.
dann werde ich mir jetzt wohl selbst eine formulierung basteln. ich finde GdB 20 für taubheit einohrig mit beidseitiger hörgeräteversorgung zu wenig.
gruß, TG

Re: taubheit

Claudia @, Monday, 04.04.2005, 14:30 (vor 6964 Tagen) @ traute

Da hast du leider Recht, nicht jeder Anwalt kennt sich mit dem SGB IX aus. Meine Empfehlung ist ein Rechtsanwalt für Sozialrecht, ich bin bei einem Sozialgericht beschäftigt und muss sagen, dass die wirklich ne Menge Ahnung haben.

Gruss Claudia

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