Inanspruchnahme von Verteilzeiten (Hilfsmittel)

jambofreak, bundesweit tätig, Wednesday, 18.03.2009, 11:17 (vor 5521 Tagen)

Hallo,

in meinem Betrieb werden Aufgaben/Aufträge in Form von elektronischen Tickets in diverse Gruppenkörbe eingestellt. Aus diesen entnehmen sich die Bearbeiter ihre Tickets in einen eigenen Korb. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass der Teamleiter diese Tickets direkt den Bearbeitern zuweisen kann.

Dies ist in einem Team der Fall, wo eine schwerbehinderte Kolln mit einem GdB von 70 arbeitet. Dort verteilt der Teamleiter immer sämtliche Tickets aus dem Gruppenkorb und weist sie den einzelnen Kollegen zu. Sie steht aufgrund dessen, dass sie sich ihre Arbeit nicht selbst einteilen kann, unter erheblichen (wie alle ihre Kollegen) Druck.

Derzeit spielen auch noch äußere Faktoren, wie Raumklima und Lärm eine große Rolle. Diese Belastungen haben alle Kollegen und sind bekannt. Man ist aktiv um Abhilfe bemüht.

Die schwerbehinderte Kollegin will nunmehr aufgrund ihrer Behinderung Verteilzeiten in Anspruch nehmen. Sie fühlt sich wegen ihres Alters (58) und ihrer Behinderung nicht mehr so leistungsfähig, wie jüngere und/oder gesunde Kollegen.

Sie ist Beamtin. Ein Vorruhestand oder dauernde Dienstunfähigkeit kommt für sie nicht infrage.

Wie definieren sich Verteilzeiten> Wer kann soetwas festlegen> Mit welcher Argumentation kann ich der Kollegin noch helfen>

Fakt ist, dass der Leistungsdruck von ihr genommen werden muss. Fakt ist aber auch, dass das Team nicht um weitere Kräfte aufgestockt wird. Die Arbeit müsste auf das restliche Team verteilt werden.

Ein Gesprächstermin mit ihr, dem Teamleiter, dem nächsthöheren Vorgesetzten und mir steht bereits fest.

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Jambofreak

Inanspruchnahme von Verteilzeiten

jambofreak, bundesweit tätig, Wednesday, 18.03.2009, 14:53 (vor 5521 Tagen) @ jambofreak

Vielleicht sind die Verteilzeiten ein Begriff, der nicht unbedingt geläufig ist und/oder praktiziert wird.

Habe nun ältere Einträge hinsichtlich Minderleistung und Lohnkostenzuschuss gelesen. Könnte auch ein Weg bei meinem Problem sein.

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Jambofreak

Inanspruchnahme von Verteilzeiten

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Friday, 20.03.2009, 09:35 (vor 5519 Tagen) @ jambofreak

Hallo Ines,
prüfe doch mal ob es in deinem Betriebsteil (noch) die sogenannten "personenbezogenen Zuschläge" gibt.
Auskunft bei der GesSchwbV oder BR oder Personalmanagement.
Das gab es mal im gesamten Betrieb. Ist aber durch die Aufspaltung nicht übernommen worden.

Unabhängig davon kannst du in Zusammenarbeit mit dem BR prüfen, ob die Kollegin gemäß § 81 Abs. 4 SGB IX, hier Ansprüche geltend machen kann.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

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