Arbeitszeit / Sonderurlaub (Fragen zu einer Behinderung)

Kolbe, Saturday, 21.03.2009, 06:47 (vor 5523 Tagen)

Hallo zusammen,

ich bin Beamter in NRW.

Man redet immer so schön von Rechten und Pflichten.
All' zu viel weiß ich nicht. Ich habe nur gelesen, dass ich 5 Tage mehr Urlaub bekomme und ab einem Grad der Behinderung von 50 muss ich nicht mehr 41 h in der Woche arbeiten, sondern nur noch 40.

Wie läuft dies genau> Angenommen ich bekomme meinen Ausweis Mitte April, beantragt habe ich ihn im November 2008. Rückwirkend werden mir doch dann aber keine Stunden gutgeschrieben, oder> Wäre natürlich toll, jedoch wird das ganze doch erst in Kraft treten, wenn ich die Schwerbehinderung offen lege, oder> Wobei ich vorher ja nichts sagen konnte, da ich keinen Ausweis hatte und nicht wusste, ob ich einen bekommen.

Welche besonderen Pflichten habe ich>

Vielen Dank,
Christian

Arbeitszeit / Sonderurlaub

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Saturday, 21.03.2009, 10:27 (vor 5523 Tagen) @ Kolbe

Hallo Christian,
da du offensichtlich in einer Behörde arbeitest gehe ich davon aus, dass es bei euch eine SchwbV gibt.
Diese wird dir deine gestellten Fragen und auch alle weiteren (für deinen Bereich) geltenden Nachteilsausgleiche erläutern.

PS: Wie aus dem Titel dieser Seite hervorgeht sind wir ein Forum für die SchwbV´n, so das diese den KollegInnen vor Ort weiter helfen können.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

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