Neufeststellung BG (Fragen zu einer Behinderung)

Uehlein, Bayern, Tuesday, 24.03.2009, 14:58 (vor 5520 Tagen)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich bin seit meinem 14. Lj. durch einen Unfall mit 50% BG eingestuft und habe auch seit dieser Zeit einen Schwb-Ausweis. Im Jahr 2005 hatte ich eine Krebserkrankung und bin für die Dauer bis Febr. 2010 auf 80% GB hochgestuft worden. Im Febr. soll nun eine Neueinstufung stattfinden und ich habe nun etwas "Bammel" davor, dass ich unter die jahrzehntelang anerkannte Behinderung von 50% fallen könnte. Dies wäre umso schlimmer für mich, da ich auf der Grundlage meiner Behinderung zum 01.07.2010 bereits in die Passivphase der Altersteilzeit komme und mit 60 Jahren die vorgezogene Rente für Schwb in Anspruch nehme. Als ich nach meiner OP im Jahr 2005 die Höhereinstufung beantragte, habe ich mit dem Vorsitzenden des VDK Verbindung aufgenommen um von ihm einen fachlichen Rat zu bekommen. Leider konnte mir dieser auch keine verbindliche Aussage zukommen lassen wie in solchen Fällen entschieden wird, bzw. vielleicht schon durch ein Urteil entschieden wurde.
Meine Frage wäre nun, ob irgendjemand von Euch einen gleichgelagerten Fall kennt und ob es soetwas wie einen "Vertrauensschutz" gibt wenn man über all die Jahre schon eine anerkannte Behinderung von 50% hatte>. Selbst das Versorgungsamt konnte mir damals keine verbindliche Aussage geben wie hier verfahren wird.

Vielen Dank im voraus

W.Ühlein
SchwbV

Neufeststellung BG

hackenberger, Thursday, 26.03.2009, 01:59 (vor 5519 Tagen) @ Uehlein

Hallo W.Ühlein,

die Heilungsbewährung welche bei Dir wohl ausläuft betrifft ja "nur" den GdB betreffend der Krebserkrankung. Daher könnte man davon ausgehen, dass der vor der Krebserkrankung bestandene GdB von 50 auch weiter Bestand haben wird.

Aber sicher ist man erst nach Rechtskraft eines neues Feststellungsbescheides.

Sollte hier im Rahmen der auslaufenden Heilungsbewährung ein Gesamt-GdB von < 50 festgestellt werden, so kann man hier dann alle Rechtsmittel im Anspruch nehmen. Also ggf. neue bisher nicht bewertete gesundheitliche Beeinträchtigungen einbringen, Widerspruch und Klage gegen des Feststellungsbescheid. Klage ggf. bis zum BAG.

Für die Rente ist es nur entscheiden, dass am Tage des Eintritts der Rente (Beginn) eine Schwerbehinderung (GdB 50) besteht/ bestanden hat. Was am Tage da nach ist spielt keine Rolle. Also ggf. guten Anwalt und alle Rechtsmittel ausschöpfen.

Was ganz wichtig ist, auf alle Fälle rechtzeitig die Nachfolge im Mandat regeln. Stellis ggf. wählen lassen!

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