...wieder mal Änderungskündigung (Kündigung)

Jörg, Friday, 18.02.2005, 16:23 (vor 7016 Tagen)

Hallo liebe Leute,

jetzt komme ich nochmals drauf zurück, was im Dezember von mir schon angeschnitten wurde. Der Kollege hat nun seine Änderungskündigung bekommen...er soll also in einen komplett anderen Arbeitsbereich, da er seinen bisherigen Bereich (er gibt´s auch teilweise zu - aber wiederspricht sich dann wieder) nicht mehr 100%ig ausüben kann(Begründung von AG).

Der BR hat dem nun, unter der Vorraussetzung, dass der psychosoziale Fachdienst des Integrationsamtes eingeschaltet wird, zugestimmt. Auch die örtliche Stelle des Integrationsamtes hat dies schon in Vorgesprächen zugestimmt.

Die Einladung der Betriebsratssitzung, in der sein Fall besprochen wurde, hat der Kollege abgelehnt. Ebenso hat er sich geweigert (auf Raten seines Anwaltes) an einer psyhologischen Begutachtung, die auf Vorschlag des Integrationsamtes war, teilzunehmen.


Der AG geht davon aus, lt. Begründung, dass der Kollege die neuen Aufgaben im Rahmen seiner Möglichkeiten wahrnehmen kann.

Ich denke, da gibt es kein Entkommen mehr, oder wie seht Ihr da noch Chancen>

lg Jörg

Re: ...wieder mal Änderungskündigung

hackenberger, Saturday, 19.02.2005, 11:15 (vor 7015 Tagen) @ Jörg

Hallo Jörg,

wenn auch Du der Einschätzung bist, dass der Koll. sein bisheriges Aufgabenfeld aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr im Rahmen seiner Arbeitsvertragliche Pflicht erfüllen kann und er die Hilfe/Unterstützung des Integrationsamtes/Integrationsfachdienstes ablehnt, würde ich als SchwbV mich nicht weiter in der Lage und auch in der Verantwortung sehen. Ich gehe davon aus, dass hier dann auch das Inetgrationsamt der Änderungskündigung und im äußertsten Falle auch der ordentlichen Kündigung zustimmen wird.

Dann wird es ein Fall für die Arbeitsgerichtbarkeit.

Bernhard

Re: ...wieder mal Änderungskündigung

Jörg, NRW, Wednesday, 25.05.2005, 08:41 (vor 6920 Tagen) @ hackenberger

HiHo,

wollte nur mal kurz bekannt geben, dass der Kollege doch eingewilligt hat und sich alle Parteien gütlich einigen werden. Der Kollege nimmt die ihm angebotene Stelle zu bisherigen, vertraglichen Bedingungen an und sein neuer Arbeitsplatz wird behindertengerecht zur Verfügung gestellt.

Da bin ich aber froh...ein Arbeitsloser weniger, wenn man das so nimmt...

lg

Jörg

» Hallo Jörg,
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» wenn auch Du der Einschätzung bist, dass der Koll. sein bisheriges
» Aufgabenfeld aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr im Rahmen seiner
» Arbeitsvertragliche Pflicht erfüllen kann und er die Hilfe/Unterstützung
» des Integrationsamtes/Integrationsfachdienstes ablehnt, würde ich als
» SchwbV mich nicht weiter in der Lage und auch in der Verantwortung sehen.
» Ich gehe davon aus, dass hier dann auch das Inetgrationsamt der
» Änderungskündigung und im äußertsten Falle auch der ordentlichen Kündigung
» zustimmen wird.
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» Dann wird es ein Fall für die Arbeitsgerichtbarkeit.
»
» Bernhard

Re: ...wieder mal Änderungskündigung

hackenberger, Wednesday, 25.05.2005, 10:18 (vor 6920 Tagen) @ Jörg

Hallo Jörg,

wenn bei dem Koll. behindertenbedingte Leistungseinschränkungen/ -mängel vorliegen und/oder er ggf. Hilfe/ Unterstützung anderer benötigt, kann der AG (oder auch die SchwbV für den AG, man will dem AG ja gerne einen Mehrwert der SchwbV zukommen lassen :-) ) bei Integrationsamt hierfür Mittel aus der Ausgleichsabgabe (Lohn-/ Betreuungszuschüsse) beantragen. So wird der AG "schadklos" gestellt und er Schwerbehinderte muss keine Lohneinbußen hinnehmen. Selbstverständlich können und sollten auch Mittel für die behindertengerchte Ausgestalltung des Arbeitsplatzes beantrag werden.

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