Reha Maßnahme und Ausbildungsrecht (Fragen zu einer Behinderung)

Senta1, Wednesday, 08.04.2009, 18:24 (vor 5505 Tagen)

Mein Sohn jetzt 19 Jahre ist in der 25 Schwangerschaftswoche geboren, und auf Grund dessen Lernbehindert. Wie jeder Jugendliche hat er auch Wünsche und Träume was sein werdener Beruf aussehen könnte. Seine Intressen gehen über alles was mit den Computer zu tun hat. Und da liegt auch seine Begabung , die er schon in einen Praktikum unter Beweis gestellt hat. Bürokraft (Hilfskraft) usw. Sowas und noch einiges mehr wird in Bremen wo er gleichzeitig auch wohnen und von Ergotherapeuten und Phychologen zusätzlich betreut wird. Nur stellt sich das Arbeitsamt quer und behauptet das dieses aus Leistungsgründen nicht geht und auch nicht finanziert wird.Obwohl man da auch schon andere Jugendliche hingeschickt hat die ehnliche Probleme haben. Wir haben uns ein Buch besorgt wo alle BBW drin stehen und wer dort hingehen kann. Bremen ist auch für Lernbehinderte. Auch haben wir uns dieses vor Ort angesehen und von der Leiterin die Berufe und die Räumlichkeiten zeigen und erklären lassen. Auch sie bestätigt das Lernbehinderte und Mehrfachbehinderte aufgenommen werden.
Dieses erzählten wir seiner Bearbeiterin beim Arbeitsamt die aber nach wie vor ihr ok nicht gibt sondern ihn nach Lingen schicken will die aber deutlich weniger Auswahl an Berufen haben. Meine Frage ist kann man sich dagegen wehren und wie, da mein Sohn nach Bremen möchte um seinen Berufswunsch vielleicht zu verwirklichen.
Was er in Lingen in diesen Umfang nicht könnte.
Liebe Grüße Senta 1

Reha Maßnahme und Ausbildungsrecht

hackenberger, Wednesday, 08.04.2009, 18:33 (vor 5505 Tagen) @ Senta1

Hallo "Senta1",

ich kann zwar verstehen, dass Du nach Hilfe und Unterstützung suchst. Doch wir sind hier leider der falsche Ansprechpartner.

Wir sind hier ein Forum welches sich an Mandatsträger wendet, also SchwbV/ BR/ PR um diese bei Fragen im Zusammenhang mit der Mandatsausübung zu unterstützen. Siehe auch den Kopf der Webseite.

Ich kann hier nur raten sich an örtl. Selbsthilfegruppen oder Beratungsstellen zu wenden.

Sorry, aber mehr kann ich hier nicht tun, bitte um Verständnis dafür.

Reha Maßnahme und Ausbildungsrecht

Wecodi, Tuesday, 14.04.2009, 22:40 (vor 5499 Tagen) @ Senta1

Hallo "Senta1",

erkundigt Euch ob das Arbeitsamt eine Abteilung hat, die speziell für die Begleitung bzw. Betreuung von schwerbehinderten Menschen hat. Wenn ja, bemüht Euch um ein Gespräch mit der Sachbearbeiterin und dieser Abteilung.

Ansonsten könntet Ihr bei dem für Euch zuständigen Integrationsamt nachfragen, wie Ihr hier zu verfahren habt.

Mit freundlichen Grüßen
Tanja Wendland

Reha Maßnahme und Ausbildungsrecht

Senta1, Wednesday, 15.04.2009, 10:36 (vor 5498 Tagen) @ Wecodi

» Hallo "Senta1",
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» erkundigt Euch ob das Arbeitsamt eine Abteilung hat, die speziell für die
» Begleitung bzw. Betreuung von schwerbehinderten Menschen hat. Wenn ja,
» bemüht Euch um ein Gespräch mit der Sachbearbeiterin und dieser
» Abteilung.
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» Ansonsten könntet Ihr bei dem für Euch zuständigen Integrationsamt
» nachfragen, wie Ihr hier zu verfahren habt.
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» Mit freundlichen Grüßen
» Tanja Wendland

Danke für Deinen Rat Wir sind schon beim Arbeitsamt die für solche spezielle
Behinderungen zuständig sind, aber genau die machen uns diese Probleme. Aber ich werde Deinen Rat befolgen und mich an das Integrationsamt wenden. Am 17zehnten fahren wir erstmal nach Lingen, damit mein Sohn und ich einen Vergleich vor Ort ziehen können, und dann auch richtig argumentieren können.Für mich ist wichtig das mein Sohn seine Zukunft alleine bewältigen kann,und in seiner Berufswahl glücklich wird. Denn wenn er es ist , bin ich es auch.Und dafür werde ich kämpfen.
Liebe Grüße Senta1:flower:

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