Fallstricke bei Voll-/Teilrente (Rente / Pension / ATZ)

pacodecolonia, Wednesday, 15.04.2009, 22:16 (vor 5498 Tagen)

Liebe Forumianer,

ein gleichgestellter MA hat wegen Mobbing+mehrere Zusammenbrüche gehabt.
Er ist wegen Depressionen, Angstzuständen, Panikatacken Somatisierungen etc. wenn überhaupt, nur noch eingeschränkt arbeitsfähig - 10 Wochen psychoso.
Krankenhaus haben ihn stabilisiert aber schon eine Kleinigkeit bringt Ihn aus dem Gleichgewicht.

Die Umsetzung auf eine andere Stelle ist geplant, Gespräche mit IFD, , PR und ein 2. BEM stehen noch aus. Er hat Angst, den Betriebsarzt den vollen Umfang seiner Handycaps zu informieren weil er eine krankheitsbedingte Kündigung fürchtet. Sein Facharzt rät Ihm zu Teilrente, er würde auch eine Vollrente annehmen, eventuell kommt auch eine 3-Stunden pro Tag Stelle in Frage.

Welcher Weg/welche Reihenfolge ist erfolgversprechend, wie verbaut er sich die wenigsten Optionen>

LG
Pacodecolonia

Fallstricke bei Voll-/Teilrente

hackenberger, Wednesday, 15.04.2009, 22:36 (vor 5498 Tagen) @ pacodecolonia

Hallo "Pacodecolonia",

aus Rentenfragen sollte sich eine SchwbV immer heraushalten. Es gehört nicht zu ihrem Aufgabenfeld. Hier geht es um eine lebenslange Versorgung. Eine fehlerhafte Auskunft mag sie auch noch so gut gemeint gewesen sein, kann massive Folgen für die/ de Betreffende(n) haben. Für Rentenfragen gibt es Fachleute bei der DRV oder ggf. VdK.

Eine Falschauskunft könnte hier auch für die/ den Auskunftgebende(n) Regressansprüche nach sich ziehen.

Der Betriebsarzt unterliegt wie jeder Arzt der ärztlichen Schweigepflicht. Er darf dem AG nur mitteilen, ist für die vorgesehene Tätigkeit gesundheitlich geeignet oder nichtgeeignet. Weiter darf er Anregungen zur Gestaltung des Arbeitsplatzes/ -umfeldes machen.

Den Betriebsarzt hier nicht vollumfänglich zu informieren, könnte sich also auch nachteilig auswirken. Nämlich dann, wenn der Betriebsarzt auf Grund der mangelnden Infos keine optimale Anregungen für einen entsprechenden Arbeitsplatz geben kann. Dann in Folge seiner Kenntnis nur die Aussage treffen kann, nicht geeignet was dann eine Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses bedeuten kann.

Fallstricke bei Voll-/Teilrente

David ⌂, NRW, Thursday, 16.04.2009, 02:12 (vor 5498 Tagen) @ pacodecolonia

Hallo "Pacodecolonia",

sicherlich ist es wichtig die Leistungsbereitschaft des Kollegen darzustellen. Bevor es konkrete Gespräche mit dem AG gibt, erscheint es mir wohl ratsam den örtlichen Berufsbegleitenden Dienst in Anspruch zu nehmen. Von dort aus kann sich durchaus eine Helfergrppe bilden, welche Konstruktiv eine Widereingliederung im Sinne der persönlichen Rehabilitation begleiten kann. In Sachen Mobbing ist eine vorsichtige Vorgehensweise m.E. erforderlich. Auch hier bieten sich eine Vielzahl von Helfergruppen an, die eine objektive Betrachtung der Situation fördern.

MfG
David
VPschwbM

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