Versetzung von SBV-Mitglied abgelehnt (Einstellung)

Sander, Niedersachsen, Friday, 17.04.2009, 16:58 (vor 5507 Tagen)

Hallo,

hier noch eine Frage zum Wochenende. Ich bin Vertrauensperson und habe mich auf eine interne Stellenausschreibung für ein anderes Projekt beworben (Call Center). Testergebnisse sind noch nicht bekannt. Jetzt wurde heute der BR informiert, dass man lieber andere Kollegen nehmen möchte, da ich wirtschaftlich nicht tragbar sei. Zu hohe Ausfallzeiten. Krankheit und SBV-Tätigkeiten vermutlich zusammengezählt.
Frage: Ich bin natürlich über die Bewerbung eines schwerbehinderten Kollegen (ich selber) informiert. Der BR wurde nicht informiert vor dem Gespräch heute. Allerdings hat die SBV keinen Einblick in die Unterlagen aus dem AC (schriftl. Tests und ein Interview) erhalten.
Darf ich eigentlich den Einblick nehmen oder muss hier, trotz meiner Anwesenheit, mein Stellvertreter ran> Von wegen Befangenheit. Und wie funktioniert das in einer BR-Sitzung, in der über mich gesprochen wird. Muss ich raus und mein Stellvertreter rein.

Bitte helft mir weiter.

Ein schönes Wochenende
Sander

Versetzung von SBV-Mitglied abgelehnt

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Friday, 17.04.2009, 17:47 (vor 5507 Tagen) @ Sander

Hallo Sander,

» muss hier, trotz meiner Anwesenheit, mein Stellvertreter ran>
Ja, siehe hier: (BAG, Beschluss vom 03.08.1999, 1 ABR 30/98). Gilt auch für die SBV.
Siehe auch bei Duewell unter Rn 156 http://www.schwbv.de/pdf/duewell_kommentierung.pdf


» Und wie funktioniert das in einer BR-Sitzung, in der über mich gesprochen wird. Muss ich raus und mein Stellvertreter rein.
Wenn der Top aufgerufen wird gehst du raus und der Stelli rein.

PS: Ergänze doch bitte dein Profil.
(User, rechts oben auf der Webseite) und dann im "User-Bereich: registrierte User".

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Versetzung von SBV-Mitglied abgelehnt

Sander, Niedersachsen, Monday, 20.04.2009, 12:01 (vor 5504 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo Hans-Peter,

danke für die prompte Antwort und gleich noch ein paar Fragen:

Historie: Während meiner Abwesenheit auf Grund eines Arbeitsunfalles ist meine Stellvertretung über meine Bewerbung und 3 andere Bewerber informiert worden, ebenso über den Rückzug einer dieser Bewerbungen. Danach erfolgten bis zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Infos.

Die Einstellungstests wurden extra für mich verschoben, damit ich nach Beendigung der AUB teilnehmen kann. Dieses ist letzten Donnerstag geschehen.

Freitag wurde die BR-Vorsitzende zu einem Gespräch gebeten und ihr wurde mitgeteilt, dass eine Versetzung meinerseits aus wirtschaftlichen Gründen (zu hohe Ausfallzeiten) nicht in Frage käme. Sollte der BR nicht zustimmen, würde die Stelle gar nicht besetzt. Sollte zugestimmt werden, könne allerdings ein gleichgestellter Kollege auf seinem jetzigen Arbeitsplatz bleiben und müsste nicht versetzt werden (Hintergrund: Ausgeliehen an ein externes Projekt, dort sehr glücklich, generell schwer einsetzbar an unseren vorhandenen Projekten). Außerdem würden noch andere externe Bewerber getestet werden.

Die SBV wurde in diese Überlegungen (weder Versetzung gleichgestellter Kollege, noch "Nichtversetzung" meiner Person) nicht einbezogen und ist auch über weitere Bewerber nicht informiert worden.

Der BR möchte ablehnen und sucht nun nach rechtlicher Grundlage. Eventuell § 80 SGB IX.

Frage: Wurden wir ausreichend informiert> Ich tendiere zu "Nein". Müssen uns Bewerbungs- und Testunterlagen ungefragt vorgelegt werden oder müssen wir sie anfordern> Müssen die SBV spätestens bei Vorlage von Anträgen an den BR auf Einstellung/Versetzung Einsicht verlangen oder müssen wir vorher informiert werden>
- Die anstehende Versetzung des gleichgestellten Kollegen lasse ich hier mit Absicht beiseite -

Bitte helft mir weiter.

Vielen Dank
Sander

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