Kurzarbeit und Gleichstellung (Gleichstellung)

Thomas131, NRW, Monday, 20.04.2009, 19:34 (vor 5508 Tagen)

In unseren Betrieb wir ab 1Mai Kurarbeit eingeführt.
Jetzt geht die Angst um das als nächstes Kündigungen ausgesprochen werden.
Besteht wenn im einem betrieb Kurzarbeit gemacht wird, eine höhere wascheinlichkeit einen Gleichstellung zu erhalten.
In unserem Betrieb sind 16 Leute mit einem GDB von 30.
Unser Personalleiter wird aus alle Wolken fallen, wenn plötzlich 16 Anträge auf Gleichstellung bei ihm auf den Tisch landen.

Kurzarbeit und Gleichstellung

hackenberger, Wednesday, 22.04.2009, 23:21 (vor 5506 Tagen) @ Thomas131

Halo Thomas,

die Antwort lautet "leider" ganz klar, KUG ist kein Grund für eine Gleichstellung.

Denn eine Gleichstellung bedingt eine Gefährdung der Beschäftigung aus Gründen der Behinderung.

KUG könnte ein möglicher Hinweis auf eine ggf. kommende Gefährdung aus betrieblichen/ wirtschaftlichen Gründen sein.

Aber KUG dürfte ein Grund/ Auslöser für den § 84 (1) sein. Also eine Gefährdung der Beschäftigung aus betrieblichen Gründen.

Daher wäre zu prüfen ob z.B. Qualifizierungsmaßnahmen oder falls nicht im gesamten Betrieb kurzgearbeitet wird, eine Umsetzung in einen anderen Bereich möglich wäre um so der Gefährdung entgegen zu wirken.

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