Ablehnung einer telefonischen Beantragung (Gleichstellung)

Apanatshi, Bayern, Friday, 24.04.2009, 10:16 (vor 5502 Tagen)

Hallo liebe Mitstreiter,
kuriose Angelegenheit: Das Arbeitsamt in unserer Region ist zur Zeit sehr sperrig, was Gleichstellungsanträge betrifft.Eine Kollegin hat auf mein Anraten (Schwerbehindertenvertretung) einen Gleichstellungsantrag beim Arbeitsamt telefonisch beantragt. Dieser wurde von der dortigen Sachbearbeiterin abgewiesen, obwohl die Kollegin mitgeteilt hat, dass ein GdB von 30 vorliegt und Leistungseinschränkungen. Es wurde mit der Begründung abgelehnt, dass die Kollegin nur die Gleichstellung erhält, wenn ein anderer
Arbeitsplatz bei unserem ARbeitgeber für sie geeignet wäre und sie sich auf diesen beworben hätte. Außerdem wäre der Arbeitsplatz im Moment nicht gefährdet.
Ich habe nun per email weitere Gründe nachgeschoben, die eine Gleichstellung unterstützen würde (häufige Fehlzeiten, eingeschränkte Leistungen, evtl. technische Hilfsmittel erforderlich, Utnerstützung durch andere Mitarbeiter etc.
Gibt es evtl. neue gesetzliche BEstimmungen, die mir entgangen sind, die gegen eine Gleichstellung sprechen würden>
Darüber hinaus wäre interessant zu wissen, ob ein Betroffener sich einfach einen Gleichstellungsantrag aus dem Internet herunterladen kann und dann ausgefüllt an die Arbeitsagentur schicken kann. Dann würde doch die Diskussion am TElefon entfallen und sie müßten den Antrag mit einer sachlichen Begründung ablehnen. Im jetzigen Moment gibt man der Kollegin nicht mal die Möglichkeit den Antrag auszufüllen.
Welche ERfahrungen habt ihr gemacht> Habe im übrigen die Suchfunktion bereits genutzt, aber nichts neues verwertbares gefunden!!
Danke im Voraus für Eure Rückantworten.
Gruß A.

Ablehnung einer telefonischen Beantragung

hackenberger, Friday, 24.04.2009, 10:40 (vor 5502 Tagen) @ Apanatshi

Hallo "Apanatshi",

also, ein Antrag bedarf IMMER der Schriftform. Man kann den Antrag tel. stellen. Dieses bedeutet aber, die AfA nimmt ein Antragsvordruck und versieht diesen mit einem Zeitstempel (Datum/Uhrzeizt). Diesen Antrag erhält dann der Antragsteller. Der Antragsteller muss dann diesen dann vervollständigen, unterschreiben und an die AfA zurücksenden.

Bei der telefonischen Antragstellung werden i.d.R. noch keine genauen Gründe für diesen Antrag genannt. Es reicht i.d.R. die Mitteilung, ich habe einen GdB von X und möchte einen Antrag auf Gleichstellung stellen.

Über den Antrag wird dann bei der zuständigen AfA entschieden. Sofern gegen einen negativen Bescheid Widerspruch eingelegt wird und diesem nicht sofort aufgrund der vorgetragenen Gründe durch den SB der AfA stattgegeben werden kann, entscheidet dann der Widerspruchsausschuss bei der Regionalagentur.

Ich habe aufgrund dieser Anfrage nochmals den Kontakt mit der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg gesucht. Auch von dort bekam ich diese Vorgehensweise/ Möglichkeit, der telefonischen Antragstellung bestätigt. Auch dort wurde nochmals der Sinn dieser Vorgehensweise (Datum/ Uhrzeitstempel) der Antragstellung, bei bestehenden Beschäftigungsverhältnissen hingewiesen.

Mir wurde heute aber auf tel. Nachfrage auch mitgeteilt, dass unter bestimmten Umständen dem Antragsteller erst ein Beratungsgespräch angeboten wird. In/ nach diesem Beratungsgespräch erhält dann der Antragsteller den formellen Antrag. Dieser ist dann aber auch mit dem Datum-/Uhrzeitstempel des Zeitpunktes der tel. Antragstellung versehen. Es gilt somit als Antragsdatum der Anruf!

Die telefonische Antragstellung bewirkt, dass sofern dem Antrag stattgegeben wird, die Gleichstellung ab diesem Zeitpunkt, also rückwirkend, erfolgt. Dieses kann bei drohenden Kündigungen sich auf die notwenige Frist von 3 Wochen(Zeitpunkt/ Dauer der Anerkennung) auswirken.

Selbstverständlich kann man sich auch einen Antrag besorgen und diesen ausfüllen und bei der AfA abgeben. Dann gilt der Abgabezeitpunkt als Datum der Antragstellung mit den dann möglichen Folgen. Daher sollte man sich in diesem Falle die Abgabe, ggf. auf einer Kopie, bestätigen lassen.

Eine Gleichstellung erfolgt aber nur, wenn der Arbeitsplatz aus Gründen der behinderung gefährdet ist. Dieses muss man entsprechend nachvollziehbar darstellen.

Wird ein Antrag auch im Widerspruchsverfahren nicht stattgegebn,kann man Klage gegen diese Ablehung erheben.

Ablehnung einer telefonischen Beantragung

Apanatshi, Bayern, Friday, 24.04.2009, 11:04 (vor 5502 Tagen) @ hackenberger

Hallo lieber Kollege,
genau so ist mir das auch bekannt, nur die Kollegin bekommt ja nicht einmal die Gelegenheit, sich schriftlich zu äußern, weil man ihr das Ántragsformular gar nicht zuschickt.
Aber jetzt warten mir mal ab. Kommt trotz der sachlichen Gründe, die wir mitgeteilt nichts, holen wir uns das Formular aus dem Internet und dann sollen die mal begründen, warum ein Antrag nicht möglich ist...
Manchmal brauchts halt mehr Anläufe.

Danke für die schnelle Antwort. Andrea

Ablehnung einer telefonischen Beantragung

hackenberger, Friday, 24.04.2009, 11:22 (vor 5502 Tagen) @ Apanatshi

Hallo Andrea,

hier ist im Ablauf einiges nicht optimal gelaufen, z.B. das Einbringen/ Nachschieben von Gründen. Ihr hättet einfach nur die nicht erfolgte Zusendung des Antrages nach nach tel. Antragstellung reklamieren sollen.

Also, am besten die zuständige Stelle/ SB bei der AfA nochmals anrufen und bitten den Antrag mit entsprechendem Zeitstempel der (ersten) Antragstellung zusenden.

Es muss auch immer von der AfA ein formeller (schriftl.) Bescheid ergehen, entweder ein positiver oder negativer.

Gegen diesen Bescheid kann man dann die möglichen Rechstmittel einlegen.

Ablehnung einer telefonischen Beantragung

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Friday, 24.04.2009, 18:24 (vor 5502 Tagen) @ Apanatshi

Hallo Andrea,
guck doch mal unter A-Z bei Gleichstellungsantrag.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Ablehnung einer telefonischen Beantragung

Amina, Bayern, Monday, 27.04.2009, 13:06 (vor 5499 Tagen) @ hackenberger

Hallo zusammen,:flower:

hier ein gutes Beispiel.:wink:
Meine Schwester mit einen GdB von 30 arbeitet in einer Klinik seid 7 Jahren.
Aus behinderungsbedingten Gründen (angeb.selt.Stoffwechselkrankheit) ich habe für dieselbe Krankheit einen GdB von 60 erhalten.

Sie hatte im Sep.2008 einen Antrag auf Gleichstellung nach § 2 Abs. 3 SGBIX beim AfA gestellt. Der Antrag auf Gleichstellung im Betrieb ist abgelehnt worden,mit der Begründung, die Voraussetzungen und besondere Umstände wie drohende auserordentliche Kündigung aufgrund häufiger behinderungsbedingter Fehlzeiten liegt nicht vor.

Nach einem Telefonat mit dem zuständigen AfA SB Herrn M....x mit der Antwort ob sie nicht etwas Handfesteres z.B. einen Bandscheibenvorfall hätte ,wiederlegte meine Schwester allg. Darlegungen die eine dauerhafte Behinderung betreffen und begründete ausführlich mehrfach die Voraussetzungen, dass sie auf die Gleichstellung mit Schwb Menschen im Betrieb angewiesen sei.

Mit der Bitte um ein erneutes Formular der Gleichstellung zuzusenden,dies wurde ihr zuerst versagt.Mit intensiver Unterstützung des IFD hat sie einen neuen Gleichstellungsantrag gestellt,mit dem Hinweis,dass diese Behinderung somit der Krankheitsverlauf chronisch ist.
Der Bescheid der befristeten Gleichstellung erfolgt im Nov.2008 für ca.1 1/2 Jahre mit der Begründung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind,aber die begleitende Hilfe und Maßnahmen des IFD bis Juni.2010 abgeschlossen sein werden.

Obwohl die Voraussetzungen dafür von Anfang an gegeben waren und sich dieser Zustand auch nicht ändern wird.Auserdem kann sie nicht vorhersehen,welche Behinderungsbedingten Gesunheitlichen Probleme und Konflikte im Arbeitsleben auch nach dem Juni 2010 auf sie zukommen.

Somit legte sie Widerspruch auf diese Befristung der Gleichstellung ein.
Nach ca.8 Wochen Kamm der Bescheid,der Antrag auf Gleichstellung im Betrieb ist unbegrenzt anerkannt worden.(Freude):ok: Ihre Unkosten bei Antrag ersetzt werden.
Nach ca.10 Tagen Kamm die Nachricht das diese Klinikabteilung in der meine Schwester arbeitet aufgelöst wird,(Kündigung,evtl,Abfindungsangebote):-( für die SchwbG (meine Schwester) ist eine etwas gleichwertige Stelle im Betrieb angeboten worden.Die Arbeit wurde auch von meiner Schwester angenommen.:-D

Bei Ablehnung des Antrags egal welcher Antrag es ist,ist es ratsam Widerspruch einzulegen,es wird in den meisten Fällen zugunsten des Nachteiligen entschieden.:wink:

Ganz liebe Grüße
SBV Amina:wink::flower:

--
*Im Grunde sind es immer die Verbindungen mit Menschen,die dem Leben seinen Wert geben.*(Wilhelm von Humboldt)

Ablehnung einer telefonischen Beantragung

Apanatshi, Bayern, Monday, 27.04.2009, 16:18 (vor 5499 Tagen) @ hackenberger

Hallo lieber Kollege,

alles so gemacht, wie vorgeschrieben. Telefonische Einforderung eines Gleichstellungsantrages aber abgelehnt worden, mit der Begründung dass die Kollegin einen Kündigungsschutz gem. TVöD hat, nämlich über 15 Jahre im Dienst und über 40 Jahre alt ist.
Dass bereits eine Minderleistung vorliegt, bei Nichterreichen eines anderen Arbeitsplatzes die Gefahr besteht, dass sie ihre Tätigkeit dauerhaft nicht nur nicht mehr eingeschränkt sondern u.U. überhaupt nicht mehr ausführen kann und dass sie ohne Gleichstellung kaum einen behinderungsgerechten Arbeitsplatz erhalten bzw. erreichen kann, da diese Stellen bedingt auf das Tätigkeitsfeld (Gesundheitsdienst) dünn gesät sind und es mehr als 1 Bewerber auf freiwerdende Stellen gibt. Auch das Argument, dass aufgrund finanzieller Schieflage des Hauses auch betriebsbedingte Kündigungen nicht mehr auszuschließen sind hat nicht gezogen. Das weitere Argument, dass evtl. technische HIlfsmittel eine Erleichterung bringen könnten und Zuschüsse ggf. wegen Minderleistung, außergewöhnlicher Belastung o.ä. möglich wären, dies aber nur mit der Gleichstellung möglich wäre, haben auch nicht geholfen.
Also ich denke, dass hier alles abgedeckt worden ist, was das Gesetz hergibt.
Werden die Angelegenheit jetzt mit dem Integrationsfachdienst weiter verfolgen.
Gruß Andrea

Ablehnung einer telefonischen Beantragung

Apanatshi, Bayern, Monday, 27.04.2009, 16:19 (vor 5499 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

» Hallo Andrea,
» guck doch mal unter A-Z bei Gleichstellungsantrag.

Natürlich habe ich das gemacht und wir haben alles ausgeschöpft, was das Gesetz hergibt. Nur wer nicht mag, ist die Arbeitsagentur.
Vielleicht klappt es ja mit Einschaltung des Integrationsfachdienstes.

Trotzdem danke für Eure Ratschläge.

Gruß Andrea

Ablehnung einer telefonischen Beantragung

hackenberger, Monday, 27.04.2009, 16:39 (vor 5499 Tagen) @ Apanatshi

Hallo Andrea,

ein bestehender tariflicher Kündigungsschutz oder auch besonderer gesetzlichen Kündigungsschutz z.B. als BR sind keine Hindernisse für eine Gleichstellung. Eine Ablehnung der Gleichstellung kann auch nicht darauf alleine begründet werden. Weiter auch Beamte können und werden soweit die erforderliche Bedingungen / Gründe für eine Gleichstellung gegeben sind gleichgestellt. Dieses auch obwohl sie ja unkündbar sind.

Wichtig ist immer, dass ich eine aktuelle Gefährdung aus Gründen in der Behinderung nachvollziehbar/ belegbar/ glaubhaft vortrage. Oder aber sonstige mögliche Gründe welche eine Gleichstellung rechtlich begründen nachvollziehbar/ belegbar/ glaubhaft vortrage.

Daher ist es immer wichtig in der Antragstellung dieses nachvollziehbar/ belegbar/ glaubhaft darstellen.

Sollte einem berechtigten Antrag nicht stattgegeben werden, kann man entweder im Widerspruchsverfahren oder notfalls im Klageweg versuchen die Gleichstellung zu erhalten. Aber auch mit einem vertrauensvollen Gespräch, rechtzeitig geführt, kann man ein positives Ergebnis erzielen.

Ablehnung einer telefonischen Beantragung

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Monday, 27.04.2009, 16:40 (vor 5499 Tagen) @ Apanatshi

Hallo Andrea,
» guck doch mal unter A-Z bei Gleichstellungsantrag.
Das bezog sich natürlich darauf, dass hier ein Antrag zum Ausfrucken bereit liegt.

» Nur wer nicht mag, ist die Arbeitsagentur.
Lt. tel. Auskunft der AfA München werden sehr wohl "Blanko"-Anträge versendet. Es wird sogar auf diese Seiten hier hingewiesen, dass hier ein Antrag zum Ausdruck bereit liegt.

Wenn das bei dir in der Region alles anders läuft, kann ich nur vermuten, dass der dortige Sachbearbeiter einen eigenwilligen Arbeitsstil hat.

Viel Erfolg bei der weiteren Arbieit.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Ablehnung einer telefonischen Beantragung

Amina, Bayern, Monday, 27.04.2009, 16:46 (vor 5499 Tagen) @ Apanatshi

» » Hallo Andrea,
» » guck doch mal unter A-Z bei Gleichstellungsantrag.
»
» Natürlich habe ich das gemacht und wir haben alles ausgeschöpft, was das
» Gesetz hergibt. Nur wer nicht mag, ist die Arbeitsagentur.
» Vielleicht klappt es ja mit Einschaltung des Integrationsfachdienstes.


Hallo Andrea,:flower:

bei Ablehnung des Antrags egal welcher es ist,ist es ratsam Klage einzureichen.
Wir haben das gemacht.Es wird in den meisten Fällen immer zugunsten des Nachteiligen entschieden.

Liebe Grüße
SBV Amina :wink:

--
*Im Grunde sind es immer die Verbindungen mit Menschen,die dem Leben seinen Wert geben.*(Wilhelm von Humboldt)

Ablehnung einer telefonischen Beantragung

Apanatshi, Bayern, Tuesday, 28.04.2009, 13:07 (vor 5498 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Liebe Forumsbesucher,

nochmal danke für Eure zahlreiche Unterstützung. Nachdem auch ein weiteres vertrauensvolles Gespräch und Darlegung der Gründe für einen Gleichstellungsantrag bei der Arbeitsagentur mit der Sachbearbeiterin nicht zum Ziel geführt haben, werden wir Fakten schaffen, in dem ich für die Kollegin den Gleichstellungsantrag runterlade, sie diesen ausfüllt und an die Agentur schicken kann. Sollte der dann immer noch abgelehnt werden, kann die Kollegin immer noch in Widerspruch gehen.
Das wäre der erste Fall seit über 10 Jahren - aber einmal ist immer das erste Mal. Bisher hatte ich auch nur eine Ablehnung einer Gleichstellung, also bin ich mit der sachlichen Begründung bisher nicht "ungeschickt" gewesen.
Vielleicht will sich die Agentur aufgrund der allgemein ansteigenden Flut von Gkleichstellungsanträgen im vornhinein einiges vom Hals schaffen. Trotzdem Recht muss Recht bleiben .... Bin gespannt wie es ausgeht.

Gruß Andrea

Ablehnung einer telefonischen Beantragung

hackenberger, Tuesday, 28.04.2009, 13:19 (vor 5498 Tagen) @ Apanatshi

Hallo Andrea,

lese bitte noch mal [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=8841#p8842]meinen Beitrag oben[/link], habe ihn noch etwas ergänzt. Es ist weiter der Weg über eine telefonische Antragstellung möglich, siehe meinen ergänzten Beitrag. Sollte sich eine AfA bzw. ein SB weigern einen Antrag wie von mir beschrieben telefonisch anzunehmen rate ich per Kontaktmail mit der Bundesagentur in Nürnberg in Kontakt zu treten und den Fall dort zu schildern
.

Ablehnung einer telefonischen Beantragung

Apanatshi, Bayern, Tuesday, 12.05.2009, 15:53 (vor 5484 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,
nochmal herzlichen Dank für Deine Recherchen. In der Zwischenzeit hat sich die Arbeitsagentur nach meinem vierten Einwand bewegt und der Kollegin einen Antrag zugesandt. Somit mussen wir den "harten Weg" nicht beschreiten, was mir auch lieber ist, vergiftet die Zusammenarbeit nicht. Bisher lief es eigentlich immer relativ problemlos, wenn auch etwas zögerlich. Ich unterstelle in der Tat, dass die Sachbearbeiter sich was vom Hals halten wollen, da sie aufgrund der Wirtschaftslage offensichtlich mit Anträgen überschwemmt werden und manch einer mag ja dabei sein, der jeglicher Grundlage entbehrt. Es menschelt halt überall ..
Trotzdem sind Deine zusätzlichen Tipps sehr hilfreich, die ich beim nächsten Mal sicher kompromisslos einsetzen werde.
Mühsam ernährt sich das Eichhörnchen...;-)

Gut, dass es das Forum, dass es Euch gibt. Erspart uns SBVs oft langwierige Recherchen und überflüssige Gespräche.
Danke

Andrea

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