während Amtszeit weniger als 5 schwerbehinderte Menschen (Wahlen)

Stephanie Rehwoldt, Wednesday, 23.02.2005, 11:05 (vor 7011 Tagen)

Hallo,

bei einer unserer Dienststellen, bei denen eine Vertrauensperson gewählt wurde, wird die Zahl der schwerbehinderten Menschen (durch Pensionierungen) während der 4-jährigen Amtszeit unter 5 Personen sinken.

Ich habe im Forum bereits die Info gefunden, dass eine Veränderung der Anzahl der zu betreuenden Schwerbehinderten nichts am Mandat ändert.

Gilt das auch, wenn die Zahl unter 5 sinkt>
Bedeutet das, dass die Schwerbehindertenvertretung sozusagen mit dem Ende der Amtszeit "ausläuft", wenn es zu diesem Zeitpunkt weiterhin weniger als 5 Personen sind>

Danke für Antworten

Viele Grüße

Stephanie Rehwoldt

Re: während Amtszeit weniger als 5 schwerbehinderte Menschen

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Wednesday, 23.02.2005, 15:01 (vor 7011 Tagen) @ Stephanie Rehwoldt

Hallo Stephanie,
du vermutest völlig richtig, dass die Amtszeit bis zum Ende der Wahlperiode weiter läuft.
Geregelt ist dies durch §94 (7) SGB IX.
(Nachzulesen in den diversen Kommentierungen zum SGB)

Gruß
Hans-Peter Semmler

Re: während Amtszeit weniger als 5 schwerbehinderte Menschen

Claus @, Essen, Thursday, 28.04.2005, 11:31 (vor 6947 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo Hans-Peter,

wo kann ich die Kommentierungen zum Thema "Schwindende Anzahl Schwerbehinderte" bekommen>

Gruß

Claus

Re: während Amtszeit weniger als 5 schwerbehinderte Menschen

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 28.04.2005, 11:35 (vor 6947 Tagen) @ Claus

Hallo Claus,
nachzulesen z.B. in der kommentierung von Knittel bzw. Cramer:
Vor Ablauf der Amtszeit erlischt das Amt, wenn die Vertrauensperson es niederlegt, aus dem Beschäftigtenverhältnis ausscheidet oder infolge einer strafgerichtlichen Verurteilung nach § 45 StGB die Wählbarkeit verliert (Abs. 7 Satz 3). Das Amt erlischt nicht etwa dadurch, dass die Zahl der schwerbehinderten Menschen bzw. Gleichgestellten unter die in Abs. 1 genannte Mindestzahl von fünf absinkt. Bleibt es aber am Ende der Amtszeit bei der niedrigen Zahl, wird dann keine neue Schwerbehindertenvertretung gewählt (Cramer Rdnr. 16 zu § 24).

Besorge dir mindestens einen oder zwei Kommentierungen - da wirst du immer fündig.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Re: während Amtszeit weniger als 5 schwerbehinderte Menschen

Claus @, Essen, Thursday, 28.04.2005, 11:50 (vor 6947 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo Hans-Peter,

danke für die detaillierte Auskunft. Werde mir die Kommentierungen besorgen.

Gruß

Claus

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