» Hallo Andrea,
»
» ".....kannst auch bei Dingen, die die SB betreffen mitbestimmen etc., "
»
» Leider hat die SchwbV keine Mitbestimmung, weder in der BR-Sitzung noch
» als SchwbV nach § 95 SGB IX. In der BR-Sitzung hat sie ausschließlich ein
» Beratungsrecht, sie kann und sollte dieses aber so geschickt einsetzen,
» dass sie BR-Mitglieder oder besser das gesamte Gremium überzeugt, dass
» diese in ihrem Sinne abstimmen.
»
» Auch gem. § 95 SGB IX hat wird sie "nur" gehört bzw. um Stellungnahme
» gebeten.
»
» Der ursprüngliche Referentenentwurf/Bundestagsvorlage sah eine "echte"
» Mitbestimmung vor. Diese wurde aber leider wieder wegdiskutiert.
»
» Bernhard
Ich habe das Thema mal "ausgegraben", weil es sehr gut zu einem bereits von mir angesprochenen Problem in der Zusammenarbeit BR / SChwbV zusammenpasst.
Auch ich habe kandidiert, aber das Problem wurde dadurch eher vergrößert. Ich war ursprünglich auf der einen Liste, die es bei uns gab - der ver.di-Liste. Da ich zum fraglichen Zeitpunkt noch auf Kur war, konnte ich nicht rechtzeitig das Formular unterschrieben zuleiten an die ver.di-Betriebsgruppenleitung zum Stichtag eine Woche vor Einreichungsschluß der Wahllisten. Man wollte auch nicht akzeptieren, dass ich das Formular am Freitag vor dem Stichtag faxe und zeitgleich lossende, so daß beide Dokumente noch rechtzeitig vorliegen. So mußte ich, wollte ich noch kandidieren, eine eigene Liste aufmachen, als ich in der Woche drauf zurück war im Betrieb. Dann brachen alle Dämme: es gab flugs noch 7 weitere Listen, teils mit Teamleiteren und unteren Führungskräften.
Mir wird jetzt natürlich undemokratisches Handeln vorgeworfen, aber ich frage: wie löse ich mein Problem mit der Mitnutzung der BR-Räumlichkeiten etc> Der BR-Vorsitz ist seit einem Jahr komplett auf stur, es ist ja "sein Büro". Also entweder kandidiere ich auch für den BR (wenn man mich lässt vor Ort, siehe das Problem mit der Betriebsgruppe) oder ich muss den Verstoß gegen geltendes recht anderweitig aus der Welt schaffen.