Wahl des Betriebsratsvorsitzenden (Wahlen)

Ernst Gerwert @, Monday, 28.02.2005, 12:06 (vor 7006 Tagen)

Hallo und Guten Tag,
Ich vertrete seit ca. 2 Jahren die Schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen in unserem Betrieb.
Da unser Betriebsratvorsitzender vorzeitig in Ruhestand geht, steht dessen Neuwahl ins Haus.
Mann will mich, wie schon so oft, mal wieder ausgrenzen.
Muss ich nicht an der Wahl beteiligt werden >
Und wo steht das geschrieben>

Mit freundlichem Gruß
Ernst Gerwert

Re: Wahl des Betriebsratsvorsitzenden

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Monday, 28.02.2005, 16:30 (vor 7006 Tagen) @ Ernst Gerwert

Hallo Ernst,
in dieser Angelegenheit hat der BR ausnahmsweise recht. Der Vorsitzende wird nur aus den Reihen des gesamten BR-Gremiums gewählt.
Nachzulesen im BetrVG §26.

Gruß Hans-Peter

Re: Wahl des Betriebsratsvorsitzenden

Ernst Gerwert @, Tuesday, 01.03.2005, 06:37 (vor 7005 Tagen) @ Ernst Gerwert

> Hallo Ernst,
> in dieser Angelegenheit hat der BR ausnahmsweise recht. Der Vorsitzende wird nur aus den Reihen des gesamten BR-Gremiums gewählt.
> Nachzulesen im BetrVG §26.
>
> Gruß Hans-Peter

Hallo Hans-Peter
Zunächst einmal danke für die schnelle Antwort.
Nach deiner Aussage bin ich als SBV dann also kein Mitglied des BR >
Und somit immer wieder auf den „ Guten Willen“ des BR angewiesen >

Mit freundlichem Gruß
Ernst


Re: Wahl des Betriebsratsvorsitzenden

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Tuesday, 01.03.2005, 07:16 (vor 7005 Tagen) @ Ernst Gerwert

> > Hallo Ernst,
> > in dieser Angelegenheit hat der BR ausnahmsweise recht. Der Vorsitzende wird nur aus den Reihen des gesamten BR-Gremiums gewählt.
> > Nachzulesen im BetrVG §26.
> >
> > Gruß Hans-Peter
>
> Hallo Hans-Peter
> Zunächst einmal danke für die schnelle Antwort.
> Nach deiner Aussage bin ich als SBV dann also kein Mitglied des BR >
> Und somit immer wieder auf den „ Guten Willen“ des BR angewiesen >
>
> Mit freundlichem Gruß
> Ernst
>
>
>

......dass siehst du so völlig richtig.
Du bist kein gewähltes BR-Mitglied. Du hast aber das Recht an allen Sitzungen, Besprechungen, Ausschüsse etc. teilzunehmen.
Gruß Hans-Peter

Re: Wahl des Betriebsratsvorsitzenden

Ernst Gerwert @, Tuesday, 01.03.2005, 11:19 (vor 7005 Tagen) @ Ernst Gerwert

> > > Hallo Ernst,
> > > in dieser Angelegenheit hat der BR ausnahmsweise recht. Der Vorsitzende wird nur aus den Reihen des gesamten BR-Gremiums gewählt.
> > > Nachzulesen im BetrVG §26.
> > >
> > > Gruß Hans-Peter
> >
> > Hallo Hans-Peter
> > Zunächst einmal danke für die schnelle Antwort.
> > Nach deiner Aussage bin ich als SBV dann also kein Mitglied des BR >
> > Und somit immer wieder auf den „ Guten Willen“ des BR angewiesen >
> >
> > Mit freundlichem Gruß
> > Ernst
> >
> >
> >
>
> ......dass siehst du so völlig richtig.
> Du bist kein gewähltes BR-Mitglied. Du hast aber das Recht an allen Sitzungen, Besprechungen, Ausschüsse etc. teilzunehmen.
> Gruß Hans-Peter
>
>

Hallo Hans-Peter
Noch einmal danke für die schnelle Antwort.

Dein Name taucht erfreulich oft im Forum auf.
Es würde mich schon interessiert wer du bist und was deine Tätigkeit ist.
Wäre nett von dir zu hören.


Gruß
Ernst

Re: Wahl des Betriebsratsvorsitzenden

Ernst Gerwert @, Tuesday, 01.03.2005, 11:52 (vor 7005 Tagen) @ Ernst Gerwert

> ....schau einfach mal ins Impressum.
> Gruß HP

Oh....Mann,

wer lesen kann und es auch tut ist klar im Vorteil.

MfG
Ernst

Re: Wahl des Betriebsratsvorsitzenden

Andrea W., Wednesday, 02.03.2005, 15:00 (vor 7004 Tagen) @ Ernst Gerwert

Hallo Ernst,
wenn Du ausschließlich ein SBV bist, hast du zwar Anspruch auf Teilnahme an allen Sitzungen u. kannst auch bei Dingen, die die SB betreffen mitbestimmen etc., aber ein tatsächliches BR-Mitglied bist Du nicht und kannst daher auch nicht als BR-Vorsitzender zur Wahl gestellt werden. Findet sich aber alles in der Wahlordnung und auch Hinweise im SGB IX. Lass Dich doch einfach bei der nächsten BR-Wahl als BR aufstellen, wenn Du gewählt wirst, stellt sich die Frage schon nicht mehr und das Gremium wird dann entscheiden, wen es zum Vorsitzenden haben will. Ansonsten sei froh, dass dir das Amt des BR-Vorsitzenden nicht auchnoch am Hals hängt. Müßtest eigentlich als SBV schon genügend zu tun haben oder habt ihr so wenig Beschäftigte und SChwerbehinderte und einen Betrieb, bei dem alles rund läuft> Na dann Gratulation. Gruß A.

Re: Wahl des Betriebsratsvorsitzenden

hackenberger, Wednesday, 02.03.2005, 18:45 (vor 7004 Tagen) @ Ernst Gerwert

Hallo Andrea,

".....kannst auch bei Dingen, die die SB betreffen mitbestimmen etc., "

Leider hat die SchwbV keine Mitbestimmung, weder in der BR-Sitzung noch als SchwbV nach § 95 SGB IX. In der BR-Sitzung hat sie ausschließlich ein Beratungsrecht, sie kann und sollte dieses aber so geschickt einsetzen, dass sie BR-Mitglieder oder besser das gesamte Gremium überzeugt, dass diese in ihrem Sinne abstimmen.

Auch gem. § 95 SGB IX hat wird sie "nur" gehört bzw. um Stellungnahme gebeten.

Der ursprüngliche Referentenentwurf/Bundestagsvorlage sah eine "echte" Mitbestimmung vor. Diese wurde aber leider wieder wegdiskutiert.

Bernhard

Re: Wahl des Betriebsratsvorsitzenden

Claus, Saturday, 22.04.2006, 15:31 (vor 6588 Tagen) @ hackenberger

» Hallo Andrea,
»
» ".....kannst auch bei Dingen, die die SB betreffen mitbestimmen etc., "
»
» Leider hat die SchwbV keine Mitbestimmung, weder in der BR-Sitzung noch
» als SchwbV nach § 95 SGB IX. In der BR-Sitzung hat sie ausschließlich ein
» Beratungsrecht, sie kann und sollte dieses aber so geschickt einsetzen,
» dass sie BR-Mitglieder oder besser das gesamte Gremium überzeugt, dass
» diese in ihrem Sinne abstimmen.
»
» Auch gem. § 95 SGB IX hat wird sie "nur" gehört bzw. um Stellungnahme
» gebeten.
»
» Der ursprüngliche Referentenentwurf/Bundestagsvorlage sah eine "echte"
» Mitbestimmung vor. Diese wurde aber leider wieder wegdiskutiert.
»
» Bernhard

Ich habe das Thema mal "ausgegraben", weil es sehr gut zu einem bereits von mir angesprochenen Problem in der Zusammenarbeit BR / SChwbV zusammenpasst.

Auch ich habe kandidiert, aber das Problem wurde dadurch eher vergrößert. Ich war ursprünglich auf der einen Liste, die es bei uns gab - der ver.di-Liste. Da ich zum fraglichen Zeitpunkt noch auf Kur war, konnte ich nicht rechtzeitig das Formular unterschrieben zuleiten an die ver.di-Betriebsgruppenleitung zum Stichtag eine Woche vor Einreichungsschluß der Wahllisten. Man wollte auch nicht akzeptieren, dass ich das Formular am Freitag vor dem Stichtag faxe und zeitgleich lossende, so daß beide Dokumente noch rechtzeitig vorliegen. So mußte ich, wollte ich noch kandidieren, eine eigene Liste aufmachen, als ich in der Woche drauf zurück war im Betrieb. Dann brachen alle Dämme: es gab flugs noch 7 weitere Listen, teils mit Teamleiteren und unteren Führungskräften.

Mir wird jetzt natürlich undemokratisches Handeln vorgeworfen, aber ich frage: wie löse ich mein Problem mit der Mitnutzung der BR-Räumlichkeiten etc> Der BR-Vorsitz ist seit einem Jahr komplett auf stur, es ist ja "sein Büro". Also entweder kandidiere ich auch für den BR (wenn man mich lässt vor Ort, siehe das Problem mit der Betriebsgruppe) oder ich muss den Verstoß gegen geltendes recht anderweitig aus der Welt schaffen.

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