Änderungskündigung (Kündigung)

Thomas131, NRW, Friday, 15.05.2009, 14:47 (vor 5486 Tagen)

Ich habe folgendes problem
Ein schwerbehinderter Mitarbeiter wurde vor 4 Jahren unter absenkung seiner Bezüge und seiner zustimmung versetzt.
Im Arbeitsvertrag wurde nur das Gehalt verändert.
Der Arbeitzplatz entspricht nicht die in seinem Arbeitsvertrag angegebene Tätigkeit .
Der Arbeitnehmer führt seit 4 Jahren die neue Tätigkeit unter dem
vor 4 Jahren vereinbarten Gehalt aus.
Jetzt möchte Der Arbeitgeber seinen Lohn mit der begründung, das alle anderen Mitarbeiter ein geringere Lohngruppe bei gleicher Tätigkeit haben, die Lohngruppe erheblich absenken.
Dieses will der Arbeitgeber mit einer Änderungskündigung umsetzem.
Der Mitarbeiter soll aber die gleicht Tätigkeit weiter ausüber wie bisher.
Der Arbeitgeber hat mit wegfall des Arbeitsplatzes gedroht wenn der Änderung nicht zugestimmt wird.
Ist nicht nach 4 Jahren ausübung einer nicht in Arbeitsvertrag angegebenen
Tätigkeit der Arbeitsvertrag stillschweigend abgeändert worden.
Es ist noch kein Antrag auf zustimmung bei mir, dem BR oder dem Intergationsamt gestellt worden.
Welche möglichkeiten hat der Mitarbeiter nun,
was kann Ich ihm raten.

Änderungskündigung

hackenberger, Friday, 15.05.2009, 15:01 (vor 5486 Tagen) @ Thomas131

Hallo "Thomas131",

als SchwbV wären hier der § 95 (2) i.V. mit § 85 und letztlich auch wegen der Aussagen des AG der § 84 (1) von Interesse und zu beachten.

Der AG ht hier also das IA im Rahmen des § 85 zu beteiligen.

Rechtlich folgender Hinweis:
Änderungskündigung kann nicht nur die Eingruppierung ändern!

Will ein Arbeitgeber im Rahmen einer Änderungskündigung lediglich Eingruppierung des Betroffenen isoliert und einseitig für geändert erklären, so stellt dies rechtlich eine unzulässige Teilkündigung dar.

ArbG Hamburg, 31.1.2008 - Az: 17 Ca 274/07

Hier wäre es wichtig, wenn der AN als Gewerkschaftsmitglied einen Arbeitsrechtsschutz hat, denn es könnte hier zu Problemen kommen.

Link zu einer Seite bezügl. des § 84 Abs 1 SGB IX

Änderungskündigung

Thomas131, NRW, Friday, 15.05.2009, 19:04 (vor 5486 Tagen) @ hackenberger

Danke für die schnelle antwort
Ich habe den Mitarbeiter schon ein wenig beruhigen können,
denn weder Ich als SBV noch der BR werden einer Änderungkündigung
zustimmen.

Änderungskündigung

hackenberger, Friday, 15.05.2009, 19:25 (vor 5486 Tagen) @ Thomas131

Hallo "Thomas131",

bitte hier nicht Irrtümern aufsitzen. Änderungskündigungen unterliegen wie andere Kündigungen nicht der Mitbestimmung, weder durch BR noch SchwbV. Beide werden zwar gehört und können/sollen Aussagen treffen.

Der AG ist aber an diese nicht gebunden. Also auch bei Widerspruch gegen die Änderungskündigung, wird der AG diese Umsetzen.

Lehnt ein AN eine Änderungskündigung ab, erfolgt i.d.R. eine ordentliche Kündigung.

Der Arbeitnehmer kann die vom Arbeitgeber gewünschte Änderung der Arbeitsbedingungen aber auch unter dem Vorbehalt annehmen, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen nicht sozial ungerechtfertigt ist (§ 2 KSchG).

In diesen Fällen sollte er dann innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage gegen die Änderungskündigung erheben.

Lese bitte einmal hier zum Thema Änderungskündigung.

Änderungskündigung

Thomas131, NRW, Tuesday, 02.06.2009, 08:35 (vor 5468 Tagen) @ hackenberger

Der Arbeitgeber ist nicht bereit von der von seiner Forderung abzuweichen.
Doch ich muss noch etwas zu meiner frage hinzufügen.
Der Schwerbehinderte Mittarbeiter um den es geht, ist mein Stellvertreter.
Er vertrittmich wenn ich nicht im Betrieb bin, da ich im Aussendienst bin.
Kann ich mich auf §15KSchG berufen.

Änderungskündigung

hackenberger, Tuesday, 02.06.2009, 08:56 (vor 5468 Tagen) @ Thomas131

Hallo "Thomas131",

ja, auch die Stellis unterliegen als Mandatsträger dem besonderen Kündigungsschutz als Mandatsträger und zwar immer für die Dauer von 12 Monaten nach dem jeweiligen "aktiven" Einsatz/ der Wahrnehmung der Mandatstätigkeit.

Doch hier ist auch folgedes zwingend vom AG zu beachten, und kann notfalls mittels arbeitsgerichtlichem Beschlussverfahren erzwungen werden.
Zwingendes Präventionsverfahren (§ 84 Abs. 1 SGB IX)

Weiter fällt auch eine Änderungskündigung unter die Regelungen des Kapitel IV SGB IX, also §§ 85 ff. Bedürfte also der Zustimmung des IA.

>> Ist nicht nach 4 Jahren ausübung einer nicht in Arbeitsvertrag angegebenen
>> Tätigkeit der Arbeitsvertrag stillschweigend abgeändert worden.
Hier sollte der Koll. sich einmal arbeotsrechtlich beraten lassen, als Gewerkschaftsmitglied könnte er hierfür aich an die Rechtsabteilung der Gewerkschaft wenden.


PS: Mit Anrede und Schlußfloskel lesen sich Beiträge schöner. ;-)

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