Rentenantrag bei befristetem GdB (Rente / Pension / ATZ)

jaha, Kiel Schleswig-Holstein, Tuesday, 19.05.2009, 13:48 (vor 5465 Tagen)

Eine Mitarbeiterin hat seit über 10 Jahren einen GdB von 60. Sie geht im Juli 2010 in Rente. Die Anerkennuing der Schwerbehinderung ist befristet bis 30.4.2010. Um einen nahtlosen finanziellen Übergang von der Arbeit in die Rente zu gewährleissten, muss der Rentenantrag vor der Bestätigung der Schwerbehinderung erfolgen.
Gibt es einen Antrag auf vorgezogene Überprüfung>
Was passiert wenn der Rentenantrag gestellt ist und die Schwerbehinderung wird nicht weiter zueraknnt>

Rentenantrag bei befristetem GdB

hackenberger, Tuesday, 19.05.2009, 14:53 (vor 5465 Tagen) @ jaha

Hallo "jaha",

Du bist neu hier, daher erst einmal ein Willkommen. :flower:

Aber auch gleich ein Hinweis. Die Anfragen lesen sich einfach schöner, wenn man eine Anrede und eine Schlussfloskel nutzt. ;-)

So nun zu Deiner Frage. Wenn man als Schwerbehinderter ohne Abschlag in Rente gehen möchte, so muss man am ersten Tag des Rentenbeginns, also nicht am Tage der Antragstellung, schwerbehindert sein.

Im einem lfd. Klageverfahren, ggf. bis zum Bundessozialgericht, hat man weiter den rechtl. Status als Schwerbehinderter bis ein entsprechendes (negatives = GdB < 50) Urteil rechtskräftig ist.

Aber auch der Hinweis, Rentenfragen ab besten an die Fachleute hier, also an die Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) stellen. Die zuständige Beratungstelle findest Du im Internet.

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