Altersteilzeit (Rente / Pension / ATZ)

Manfred Lehmann, Mainz, Rheinland-Pfalz, Friday, 19.06.2009, 08:54 (vor 5434 Tagen)

Hallo liebe Kolleginnen, liebe Kollegen.

Ich habe einen komplizierten Sachverhalt und möchte anfragen, ob vielleicht jemand schon was ähnliches hatte>

Eine Kollegein kann frühestens am 30.11.2013 als schwerbehinderte mit Abzügen in Rente gehen. Jetzt möchte sie einen Altersteilzeitvertrag bis zu diesem Zeitpunkt schließen. Allerdings läuft ihr Behindertenausweis am 31.10.2013 ab. Daher verweigert der AG den ATZ Vertrag, obwohl ich der Meinung bin dass bei Auslauf des Ausweises noch eine Nachwirkungsfrist von 3 Monaten besteht>
Unser AG bezieht diese Frist nur auf den Zusatzurlaub>

Ich überlege, ob es sinnvoll wäre mit dem Integrationsamt zu reden um den Ausweis jetzt schon verlängern zu lassen und wenn es nur um 3 Monate wäre. Dann wären die Voraussetzungen für den ATZ - Vertrag erfüllt.

Vielleicht habt ihr eine vergleichbare Geschichte und könnt mir weiterhelfen.
Danke

Altersteilzeit

hackenberger, Friday, 19.06.2009, 09:46 (vor 5434 Tagen) @ Manfred Lehmann

Hallo Manfred,

hier geht es um eine sehr heikle Rentenfrage, also eine dauerhafte Versorgungsfrage. Daher würde ich mich hier an die Deutsche Rentenversicherung wenden.

Der mir bekannte Sachverhalt lautet: "Man muss am Tage des Rentenbeginns schwerbehindert sein" § 37 SGB VI.

Ob hier auch die Nachwirkung des [link=http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/09/index.php>norm_ID=0911600]§ 116 SGB IX[/link] zum tragen kommt kann ich nicht sagen.

Mir wurde einmal auf Anfrage von der DRV bestätigt, dass der § 116 SGB IX hier, wegen des § 37 SGB VI, nicht zur Anwendung kommt. Bitte dieses aber nicht als verlässliche Aussage ansehen, da ich dieses nicht schriftlich so vorliegen habe, also nur unter Vorbehalt.

Ich würde aber in Rentenfragen mich als SchwbV sehr zurückhalten und immer an die Fachleute bei der DRV verweisen.

Die eigentliche Frage wäre aber, warum läuft der Schwerbehindertenausweis aus> Heilungsbewährung> Oder ist es einfach "nur" das jetzige Datum auf dem Ausweis>

Also was steht im Feststellungsbescheid>

Ist dort eine Befristung der Anerkennung aufgeführt (Heilungsbewährung)>

Wenn nein, wird sofern keine Besserung der anerkannten gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu erwarten ist der Ausweis i.d.R. verlängert. Dann könnte man jetzt auch zum Versorgungsamt (Ausstellende Behörde) gehen und diese bitten den Schwerbehindertenausweis heute schon auf unbefristet zu ändern. Heute werden i.d.R. Schwerbehindertenausweise, sofern nicht mit einer positiven Veränderung zu rechnen ist, immer unbefristet ausgestellt.


PS: Bitte an Dich.
Bitte Dein [link=http://www.schwbv.de/forum/user.php>id=725]Profil[/link] ergänzen.
Ort (Bundesland):
Profil (z.B. SBV, BR, PR, MAV, Öff. Dienst, Gesetz, Anzahl der Schwerbehinderten):
Siehe auch hier: [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=8551]Bitte um notwendige/ hilfreiche Hinweise ...von der Redaktion [/link]

Danke!

Altersteilzeit

Manfred Lehmann, Mainz, Rheinland-Pfalz, Friday, 19.06.2009, 09:52 (vor 5434 Tagen) @ hackenberger

» Hallo Manfred,
»
» hier geht es um eine sehr heikle Rentenfrage, also eine dauerhafte
» Versorgungsfrage. Daher würde ich mich hier an die Deutsche
» Rentenversicherung wenden.
»
» Der mir bekannte Sachverhalt lautet: "Man muss am Tage des Rentenbeginns
» schwerbehindert sein"
» §
» 37 SGB VI
.
»
» Ob hier auch die Nachwirkung des
» [link=http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/09/index.php>norm_ID=0911600]§
» 116 SGB IX
[/link] zum tragen kommt kann ich nicht sagen.
»
» Mir wurde einmal auf Anfrage von der DRV bestätigt, dass der § 116 SGB IX
» hier, wegen des
» § 37 SGB
» VI
, nicht zur Anwendung kommt. Bitte dieses aber nicht als
» verlässliche Aussage ansehen, da ich dieses nicht schriftlich so vorliegen
» habe, also nur unter Vorbehalt.
»
» Ich würde aber in Rentenfragen mich als SchwbV sehr zurückhalten und immer
» an die Fachleute bei der DRV verweisen.
Genau das habe ich heute getan und wurde zunächst vertröstet. Da es sich um eine Grundsatzangelegenheit handelt will man erst beim zuständigen Ressort in berln nachfragen und mir dann eine Antwort geben.
»
» Die eigentliche Frage wäre aber, warum läuft der Schwerbehindertenausweis
» aus> Heilungsbewährung> Oder ist es einfach "nur" das jetzige Datum auf
» dem Ausweis>

Heilbewährung . Deswegen habe ich mit dem Integrationsamt gesprochen, ob man nicht vielleicht schon heute den Ausweis um 2 oder 3 Monate verlängern könne, dann ist das Problem gelöst. Aber es geht ja eigentlich um die Grundsatzfrage.
»
» Also was steht im Feststellungsbescheid>
»
» Ist dort eine Befristung der Anerkennung aufgeführt (Heilungsbewährung)>
»
» Wenn nein, wird sofern keine Besserung der anerkannten gesundheitlichen
» Beeinträchtigungen zu erwarten ist der Ausweis i.d.R. verlängert. Dann
» könnte man jetzt auch zum Versorgungsamt (Ausstellende Behörde) gehen und
» diese bitten den Schwerbehindertenausweis heute schon auf unbefristet zu
» ändern. Heute werden i.d.R. Schwerbehindertenausweise, sofern nicht mit
» einer positiven Veränderung zu rechnen ist, immer unbefristet
» ausgestellt.
»
Danke für die schnelle Reaktion. Dies ist immer wieder toll an dieser Seite zu sehen, wie schnell auf Fragen reagiert wird.
»
» PS: Bitte an Dich.
» Bitte Dein
» [link=http://www.schwbv.de/forum/user.php>id=725]Profil[/link]
» ergänzen.
» Ort (Bundesland):
» Profil (z.B. SBV, BR, PR, MAV, Öff. Dienst, Gesetz, Anzahl der
» Schwerbehinderten):
» Siehe auch hier:
» [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=8551]Bitte um
» notwendige/ hilfreiche Hinweise ...von der Redaktion [/link]
»
» Danke!

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