Nötigung oder Erpressung? (Allgemeines)

Hubert @, Wednesday, 02.03.2005, 00:36 (vor 6999 Tagen)

Was ist zu tun, wenn der Personalchef einer Mitarbeiterin "vorschlägt", wenn sie auf ihre Überstunden verzichtet ( immerhin 45 Stunden ), dann bekommt sie ihren Resturlaub von 8 Tagen! Gibt es im BetrVG oder im BGB irgend einen Gesetzestext, den man auf diese, sagen wir mal Erpressung, anwenden kann>>
Würde mich auf eine Antwort freuen, damit ich dieser Frau helfen kann.

Gruß Hubert

Re: Nötigung oder Erpressung?

Andrea W., Wednesday, 02.03.2005, 08:54 (vor 6999 Tagen) @ Hubert

> Was ist zu tun, wenn der Personalchef einer Mitarbeiterin 'vorschlägt', wenn sie auf ihre Überstunden verzichtet ( immerhin 45 Stunden ), dann bekommt sie ihren Resturlaub von 8 Tagen! Gibt es im BetrVG oder im BGB irgend einen Gesetzestext, den man auf diese, sagen wir mal Erpressung, anwenden kann>>
> Würde mich auf eine Antwort freuen, damit ich dieser Frau helfen kann.
>
> Gruß Hubert

Hallo Kollege,
1. warum konnte die Kollegin den Urlaub von 2004 nicht antreten, aus dienstlichen Gründen oder Krankheitsgründen> Wenn dies der Fall ist, hat sie den Anspruch den Urlaub übertragen zu lassen, und kann, je nach Tarifvertrag den Resturlaub bis z.B. 30.4. antreten, ggf. sogar noch später falls es nicht möglich ist, den Urlaub bis dahin zu nehmen. Die Urlaubstage sind ansonsten immer im Kalenderjahr anzutreten. Ausschlaggebend wird aber u.U. auch die übliche Verfahrensweise in Eurem Haus sein, könntet Euch ja auf Gleichbehandlung berufen, wenn die Urlaubsregelung bisher locker gehandhabt wurde.
2. Die Überstunden haben nichts mit dem Urlaub zu tun. Waren die Überstunden angeordnet> wurden die Überstunden dokumentiert und evtl. sogar vom Vorgesetzten abgezeichnet, also angeordnet und anerkannt> gibt es Vereinbarungen über Überstunden bei Euch im Betrieb, wenn ja, sind diese Bestimmungen einzuhalten und sie könnte sich darauf berufen. Sind es Mehrarbeitsstunden (diese Stunden sind bereits vorgeplant) oder Überstunden. Bei Überstunden (nicht vorgeplant) wären je nach Tarifvertrag auch Zuschläge zu zahlen u n d in Freizeit auszugleichen, die Mehrarbeitsstunden sind nur in Freizeit auszugleichen. Ist die Kollegin nicht gewerkschaftlich organisiert> Dort könnte sie sich auch fundierten Rat einholen.
3. Ist die Kollegin eigentlich schwerbehindert> Wenn ja, würde ich mir doch einfach mal auch Rat beim zuständigen Integrationsamt einholen.
Gruß Andrea

Re: Nötigung oder Erpressung?

Hubert @, Wednesday, 02.03.2005, 10:19 (vor 6999 Tagen) @ Hubert

Guten morgen Andrea,
danke für deine schnelle Antwort.
Zu deinem Schreiben, die Frau konnte aus Krankheitsgründen ihren Urlaub nicht antreten.
Die Überstunden entstanden durch Urlaubsvertretung einer Kollegin und ihrer eigenen Arbeit und diese Überstunden waren Freiwillig.
Ein Antrag auf Schwerbehinderung wurde im Oktober 2004 gestellt, aber es kam bisher nur ein Schreiben vom Versorgungsamt, das es durch häufung von Anträgen noch etwas dauern kann.
Welches Integrationsamt ist für München zuständig>>
Gibt es § mit denen man dieses Recht durchsetzen kann>>

Gruß Hubert

Re: Nötigung oder Erpressung?

Andrea W., Wednesday, 02.03.2005, 14:08 (vor 6999 Tagen) @ Hubert

> Guten morgen Andrea,
> danke für deine schnelle Antwort.
> Zu deinem Schreiben, die Frau konnte aus Krankheitsgründen ihren Urlaub nicht antreten.
> Die Überstunden entstanden durch Urlaubsvertretung einer Kollegin und ihrer eigenen Arbeit und diese Überstunden waren Freiwillig.
> Ein Antrag auf Schwerbehinderung wurde im Oktober 2004 gestellt, aber es kam bisher nur ein Schreiben vom Versorgungsamt, das es durch häufung von Anträgen noch etwas dauern kann.
> Welches Integrationsamt ist für München zuständig>>
> Gibt es § mit denen man dieses Recht durchsetzen kann>>
>
> Gruß Hubert

Hallo Hubert,
1. wenn die Kollegin aus krankheitsbedingten Gründen den Urlaub nicht nehmen konnte, steht er ihr zweifelsfrei der Urlaub zu und sie kann ihn auf jeden Fall bis 30.4. antreten. Oder habt ihr in Eurem Tarifvertrag eine andere Regelung. Kann ich mir aber kaum vorstellen.
2. was die Überstunden betrifft bin ICH der Meinung, dass ihr die zustehen aus zwei verschiedenen Gründen:
a) sie hat nicht aus Jux und Tollerei Überstunden gemacht, sondern die Kollegin vertreten und es dürfte eigentlich logisch sein, dass man die Arbeit kaum in der selben Zeit schafft und bei wichtigen Dingen auch mal Überstunden gemacht werden müssen.
b) der Arbeitgeber hat es akzeptiert, dass sie die Überstunden macht und somit anerkannt. Hat die Kollegin einen direkten Vorgesetzen, der die Überstunden bestätigen kann oder ist sie direkt dem Personalleiter unterstellt. Wenn letzteres ist er seiner Fürsorgepflicht nicht nachgekommen, wenn er nicht darauf achtet, dass die Arbeitszeiten eingehalten werden. Unter Umständen hat die Kollegin ja sogar über 10 Stunden gearbeitet. Das würde das Gewerbeaufsichtsamt aber gar nicht gerne sehen!! Die sind ziemlich empfindlich in dieser Hinsicht.
2. Die Kollegin unterliegt ab Antrag auf Schwerbehinderung einem besondern Kündigungsschutz nach dem SGB IX Schwerbehindertengesetz. Wenn Sie den Antrag bereits im Oktober abgegeben hat, müßte das Versorgungsamt aber langsam in die Gänge kommen, immerhin sind das schon fast 6 Monate. Sie soll doch mal nachfragen, woran es liegt. Vielleicht fehlen noch Befunde oder Stellungsnahmen von behandelnden Ärzten. Ansonsten soll Sie doch den Sozialverband Vdk zu Hilfe nehmen, kostet zwar Beitrag, ist aber minimal.
Wenn die Kollegin keine Feststellung erhält, sollte sie auf jeden Fall in Erwägung ziehen in Widerspruch zu gehen, macht auch der Sozialverband. Dann hätte sie den ganzen Kram vom Hals.
Wenn Sie 50% bekommt, hat die Betroffene übrigens einen Anspruch auf 5 Tage Zusatzurlaub!
3. Wenn ich mich nicht täusche, müßte das Integrationsamt Augsburg zuständig sein, aber versuche es doch einfach mal internet unter Regierung von Schwaben oder Bayern oder Integrationsämter. Kann Dir im Moment auch nicht genau sagen wo es zu finden ist, aber wirst es sicher aufstöbern.
Weiter kann ich Dir im Moment nicht helfen, aber vielleicht hat ja sonst noch jemand einen gut Tipp für Dich. Geh doch einfach mal auf eine Schulung für Betriebsräte oder Schwerbehindertenvertretung - muss der Arbeitgeber zahlen. Wenn er Schwierigkeiten macht ist der ansprechpartner ebenfalls das Integrationsamt.
Gruß und viel Glück Andrea

Re: Nötigung oder Erpressung?

Andrea W., Wednesday, 02.03.2005, 14:22 (vor 6999 Tagen) @ Hubert

Hallo Hubert,
noch ein NAchtrag. Mir fielen grad beim Aktenwälzen die Adressen der IGA in die Hände. Muss mich vermutlich revidieren, nicht Augsburg sondern München ist zuständig,: Integrationsamt Elsenheimer str. 41-43, 80538 Mü.
Tel. 089/2176-0
integrationsamt@reg-ob.bayern.de
www.regierung-oberbayern.de

Na dann Viel Spass u. Erfolg beim recherchieren.

Re: Nötigung oder Erpressung?

hackenberger, Wednesday, 02.03.2005, 18:34 (vor 6999 Tagen) @ Hubert

Hallo Andrea,

"2. Die Kollegin unterliegt ab Antrag auf Schwerbehinderung einem besondern Kündigungsschutz nach dem SGB IX Schwerbehindertengesetz."

Hier ist deine Aussage leider nicht mehr aktuell. Seit der Novellierung des SGB IX Mai 2004 gilgt der besondere Kündigungsschutz nur mehr wenn die Eigenschaft als Schwerbehinderte festgestellt ist.

"(2a) Die Vorschriften dieses Kapitels 4 SGB IX (Kündigungsschutz §§ 85 - 92) finden ferner keine Anwendung, wenn zum Zeitpunkt der Kündigung die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch nicht nachgewiesen ist oder das Versorgungsamt nach Ablauf der Frist des § 69 Abs. 1 Satz 1 eine Feststellung wegen fehlender Mitwirkung nicht treffen konnte."

Weiter noch der Hinweis auf den "§ 69 Feststellung der Behinderung, Ausweise" .....Beantragt eine erwerbstätige Person die Feststellung der Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch (§ 2 Abs. 2), gelten die in § 14 Abs. 2 Satz 2 und 4 sowie Abs. 5 Satz 2 und 5 genannten Fristen sowie § 60 Abs. 1 des Ersten Buches entsprechend.

Bernhard

Re: Nötigung oder Erpressung?

Andrea W., Thursday, 03.03.2005, 08:08 (vor 6998 Tagen) @ Hubert

Herzlichen Dank Bernhard,
da ist mir tatsächlich was entgangen in Bezug auf die Anerkennung der SB-eigenschaft bzw. Kündigungsschutz. Es wird Zeit dass ich wieder auf eine Fortbildung gehe und meine Kenntnisse auffrische. Wollte ich hätte mehr Zeit mich einzulesen, aber leider ....
Gruß Andrea

Re: Nötigung oder Erpressung?

Hubert @, Thursday, 03.03.2005, 13:17 (vor 6998 Tagen) @ Hubert

Vielen Dank Andrea für deine Hilfe, da komm ich nun schon besser voran. In sachen Seminar, ich war erst letzte Woche in Gladenbach bei Hans-Peter.
Arbeitest du im Klinikum in Kempten>>
Wenn ja könnten wir Schwebbis uns ja mal treffen.

Gruß Hubert

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