Auswirkungen SB-Anerkennung währen ATZ-Aktivphase (Rente / Pension / ATZ)

Apanatshi, Bayern, Tuesday, 14.07.2009, 13:23 (vor 5408 Tagen)

Hallo liebe Kollegen,
ich weiß zwar dass Rentenfragen nicht direkt zum Aufgabengebiet der SBV gehören, aber vielleicht kann mir grundsätzlich jemand zu folgendem Sachverhalt was sagen, vielleicht sogar aus eigener Erfahrung.
Die Kollegin ist bereits in ihrer aktiven Altersteilzeit und hat während dessen einen SB-ausweis erhalten (mit Heilungsbewährung). Sie hat bereits auf eine Reha verzichtet, da sie befürchtet, die Krankheitstage, dioe über 6 Wo. hinaus gehen, nacharbeiten zu müssen. Hat dieser SB-Status nun positive Auswirkungen auf ihre Rente (in finanzieller Hinsicht oder nicht>) Der Betroffenen wurde im Nachhinein von Bekannten abgeraten, den SB-Status anzunehmen und sie ist nun vollkommen verunsichert und will die Anerkennung schon wieder zurück geben ohne sich rechtlich nochmal schlau zu machen. Ich selbst hätte nun gerne gewußt, wie es sich denn verhält, denn ich kann ihre Meinung nicht mittragen.

Gruß A.

Auswirkungen SB-Anerkennung währen ATZ-Aktivphase

hackenberger, Tuesday, 14.07.2009, 17:06 (vor 5408 Tagen) @ Apanatshi

Hallo Apanatshi,

wie lange ist die Koll. schon in der aktiven ATZ-Phase>
wann soll die passive ATZ-Phase beginnen>
Also wann soll Renteneintritt sein>

Schwerbehinderte können ja früher ohne Abschlag in Rente gehen, dass könnte sich ggf. positiv auswirken, wenn der AN am Tage des Rentenbeginn einen GdB von mindestens 50 hat.

Aber ich würde mich mit dieser Frage an die Deutsche Rentenversicherung wenden.

Dieses besonders, da auch ich nicht weis, ob es hier Anpassungen im ATZ-Vertrag geben muss. Weiter muss man hier ggf. auch darauf achten, was im TV zum Thema ATZ und Rentenbeginn steht.

Ggf. auch einfach einmal beim Tarifpartner Gewerkschaft anfragen, sie sind ja der Partner im TV.

Hier finden Sie die nächstgelegenen Beratungsstellen, Versichertenberater und Reha-Servicestellen der gesetzlichen Rentenversicherungsträger!

Auch hier könnte man ggf. noch Hinweise finden, siehe dieses Anmerkung auf dieser Webseite:
Gut zu wissen: Bei Eintritt einer Schwerbehinderung während der ATZ kann der Zeitpunkt der Zurruhesetzung neu festgelegt werden! Dadurch wird der Zeitpunkt der Freistellungsphase beim Blockmodel vorverlegt.

Auswirkungen SB-Anerkennung währen ATZ-Aktivphase

Hotte, Stuttgart, Tuesday, 14.07.2009, 19:22 (vor 5408 Tagen) @ Apanatshi

Hallo Apanatshi,
ich weis nicht, wie eure ATZ-Verträge aussehen. Bei uns ist als ein wichtiger Passus
.... frühstmöglicher Rentenzugang.....
verankert.
Eventuell muss der Vertrag deiner Kollegin neu berechnet werden. Es könnte auch sein, das sie verpflichtet ist, ihre Schwerbehinderung dem AG anzuzeigen.
Hier ist dringend eine einwandfreie rechtliche Beratung und Vertragsprüfung ( Gewerkschaft,VdK >>) angebracht.
LG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

Auswirkungen SB-Anerkennung währen ATZ-Aktivphase

Ede vom Bayerwald, Monday, 17.08.2009, 11:46 (vor 5375 Tagen) @ Apanatshi

Hallo Apanatshi,
ist dein Prob schon geklärt> Bin ich zu spät>
War gerade eine Zeit im KH und AU fand so erst heute deine Frage.

Also bei uns in Bayern / öffentlicher Dienst ist es so zu handhaben, dass alle Tatsachen, die bis zum letzten TAg der Arbeitsphase bekannt sind,auch zu berücksichtigen sind.
Soweit ich weiß, gilt dies auch für SB-Anerkennung. Kommt alsso der Bescheid am letzten TAg, der Arbeitsphase, so ist die ATZ anzupassen, kommt er am ersten TAg der Freistellungsphase, so ist alles zu spät.

Ist meines Wissens nicht nur für den öffentlichen Dienst in Bayern so geregelt, sondern Regelung Bundesweit und entsprechend Gesetz und/oder Tarifvertrag.

Übrigens für meine Sicht der Dinge, sehr wohl eine "Renten"-Frage, die in das AUfgabengebiet der SBV fällt, denn wir haben die SB-Kollegen in allen Fragen zu unterstützen und zu beraten,(es sei denn der Kollege verbittet sich selbiges ausdrücklich,) die im Zusammenhang mit einer Behinderung oder auch der Antragstellung zur Anerkennung der selben stehen. Und wenn es bei ATZ um FRisten geht, so haben wir sehr wohl die Dienstpflicht, den betroffenen SB-Menschen auf diese hin zu weisen.

Jemand darauf hinweisen zu können, setzt natürlich eigene, rechtzeitige Information voraus.


Hoffentlich hilft es was und ist noch nicht zu spät.

Gruß Ede v. B.

Auswirkungen SB-Anerkennung währen ATZ-Aktivphase

hackenberger, Monday, 17.08.2009, 15:50 (vor 5374 Tagen) @ Ede vom Bayerwald

Hallo Ede v. B.

» Übrigens für meine Sicht der Dinge, sehr wohl eine "Renten"-Frage, die in
» das AUfgabengebiet der SBV fällt, denn wir haben die SB-Kollegen in allen
» Fragen zu unterstützen und zu beraten,(es sei denn der Kollege verbittet
» sich selbiges ausdrücklich,) die im Zusammenhang mit einer Behinderung
» oder auch der Antragstellung zur Anerkennung der selben stehen. Und wenn
» es bei ATZ um FRisten geht, so haben wir sehr wohl die Dienstpflicht, den
» betroffenen SB-Menschen auf diese hin zu weisen.
»
» Jemand darauf hinweisen zu können, setzt natürlich eigene, rechtzeitige
» Information voraus.

Hallo Ede, hier muss ich Dir ganz eindeutig widersprechen. Zu unsern Aufgaben gehört es zwar AN bei Antragstellung zu unterstützen und nach unsern Möglichkeiten und Wissen zu beraten. Das betrifft aber dann auch das aktive Beschäftigungsverhältnis, also nicht das ruhende oder das angestrebt ruhende.

Hier bedeutet die Hilfe/ Unterstützung durch die SchwbV, es gibt die besonderen Grenzen zum Bezug einer Alterrenten und für Einzelheiten welchen Deinen möglichen Rentenfall/ Pensionsfall betreffen wende dich bitte an die hier zuständigen Fachstellen also Deutsche Rentenversicherung oder den zuständigen Personalservice. Mehr aber auch nicht.

Denn wir, die SchwbV sind nicht die Superauskunftsstellen für alle Fragen welche auch nur irgendwie mit dem Thema „Schwerbehinderung“ im Zusammenhang stehen. Das erkennt man u.a. auch daran, dass selbst Entscheidungen von Fachdienststellen/ Fachleuten oftmals von Gerichten als falsch erkannt werden. Dieses bringt dann sehr oft für diese Regressansprüche mit sich.

Mir ist auch bekannt, dass viele SchwbV auch zu diesen Themen Koll. Auskünfte geben. Diese sind sich dann aber oftmals nicht den möglichen Folgen hieraus bewusst wenn auch eine gut gemeinte Auskunft, Hilfe oder Unterstützung gut gemeint war.

Denn auch Du kannst die wohl die möglichen Folgen einer Falschauskunft nicht leisten.

Nicht dass z.B. ein Fall entsteht wie hier "Sperrzeit für Arbeitslosengeld nach Altersteilzeit" hier hatte man eine Lücke zwischen Ende der ATZ und Rentenbeginn nicht bemerkt und die Folge war Sperre des Arbeitslosengeld. Da der AN mit dem ATZ-Vetrag schuldhaft seine beschäftigungslose Zeit herbei geführt hat (durch die entstandene Lücke). Zwar hat das BAG den Fall erst noch einmal an das LAG verwiesen, hat aber die Sperre grundsätzlich als richtig anerkannt.

Wäre hier die Lücke entstanden weil z.B. der SchwbV in guter Absicht bei der Hilfe/ Beratung ein Irrtum unterlaufen ist, könnte der AN die SchwbV (persönlich) hier für diesen Schaden (gesperrtes Arbeitlosengeld) in privat Haftung (Schadenersatz für die 12 Wochen) nehmen.

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