verhaltensbedingte Kündigung (Kündigung)

Wilfried, Wetzlar, Wednesday, 15.07.2009, 16:45 (vor 5421 Tagen)

Hallo Leute,

Kollegin, 60% GdB, ist zum wiederholtenmale (Aktennotiz vom letzten Vergehen in der Personalakte) aufgefallen, dass sie während der Arbeitszeit Schwarzarbeit verrichtet.
Ca. 600 MB Material hat sich auf Ihrem Rechner angehäuft.

Nun steht evtl. eine verhaltensbedingte Kündigung ins Haus.

Kann man ihr noch helfen>


Gruss
Wilfried

verhaltensbedingte Kündigung

hackenberger, Wednesday, 15.07.2009, 17:10 (vor 5421 Tagen) @ Wilfried

Hallo Wilfried,


» Nun steht evtl. eine verhaltensbedingte Kündigung ins Haus.
»
» Kann man ihr noch helfen>
Im Grunde NEIN.

Zwar ist auch hier der § 84 (1) zu beachten und anzuwenden, aber der bringt nur dann eine kleine Chance, wenn man das Verhalten in irgendeiner Art mit der Schwerbehinderung als Auslöser in verbindung bringen kann.

Auch das IA wird hier wohl der Kündigung zustimmen, zumindest wenn man nicht wie o. beschrieben einen Zusammenhang herstellen kann, was wohl nicht möglich sein wird. Besonders auch da es nicht das erste Mal ist.

Ich kann gerade in der heutigen wirtschaftlichen schwierigen Zeit so manches Verhalten der AN nicht nachvollziehen. Denn AG "lieben" solche oder vergleichbare, also arbeitsrechtlich angreifbares Verhalten, da sie dann ohne große Probleme und Abfindungen sich von AN trennen können.

Hier daher auch nochmals der Hinweis, dass man auch AN auf die Gefahren im Zusammenhang [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=9137#p9144]Nebentätigkeiten[/link] und dann Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz, insbesondere § 3 ArbZG und § 5 ArbZG. Auch hierauf achten leider zu viele AN nicht.

Das ist in der heutigen Zeit nicht ohne Risiko!

verhaltensbedingte Kündigung

Wilfried, Wetzlar, Wednesday, 15.07.2009, 17:16 (vor 5421 Tagen) @ hackenberger

Hab mir schon sowas gedacht. Meine Hoffnung war von Anfang an gering.
Hatte auf ein Hintertürchen gehofft.

Danke Bernhard

verhaltensbedingte Kündigung

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 15.07.2009, 17:28 (vor 5421 Tagen) @ Wilfried

Hallo,

heißt "aufgefallen" denn, daß sie deswegen schon mal abgemahnt wurde >
Falls nein, wäre hier evtl. noch abhängig von der "Schwere" Handlungsmöglichkeiten vorhanden.

--
&Tschüß

Wolfgang

verhaltensbedingte Kündigung

micha, Rheinland/Pfalz, Friday, 17.07.2009, 13:41 (vor 5419 Tagen) @ Wilfried

Hallo Wilfried,

» Kollegin, 60% GdB, ist zum wiederholtenmale (Aktennotiz vom letzten
» Vergehen in der Personalakte) aufgefallen, dass sie während der
» Arbeitszeit Schwarzarbeit verrichtet.
Zum Glück werden schwerbeh. Schwarzarbeiter genau so bestraft wie die nichtbehinderten Kollegen!
» Ca. 600 MB Material hat sich auf Ihrem Rechner angehäuft.
Wenn es der priv. Rechner ist, kann niemand etwas dagegen sagen. Wenn es der dienstl. Rechner ist, find ich das eine Sauerei gegenüber dem Chef und auch den anderen Mitarbeitern/ Kollegen gegenüber. (Es gibt nun mal Regeln die auch Schweb's einhalten müssen)
» Nun steht evtl. eine verhaltensbedingte Kündigung ins Haus.
Find ich nur gerecht!
» Kann man ihr noch helfen>
Warum willst Du Ihr denn noch Helfen, wenn das nichts mit der Behinderung zu tun hat> Andere die wirklich schwerbeh. sind und deswegen deine Hilfe benötigen würden sich bestimmt über Deinen Einsatz freuen.

--
Gruß Micha

verhaltensbedingte Kündigung

hackenberger, Friday, 17.07.2009, 14:05 (vor 5419 Tagen) @ micha

Hallo Micha,

das Verhalten der in diesem Beitrag angesprochenen Koll. empfinde ich auch als sehr ungeschickt. Hier kann man auch als VPSchwb nicht viel unternehmen um das Beschäftigungsverhältnis doch noch weiter aufrecht zu halten, außer mit allen Beteiligten nochmals eindringlich reden. Auch ruhig einmal Betroffenen mit deutlichen Worten die Lage und das falsche Handeln erklären.

» Zum Glück werden schwerbeh. Schwarzarbeiter genau so bestraft wie die
» nichtbehinderten Kollegen!
Diese Aussage kann und will ich von einer Mitarbeitervertretung ganz gleich ob SchwbV oder BR/PR nicht verstehen/ akzeptieren. Auch Du kennst die Hintergründe für dieses Handeln, wie ich auch nicht.

» Wenn es der dienstl. Rechner ist, find ich das eine Sauerei gegenüber
» dem Chef und auch den anderen Mitarbeitern/ Kollegen gegenüber. (Es
» gibt nun mal Regeln die auch Schweb's einhalten müssen)
Stimmt, aber auch von Mandatsträgern im Umgang und Ausdruck :-(

» Nun steht evtl. eine verhaltensbedingte Kündigung ins Haus.
» Find ich nur gerecht!
Kann ich nicht nachvollziehen, siehe oben.
Ich hoffe weiter, dass Du bei eigenen Fehlern oder Fehlern der Koll. welche Du zu vertreten hast anders denkst und handelst.

» » Kann man ihr noch helfen>
» Warum willst Du Ihr denn noch Helfen, wenn das nichts mit der Behinderung
» zu tun hat>
Weil es gem. SGB IX zu unsern Aufgaben als SchwbV zählt. Siehe ggf. nochmals § 95 SHB IX. Das SGB IX, hier der § 95 sieht keine Ausnahmen bei den Aufgaben vor. besonders besagt er nicht dazu, dass wir bei fehlerhaftem Handeln der Betroffenen von bestimmten Aufgaben entbunden sind.

» Andere die wirklich schwerbeh. sind und deswegen deine Hilfe
» benötigen würden sich bestimmt über Deinen Einsatz freuen.
Ich hoffe, Du handelst wie es das SGB IX im § 95 vorsieht und dieses ohne Vorbehalte und vor allem bei allen Betroffenen gleich. Andernfalls solltest Du überlegen, ob ein solches Mandat noch von Dir ausgeübt werden kann.

verhaltensbedingte Kündigung

Wilfried, Wetzlar, Friday, 17.07.2009, 15:26 (vor 5419 Tagen) @ micha

» Hallo Mischa,

ich wurde von den Kolleginnen und Kollegen zum SBV gewählt.
Werde deshalb mein Amt nach bestem Wissen und Gewissen ausführen!!!
Ich weis selbst, dass die Kollegin Mist gebaut hat und damit auch andere geschädigt hat.
Denke aber, jeder Mensch hat noch eine gewisse Chance verdient!

Gruss
Wilfried

verhaltensbedingte Kündigung

David ⌂, NRW, Tuesday, 21.07.2009, 00:36 (vor 5415 Tagen) @ Wilfried

Hallo Wilfried,

sicher ist es unabdingbar das Verhaltensmuster Deiner Kollegin in Frage zu stellen. Dabei sehe ich allerdings nicht ausschließlich den vermeindlich charakterlichen Hintergrund ihres "Fehltrittes". Auch muss in Bezug auf die Abwägung der Grundlagen ihrer Handlungen nach einer Erklärung gesucht werden. Als Arbeitnehmervertreter einer bestimmten Personengruppe halte ich es für möglich, dass sie Dir das notwendige Vertrauen entgegen bringt, um "reinen Tisch" zu machen. Alles weitere ist Verhandlungssache. Es sollte dabei sicherlich auch die Konsequenz der Kündigung stets im Bewusstsein verankert sein. Aber eine letzte Chance wäre auch eine erste Chance. Für weitere Infos, lass Dir gerne vom Admin meine E-Mail-Adresse übermitteln. Aber bitte verbrenne auch nicht Deine Energien an einer aussichtslosen Situation.

Gruß
David

verhaltensbedingte Kündigung

Hotte, Stuttgart, Tuesday, 21.07.2009, 08:01 (vor 5415 Tagen) @ Wilfried

Hallo Wilfried,
»
» Kollegin, 60% GdB, ist zum wiederholtenmale (Aktennotiz vom letzten
» Vergehen in der Personalakte) aufgefallen, dass sie während der
» Arbeitszeit Schwarzarbeit verrichtet.


Also nicht das erstemal. Der AG hat schon (mehrmals>) Milde walten lassen.
Wieviele Chancen möchtest du der Kollegin geben>
Ist Schwarzarbeit nicht auch ein Straftatsbestand>

Hast du mal über die Folgen im Kollegenkreis nachgedacht>

So nach dem Motto: "Man muss nur schwerbehindert sein, dann darf man sich alles erlauben"

LG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

verhaltensbedingte Kündigung

David ⌂, NRW, Wednesday, 22.07.2009, 21:54 (vor 5413 Tagen) @ Wilfried

» Hallo werte Mitstreiter...

...ich möchte das Thema nicht zu sehr strapazieren....aber noch etwas hinzufügen:

Die berechtigten Interessen vertreten.....also sind sie berechtigt >

und:

wer ohne Schuld ist, werfe den ersten Stein...

Ich mag es nicht beurteilen, aber Wilfried. Wenn er es berechtigt vertreten kann, wird die Sache einen guten Ausgang nehmen...wenn keine Berechtigung der Wahrung ihrer Interessen besteht, so wird niemand helfen können....

Gruß David
VPschwbM

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