Alkoholsucht (Fragen zu einer Behinderung)

zicko, Bayern, Thursday, 23.07.2009, 08:54 (vor 5399 Tagen)

Hallo,

hatte von Euch schon jemand Erfahrung mit einem Antrag auf Schwerbehinderung bei Alkoholsucht gemacht.
Gilt Alkoholsucht als eine Schwerbehinderung (finde dazu leider nichts in der aktuellen GdS-Tabelle) oder stehen hier die organischen und psychischen Erkrankungen im Vordergrund>
Einem Kollegen wurde jetzt nämlich empfohlen, eine Suchttherapie zu machen. Er erzählte mir, dass ihn einer aus der Therapiegruppe darauf hingewiesen hätte, dass er aufgrund seiner Alkoholsucht einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen könnte.

Nun bin ich bei meiner Internetsuche nicht so richtig schlau geworden.
Könnt Ihr mir weiterhelfen>

Vielen Dank im Voraus!

Schönen Tag wünscht
zicko

Alkoholsucht

hackenberger, Thursday, 23.07.2009, 09:13 (vor 5399 Tagen) @ zicko

Hallo "zicko",

nach meinem Kenntnisstand, können nach einer Entziehungsmaßnahme die Folgeerkrankungen aus der Alkoholsucht als Behinderung/Schwerbehinderung anerkannt werden.

Aber der Ansprechpartner der hier eine verlässliche Aussage treffen könnte, wäre hier das Versorgungsamt. Also die Behörde welche die Anerkennung aussprechen würde.

Alkoholsucht

Diana, Erfurt, Thursday, 23.07.2009, 12:39 (vor 5399 Tagen) @ zicko

habe dazu folgendes in den anhaltspunkten gefunden:


Alkoholkrankheit, -abhängigkeit

Eine Alkoholkrankheit liegt vor, wenn ein chronischer Alkoholkonsum zu körperlichen und/oder psychischen Schäden geführt hat.

Die GdB/MdE-Bewertung wird vom Ausmaß des Organschadens und seiner Folgen (z.B. Leberschaden, Polyneuropathie, Organisch-psychische Veränderung, hirnorganische Anfälle) und/oder vom Ausmaß der Abhängigkeit und der suchtspezifischen Persönlichkeitsänderung bestimmt. Bei nachgewiesener Abhängigkeit mit Kontrollverlust und erheblicher Einschränkung der Willensfreiheit ist der Gesamt GdB/MdE-Grad aufgrund der Folgen des chronischen Alkoholkonsums nicht niedriger als 50 zu bewerten.

Ist bei nachgewiesener Abhängigkeit eine Entziehungsbehandlung durchgeführt worden, muss eine Heilungsbewährung abgewartet werden (im allgemeinen zwei Jahre). Während dieser Zeit ist in der Regel ein GdB/MdE-Grad von 30 anzunehmen, es sei denn, dass der Organschaden noch einen höheren GdB/MdE-Grad bedingt.

Alkoholsucht

zicko, Bayern, Thursday, 23.07.2009, 12:45 (vor 5399 Tagen) @ Diana

Danke für die Info´s

@Diana: ich muss eingestehen, dass ich mit falschen Suchbegriffen arbeitete. Der Begriff "Alkoholkrankheit" war mir nicht bekannt.:wink:

zicko

Alkoholsucht

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 27.07.2009, 08:29 (vor 5395 Tagen) @ zicko

Hallo zicko,

der Vollständigkeit halber möchte ich zu Dianas Antwort noch ergänzen, daß die alten Anhaltspunkte seit 01.01. durch die "Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung" abgelöst wurden.
http://www.schwbv.de/pdf/gdb_tabelle.pdf
Es hat sich aber inhaltlich bei Alkoholkrankheit nichts geändert. Du findest Alkohol und Sucht im 3. Kapitel "Nervensystem und Psyche" unter der Nr. 3.8

--
&Tschüß

Wolfgang

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