befristete Verletztenrente (TVöD / TV-L)

BirgitKE, Berlin, Monday, 03.08.2009, 11:21 (vor 5387 Tagen)

Hallo zusammen,

vielleicht hat ja jemand von Euch Erfahrungen mit Unfallrenten...

Sachverhalt:

Aufgrund eines Arbeitsunfalles wird eine Kollegin nach Auskunft der betrieblichen Unfallversicherung eine befristete Verletztenrente erhalten. Wir sind zwar öffentlicher Dienst, aber fallen unter die Vereinbarung des Bankentarifvertrages. Was passiert mit dem Arbeitsverhältnis > Die Kollegin ist schwerbehindert, deshalb landete die Frage bei mir.... Die Personalabteilung ist etwas ratlos und der Herr von der Unfallversicherung will ein rechtzeitiges Signal von mir, wenn hier eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses droht (Beendigung wegen Rente, Kündigung o.ä.) So einen Fall hatten wir bisher noch nicht... Jemand von Euch > Bei der Gewerkschaft sind alle im Urlaub oder krank... PR weiß auch nicht... :-(

Gruß
Birgit

--
MfG
Birgit

befristete Verletztenrente

hackenberger, Monday, 03.08.2009, 11:52 (vor 5387 Tagen) @ BirgitKE

Hallo Birgit,

grundsätzlich ist meine Aussage bei Rententhemen immer, Nicht unser (SchwbV) Baustelle, dafür gibt es Fachleute.

Aber wir hatten gerade die letzten Tage hier ja auch ein [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=9276]Rententhema[/link], vielleicht helfen die dort gemachten Aussagen auch Dir. Es muss hier auch immer unbedingt ein ggf. anwendbarer TV beachtet werden, da in TV auch meistens Aussagen zum Thema "Ende des Beschäftigungsverhältnis wegen Renten" getroffen werden.

Wichtig dürfte hie rauch das Thema "befristete Verletztenrente" sein!

befristete Verletztenrente

Peter, im Süden, Monday, 03.08.2009, 13:59 (vor 5387 Tagen) @ BirgitKE

Hallo Birgit

» Aufgrund eines Arbeitsunfalles wird eine Kollegin nach Auskunft der
» betrieblichen Unfallversicherung eine befristete Verletztenrente erhalten.
» Wir sind zwar öffentlicher Dienst, aber fallen unter die Vereinbarung des
» Bankentarifvertrages.

Hier könnte die VBG (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft) oder die Unfallkasse des Landes Berlin (falls die Kollegin dort wohnt) zuständig sein. Dies müsste aber Euer Personalrat wissen.

» Was passiert mit dem Arbeitsverhältnis >

Das besteht generell erst mal weiter, unabhängig von der befristeten Verletztenrente. Diese Verletztenrente ist sozusagen eine "Entschädigung" für den erlittenen Arbeitsunfall und hat mit einer Rente aus der RV zunächst mal nichts zu tun.

» Die Kollegin ist schwerbehindert, deshalb landete die Frage bei mir....

Ich gehe davon aus, daß die Schwerbehinderteneigenschaft schon vor dem Unfall bestand.
Hat die Kollegin schon einen Bescheid erhalten> Dort stehen dann die relevanten Daten drin.
Falls aufgrund der Unfallfolgen Probleme am Arbeitsplatz auftreten, dann unverzüglich mit diesem Herrn Kontakt aufnehmen.

Gruß Peter

befristete Verletztenrente

BirgitKE, Berlin, Monday, 03.08.2009, 15:25 (vor 5387 Tagen) @ Peter

Hallo Peter, Hallo Bernhard und alle, die sich den Kopf zerbrochen haben ;-)

noch kurz zu den Fragen:

Ja, die Kollegin war bereits vor dem Unfall schwerbehindert.

Meiner Logik hätte es auch widersprochen, wenn nach einem Arbeitsunfall mit Genesungshoffnung (befristete Verletztenrente...) der Arbeitgeber sich aus der Verantwortung stehlen könnte...

Also ich vertrete erst mal die Auffassung des ruhenden Arbeitsverhältnisses. Ich glaube nicht, dass der AG versucht, das Gegenteil zu beweisen. Er wollte sozusagen nur eine Hilfestellung bei seiner Eingruppierung :-D . Ansonsten ist die Kollegin natürlich bei der Gewerkschaft/dem VdK / dem Rechtsanwalt in richtigen Händen. Aber soweit wird es vermutlich gar nicht kommen...

Gruß
Birgit

--
MfG
Birgit

befristete Verletztenrente

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 04.08.2009, 11:01 (vor 5386 Tagen) @ BirgitKE

Hallo Birgit,

nur mal zur Klarstellung:
Eine Verletztenrente nach § 56 SGB VII sagt zuerst mal nix über die Arbeitsfähigkeit aus, solange es sich nicht um eine Vollrente nach § 56 Abs. 3 handelt.
Durch Umsetzung und/oder Anpassung des Arbeitsplatzes kann sehr wohl die Arbeitsfähigkeit trotz Rentenzahlung gegeben sein.
Ein Arbeitsverhältnis endet auch idR nicht automatisch, wenn eine Rente auf Zeit bewilligt wird, sofern es nicht entsprechende Tarif- oder arbeitsvertragliche Regelungen gibt.

--
&Tschüß

Wolfgang

befristete Verletztenrente

hackenberger, Tuesday, 04.08.2009, 11:46 (vor 5386 Tagen) @ albarracin

Hallo Birgit,

wir SchwbV sollten uns bei Fragen / Ratschlägen welche mit dem Bezug von Renten im Zusammenhang stehen zurückhalten. Auch bei Fragen, ob durch den Bezug / Anspruch solcher Leistungen das bestehende Beschäftigungsverhältnis beendet wird/ ist.

Denn hier geht es um den lebenslangen Bezug von Leistungen/ Rentenleistungen. Fehlerhafte Aussagen können daher hier merkliche Auswirkungen haben und ggf. auch für den der diese Aussagen getroffen hat eine kostspielige Auswirkung in Form von Regress-/ Schadenersatzforderungen haben. Dieses auch bei ggf. nur ungewollt fehlerhaft gemachten Aussagen. Denn die wenigsten SchwbV dürften hierfür eine Haftpflichtversicherung haben welche hier einspringen würde.

Daher hier immer besser "nur" auf den ggf. geltenden TV, bezgl. von Aussagen ob das Beschäftigungsverhältnis beendet wird/ ist und die Fachleute hierzu bei den Gewerkschaften sowie den Rentenversicherer und Berufsgenossenschaften (BG), zum Thema „Renten“ hinweisen/ verweisen. Dort erhalten die Betroffenen dann ggf. auch belastbare Aussagen.

Tarifverträge beinhalten oftmals auch den Passus, dass auch bei Bezug von Teilrenten das Beschäftigungsverhältnis beendet ist der Betroffene aber innerhalb von 2 Wochen die Weiterbeschäftigung verlangen kann, sofern möglich und dem AG zumutbar.

Gerade dieser Passus in TV, bezgl. der Beendigung auch beim Bezug von Teilrenten, müsste ggf. auch rechtlich hinsichtlich des AGG auf Vereinbarkeit mit dem AGG, einmal durch Gerichte geprüft werden.

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