automatische Tür (Hilfsmittel)

Diana, Erfurt, Thursday, 06.08.2009, 13:07 (vor 5380 Tagen)

Hallo!

wir haben seit ein paar Monaten eine Rollstuhlfahrerin bei uns angestellt. Unser Haupteingang ist normaler Weise automatisch. Leider ist die Tür des öfteren kaputt, so dass die Rollstuhlfahrerin nicht ins Haus gelangen kann ohne fremde Hilfe.
Nun meine Frage: Kann ich beim Integrationsamt beantragen, dass es uns eine neue Türöffnungsanlage (oder wie sich sowas nennt) bezahlt> Muss ich das beantragen, der AG oder der betreffende AN> Gibt es dazu Formulare> Oder ist dafür ein anderer Reha-Träger zuständig>

mfg

Diana

automatische Tür

matthias1 ⌂, Norderstedt, Thursday, 06.08.2009, 16:20 (vor 5380 Tagen) @ Diana

» wir haben seit ein paar Monaten eine Rollstuhlfahrerin bei uns angestellt.
» Unser Haupteingang ist normaler Weise automatisch. Leider ist die Tür des
» öfteren kaputt, so dass die Rollstuhlfahrerin nicht ins Haus gelangen kann
» ohne fremde Hilfe.
» Nun meine Frage: Kann ich beim Integrationsamt beantragen, dass es uns
» eine neue Türöffnungsanlage (oder wie sich sowas nennt) bezahlt> Muss ich
» das beantragen, der AG oder der betreffende AN>
» Oder ist dafür ein anderer Reha-Träger zuständig>

Der AG muß gemäß §81 Abs.4 SGB IX für eine ordnungsgemäße Funktionalität der Tür sorgen. Du solltest auf den AG einwirken, dass schnellstens für Abhilfe gesorgt wird.

Gruß von Matthias

automatische Tür

hackenberger, Thursday, 06.08.2009, 17:25 (vor 5380 Tagen) @ Diana

Hallo Diana,

» Nun meine Frage: Kann ich beim Integrationsamt beantragen, dass es uns
» eine neue Türöffnungsanlage (oder wie sich sowas nennt) bezahlt> Muss ich
» das beantragen, der AG oder der betreffende AN> Gibt es dazu Formulare>
» Oder ist dafür ein anderer Reha-Träger zuständig>
Sofern wegen der Behinderung besondere Kosten entstehen, also nicht weil immer wieder einmal ein Türöffner defekt ist, kann der AG für die behindertenbedingten Mehrkosten Mittel aus der SchwbAV beim IA beantragen, vertretungsweise kann dieses auch die SchwbV für den AG wenn der AG die SchwbV entsprechend bevollmächtigt. Bei der Höhe der möglichen Mittel kommt es u.a auf die Höhe der Erfüllung der Pflichtquote an und wie der AG grundsätzlich zur Beschäftigung von Schwerbehinderten eingestellt ist. Gerade bei letzterem Argument kann eine gute Zusammenarbeit zwischen AG/SchwbV und BR von Vorteil sein, weil diese dann in ihren Stellungnahmen positiv sich für Mittel einsetzen können.

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