betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Helmut Folwaczny ⌂, Bayern, Friday, 04.03.2005, 08:36 (vor 7001 Tagen)

(1) Die Arbeitgeber sind nach § 84 Abs. 2 SGB IX verpflichtet, ein betriebliches Eingliederungsmanagement einzuführen, um Beschäftigten, die länger als sechs Wochen im Jahr arbeitsunfähig sind, Möglichkeiten zu eröffnen, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt oder der Arbeitsplatz erhalten werden kann.


Nun meine Frage:"Hat jemand schon Erfahrungen, wie dieses Eingliederungsmanagement in der Praxis umgesetzt wird>"

Aus den angegebenen Quellen ist zwar viel Theorie (nix konkretes) zu entnehmen, aber dann wars das auch schon.

Grüßle
Helmut

Re: betriebliches Eingliederungsmanagement

Raphael, Friday, 04.03.2005, 14:59 (vor 7001 Tagen) @ Helmut Folwaczny

Hallo Helmut,

also praktische Erfahrungen haben wir mit der Einführung eines Eingliederungsmanagments nicht machen können, aber einer Kündigung Aufgrund fehlendem Eingliederungsmanagments wiedersprochen. Mit Erfolg.

Ich persönlich betrachte diese Situation so, daß man hierzu einen Betriebsvereinbarung machen sollte. Denn wie Bell & Windirsch es ja auch sagen, ist bei Einführung des EglM. der BR in der Mitbestimmung. Und um die MA vor den beschriebenen möglichen Prognosen zu schützen, empfiehlt sich aus meiner Sicht eine BV.

P.S: Später mehr, mein Fahrer wartet. ;)

Gruß Raphael

Re: betriebliches Eingliederungsmanagement

Helmut Folwaczny ⌂, Bayern, Wednesday, 28.09.2005, 22:20 (vor 6793 Tagen) @ Raphael

» Hallo Helmut,
»
» also praktische Erfahrungen haben wir mit der Einführung eines
» Eingliederungsmanagments nicht machen können, aber einer Kündigung
» Aufgrund fehlendem Eingliederungsmanagments wiedersprochen. Mit Erfolg.
»
Wir sollten diesen § sehr vorsichtig diskutieren!

betriebliches Eingliederungsmanagement

König @, Thursday, 29.09.2005, 19:14 (vor 6792 Tagen) @ Helmut Folwaczny

» (1) Die Arbeitgeber sind nach § 84 Abs. 2 SGB IX verpflichtet, ein
» betriebliches Eingliederungsmanagement einzuführen, um Beschäftigten, die
» länger als sechs Wochen im Jahr arbeitsunfähig sind, Möglichkeiten zu
» eröffnen, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit
» welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt oder
» der Arbeitsplatz erhalten werden kann.
»
»
» Nun meine Frage:"Hat jemand schon Erfahrungen, wie dieses
» Eingliederungsmanagement in der Praxis umgesetzt wird>"
»
» Aus den angegebenen Quellen ist zwar viel Theorie (nix konkretes) zu
» entnehmen, aber dann wars das auch schon.
»
» Grüßle
» Helmut

Hallo Helmut, bei uns im Haus wird ein Eingliederungsmanagment durchgeführt.
In Absprache mit dem Mitarbeiter ob schwerbehindert oder nicht wird eine
für beide Seite akzeptable Lösung gefunden. Habe dies selbst 2 mal in Anspruch genommen, dadúrch ist mir die Wiedereingliederung sehr viel leichter gefallen Gruß Christa

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