Stellvertreter - Freistellung (Freistellung)

Peter H., Tuesday, 08.03.2005, 15:20 (vor 6997 Tagen)

Hallo,

vor zwei Jahren hat sich unser Schwerbehindertenvertreter aus privaten Gründen frei stellen lassen.

Sein Vertreter hat in dieser Zeit seine Aufgabe übernommen und auch an allen Sitzungen des Personalrates (ich bin da der Vorsitzende) teilgenommen.

Nun kommt der eigentliche Schwerbehindertenvertreter wieder!

Hat er trotz zweijähriger Freistellung noch das Recht, wieder als Vorsitzender tätig zu werden> Gibt es da irgendwelche zeitlichen Begrenzungen>

Vielen Dank!

Re: Stellvertreter - Freistellung

hackenberger, Tuesday, 08.03.2005, 18:40 (vor 6997 Tagen) @ Peter H.

Hallo,

sofern die gewählte Vertrauensperson sein Mandat nicht niedergelegt hat ist er weiter díe gewählte Vertrauensperson und somit im Mandat und ist daher auch verpflichet sein Mandat wahrzunehmen. Er war nur 2 Jahre verhindert und daher hatte zu recht sein Vertreter die Aufgaben wahrgenomen. Es ist für den Vertreter vermutlich nun etwas hart wieder "in die Vertretung zurückzukehren". Möglicher weise ist es ja ein Fakt für die nächsten Wahlen. Ich denke aber auch, dass der Koll. nachvollziehbare Gründe hatte eine Auszeit zu nehmen.

Bernhard

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