Betriebsbedingte Kündigung (Kündigung)

Martin, Tuesday, 08.03.2005, 18:23 (vor 6997 Tagen)

Hallo!

Folgende Situation:
Ein schwerbehinderter Mitarbeiter fühlt sich von seinen KollegInnen und Vorgesetzen gegenüber in Ungnade gefallen und übler Nachrede ausgesetzt. Jetzt hat er die Befürchtung, daß man sich ihm bei der nächsten Umstrukturierung aufgrund Druck durch seine Vorgesetzten im Rahmen einer betriebsbedingten Kündigung entledigen möchte, da dies ja keinen besonderen Rechtfertigungsgrund verlangt. Natürlich möchte er seine Vorgesetzen nicht
verägern und bat mich vorerst nichts zu unternehmen.
Frage:
Welche Strategie:

1. Ich unternehme nichts und der Schwerbehinderte bekommt tatsächlich in ein paar Monaten eine betriebsbedingte Kündigung auf den Tisch und werde dann erst tätig.

2. Ich setze mich mit Einverständniss des Schwerbehinderten mit dem Arbeitgeber bzw. den Vorgesetzten in Verbindung und versuche eine Lösung für den Schwerbehinderten herbeizuführen, riskiere aber dabei,
daß der Betroffene sich noch mehr Ärger bei seinen Vorgesetzten und Kollegen einhandelt und letztlich trotzdem eine betriebsbedingte Kündigung erhält mit dem Argument das hätte nichts mit der Situation an seinem Arbeitplatz zu tun.

Hat jemand eine Strategie wie man in solche einer Situation am besten verfährt>

Re: Betriebsbedingte Kündigung

hackenberger, Tuesday, 08.03.2005, 18:35 (vor 6997 Tagen) @ Martin

Hallo,

also erst einmal vorab: Ein AG kann nicht so ganz einfach betriebsbedingte Kündigungen aussprechen. Hier sind schon einige Dinge zu beachten:
- wie Notwendigkeit einer betriebsbedingten Kündigung muss gegeben sein.
- Nur ein Hinweis auf rückgängige Auftragslage alleine ist meistens nicht ausreichend.
- Sozialauswahl gem KSchG ist zu beachten
- ggf. gibt es auch weitergehende Tarifverträge zu diesem Thema (wie Ausschluss von betriebsbedingten Kündigungen usw.)
- BR ist zu beteiligen.
- SchwbV ist zu hören.
- Integrationsamt muss der Kündigung zustimmen.
- eine anderweitige Beschäftigung im Betrieb ist nicht möglich.

Du siehst hier gibt es einige Hürden für den AG.

Ich würde versuchen in Gesprächen mit allen Betroffenen, Einzel- und später auch Gruppengesprächen die Ursachen für die Probleme zu klären und abzubauen. Sofern erforderlich könnte und wenn notwendig sollte man auch Hilfe 3 in Betracht ziehen (z.B. Integrationsamt, Integrationsfachdienst, Berufsbegleitender Dienst.

Bernhard

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