Begleitung eines MA (Antragstellung / Widerspruch)

Cleo, Saarbrücken, Wednesday, 02.09.2009, 11:28 (vor 5371 Tagen)

Hallo,
ich stellte mit einem unserer MA einen Antrag zur Feststellung einer Schwerbehinderung. Nachdem uns der anschließende Bescheid nicht ausreichend war, legten wir nach Akteneinsicht Widerspruch ein.
Nun bekam der MA zwei Einladungen zu gutachterlichen Untersuchungen.
Ich als Bevollmächtigte SBV bekam die Einladung eines Arztes den MA zur Untersuchung zu begleiten.
Der MA bat mich, ihm bei beiden Untersuchungen zur Seite zu stehen.
Beide Untersuchungen finden während der Arbeitszeit statt.

Darf ich als SBV in Ausübung meines Amtes den MA begleiten>
Sollte ich mich bei meinem AG abmelden und die Termine in meiner Freizeit wahrnehmen>
Wird mir die Ausfallzeit auf der Arbeit auch ohne Einladung vergütet>

Cleo

Begleitung eines MA

jorgo, Ostfildern (BW), Wednesday, 02.09.2009, 11:45 (vor 5371 Tagen) @ Cleo

Hallo Cleo,
meiner Meinung!! nach ist ist dieser ein Arztbesuch klar Schwerbehindertenarbeit (auch wenn der MA noch keinen GdB hat).Du bist auch für die "von Schwebehinderung bedrohten MA" zuständig (Prävention) die bezahlte Arbeitszeit steht dir also zu.
du musst dich aber auf jeden fall beim AG abmelden ihn Informieren (nicht fragen)informieren

gruss
Jorgo

--
mfg
Georg

Begleitung eines MA

jorgo, Ostfildern (BW), Wednesday, 02.09.2009, 11:56 (vor 5371 Tagen) @ Cleo

Hey Cleo,
noch ein kleiner Hinweis aus eigener Erfahrung (10J. SBV)
erledige SBV Arbeit nur im äussersten Notfall in deine Freizeit. wenn du einmal damit anfänst die SBV- nicht als normale Arbeitanzusehen freut sich vielleicht dein AG --aber du erteilst dir und deinen "Schäfchen"(SBM)einen Bärendienst. ok oft muss man abwägen aberes gilt Schwerbehindertenarbeit vor "Normaler"Arbeit
==>Halt den Stellenwertdienes Amtes (SBV) hoch <==

--
mfg
Georg

Begleitung eines MA

hackenberger, Wednesday, 02.09.2009, 12:23 (vor 5371 Tagen) @ Cleo

Hallo Cleo, hallo Georg-W.,

ich teile hier die Auffassung nicht, dass dieses eine Aufgabe ist welche unter den § 95 SGB IX fällt. Daher ist hier nach meiner Einschätzung ggf. die Freizeit in Anspruch zu nehmen, also Überstunden oder Urlaub, es sei der AG stimmt zu das dieses während der Arbeitszeit erfolgen darf. Dann würde auch eine Vergütungsanspruch für diese Zeit bestehen.

Durch diese Unterstützung könnten ja auch Kosten z.B. Reisekosten für die SchwbV entstehen, weil z.B. das zuständige VA nicht am Arbeitsort ist. Diese müsste der AG dann nicht gem. § 98 Abs 8 SGB IX erstatten.

Hallo Georg-W.,

bitte dieses nicht mit den Fällen verwechseln wo ggf. Betriebsratsmitglieder als Zeugen vor das ARbG geladen werden. Dort besteht dann wegen der Zeugenpflicht ein Anspruch auf Arbeitsbefreiung.

Begleitung eines MA

Doris, Wednesday, 02.09.2009, 12:30 (vor 5371 Tagen) @ jorgo

» Du bist auch für die "von Schwebehinderung bedrohten MA" zuständig (Prävention),
» die bezahlte Arbeitszeit steht dir also zu.

Hallo Jurgo,

aus der Präventionsvorschrift des § 84 SGB IX ergibt sich nicht, dass die SBV auch für "von Schwerbehinderung Bedrohte" zuständig ist. Dafür gibt schon der Gesetzeswortlaut nichts her. Das ist nicht Aufgabe der SBV!

Die Bezeichnung "von Behinderung bedroht" kommt zwar in mehreren Gesetzen vor, aber nirgendwo in einem Zusammenhang mit den gesetzlichen Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung.

--
Viele Grüße
Doris

Begleitung eines MA

Cleo, Saarbrücken, Wednesday, 02.09.2009, 12:41 (vor 5371 Tagen) @ hackenberger

Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich war der gleichen Meinung wie Bernhard.
Doch wollte ich nicht Gefahr laufen und mir Probleme einfangen.
Ich war mir nicht sicher über die persönliche Einladung vom Amt in der sie mich bitten unseren MA zu begleiten.


Ich werde mich also von meiner Arbeit abmelden, mich in den Wagen des MA setzen,denn dieser bekommt einen Arbeitsausfall und die Reisekosten erstattet, und ihn zu den Terminen begleiten.
Danach werde ich mich wieder ganz normal an meiner Arbeit anmelden.

Danke!
Gruß Cleo

Begleitung eines MA

Tschoo, Stuttgart, Wednesday, 02.09.2009, 13:24 (vor 5371 Tagen) @ Doris

Hallo Doris!

Ich sehe das so wie Jorgo (einfach vom "doing"), aber es ist auch gesetzlich festgelegt.

§ 95 (1) SGB IX 2. Abschnitt erste Satz gilt in diesem Falle.

Ich persönlich zitiere aber gern (hatte auch vor kurzem ein Gespräch mit unserem neuen PE-Chef, in dem ich ihm meine Zuständigkeit, wie ich sie sehe, mitteilte) §2 (1) SGB IX, letzte Satz -- dies hat wohl Jorgo gemeint.

Unter Prävention kann es ja nicht mehr laufen, wenn schon ein Handycap aufgetreten ist.

Gruß, Josef

Begleitung eines MA

hackenberger, Wednesday, 02.09.2009, 15:52 (vor 5371 Tagen) @ Cleo

Hallo Cleo,

so ist es auch ok. Denn würdest Du einfach die Arbeit hierfür verlassen ohne Zustimmung des AG und dich dann auch nicht ausstempeln, wäre es Arbeitszeitbetrug. Dieses könnte der AG mit Abmahnung ahnden.

Die Zuständigkeit und das Handlungsfeld der SchwbV ergibt sich ausschließlich aus dem SGB IX Teil II und dort insbesondere den § 95 SGB IX. Von Behinderung bedrohte Menschen, wie sie im § 2 Abs. 1 Satz 2 SGB IX erwähnt werden, gehören nicht zum Aufgabenbereich der SchwbV, da diese Vorschrift im Teil I des SGB IX enthalten ist und weil die Vorschriften für die Schwerbehindertenvertretung nicht auf diese Vorschrift verweisen. Daraus ergibt es sich auch, dass diese Beschäftigten etwa kein aktives Wahlrecht zur Wahl der SchwbV haben.

Ja, zu den Aufgaben der SchwbV gehört es AN bei der Antragstellung ggf. behilflich zu sein. Die Hilfestellung bei der Antragstellung beschränkt sich aber auf den Begriff "Antrag", was hier auch wörtlich zu nehmen ist, also das Papier= Antrag.

Bevollmächtigen kann übrigens ein Antragsteller auch Familienangehörige und sogar den Nachbarn. Auch dieses bestätigt, dass es sich hier nicht um Aufgaben der SchwbV handeln kann, da für diese wiederum das SGB IX Teil II nicht zur Anwendung kommt.

Das SchwbV teils mehr für ihre Koll. tun, als das Schwerbehindertenrecht vorschreibt, ist nicht schlecht, nur muss man immer darauf achten, dass man sich hiermit nicht in ein "Mienenfeld" begibt und der AG dann irgendwann den Auslöser betätigt.

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