Versorgungsämter und Integrationsämter (Allgemeines)

Andrea H., Wednesday, 09.03.2005, 22:52 (vor 6992 Tagen)

Liebe SchwbV und liebe Andrea W.,
Andrea W. war im letzten Beitrag zur Schwerbehindertenversammlung etwas irritiert, weil ich die Zusammenarbeit mit Integrationsämtern und Versorgungsämtern in einem Atemzug nannte.
Es gibt hier durchaus bundesweit Unterschiede in den Aufgabenverteilungen bei den 2 Ämtern und das ist nicht meine Auffassung sondern meine Erfahrung.
Hier möchte ich nun auf meine bundesweite Erfahrung als VPSchwb eingehen.
Ein Beispiel für Andrea W.:
Z.B: Ein Fachdienst des Integrationsamtes in Münster zuständig für Bielefeld macht eine Arbeitsplatzbegehung und gibt schriftlich Empfehlungen für Hilfsmittel zugeschnitten auf die betroffene behinderte Person. Die Prüfung der Kostenvoranschläge, die Bewilligung und die Bezuschussung erfolgt durch das Versorgungsamt in Bielefeld ansässig in der "Stadt Bielefeld". Der gleiche Antrag auf Hilfsmittel würde sicher in Berlin völlig anders geregelt werden.
In meiner Erfahrung kann ich nie pauschal für alle Versorgungsämter und Integrationsämter reden, weil es nicht für alle Fälle bundeseinheitliche Regelungen gibt. Woran es liegt, entzieht sich meiner Kenntnis.
Herzliche Grüße
Andrea

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