Computerbrille (Hilfsmittel)

Apanatshi, Bayern, Wednesday, 09.09.2009, 10:00 (vor 5346 Tagen)

Hallo liebe Kollegen,
ich suche und suche und werde nicht fündig, weiß aber, dass es das gibt.
Vielleicht kann mir zur folgenden Frage jemand schnell eine Antwort geben.
Eine Kollegin benötigt eine Computerbrille, die ausschließlich am Arbeitsplatz benötigt wird. Unser AG will aber nur ein Zuschuss bezahlen und die Kosten nicht voll übernehmen. Ich meine aber, dass er dies muss. Ein ärztliches Attest liegt vor. Wo finde ich den Gesetzestext, auf den ich mich beziehen kann>
Über eine baldige Antwort würde ich mich freuen.

Gruß A.

Computerbrille

hackenberger, Wednesday, 09.09.2009, 10:15 (vor 5346 Tagen) @ Apanatshi

Hallo "Apanatshi",

ja, der AG muss die Kosten einer notwenigen [link=http://www.h-zwo-b.de/joomla/index.php>option=com_content&task=view&id=341&Itemid=69]Bildschirmarbeitsplatzbrille gem. Bildschirmarbeitsplatzverordnung[/link] erstatten.

Aber, der AN hat nur Anspruch auf Erstattung der notwenigen Kosten. Also ggf. ganz einfaches Kassengestell und die einfachen (notwenigen) Gläser. Weiter der AG kann dann darauf bestehen, dass die Brille am Arbeitsplatz verbleibt wie jedes andere Arbeitsmittel, denn die Brille ist Eigentum des AG, welches er nur sofern erforderlich und nur für diese Zeit dem AN zur Verfügung stellt.

Daher ist es immer sinnhaft, hierzu eine BV zu erstellen in welchem ggf. dann mögliche Zuschüsse geregelt werden. So kann dann der AN auch auf modische und sonstige persönliche Belange eingehen.

Gerade der modische Aspekt kommt ja bei Frauen sehr oft zur Geltung.

Computerbrille

Apanatshi, Bayern, Wednesday, 09.09.2009, 10:43 (vor 5346 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

Danke für die schnelle Antwort! Aber einen kleinen Einspruch zur Deiner Antwort habe ich:
» "Gerade der modische Aspekt kommt ja bei Frauen sehr oft zur Geltung" trifft nicht nur für Frauen zu ..., auch Männer können eitel sein !!

Unser Arbeitgeber will nur die notwendigen Kosten (>) für die Brillengläser anerkennen, die von den Landesverbänden der Krankenkassen vor dem 10.April 1997 festgesetzt waren (66,46Für das Brillengestell berechnet er als notwendige Kosten, wie vor dem 01. Januar 1999, € 10,23 an. Das erscheint mir doch ein bischen wenig. Die Gesamtrechnung war etwa 300€ (nach Auskunft der Betroffenen waren die Gläser so teuer, Zweistärkengläser, das Gestell ist dabei zu vernachlässigen.

Werde jetzt mal in den Gesetzestexten wühlen ...

Bis demnächst A.

Computerbrille

hackenberger, Wednesday, 09.09.2009, 10:56 (vor 5346 Tagen) @ Apanatshi

Hallo Apanatshi,

» Danke für die schnelle Antwort!
Bitte!

» "Gerade der modische Aspekt kommt ja bei Frauen sehr oft zur Geltung"
» trifft nicht nur für Frauen zu ..., auch Männer können eitel sein!!
Ja, stimmt auch bei mir trifft dieses zu.

» Brillengestell
Gibt es teils sogar für 1 €, weil die Optiker an den Gläsern verdienen. Der AG kann hier auch mit Optikern Rahmenverträge abschließen, diese muss der AN dann in Anspruch nehmen. Also ist der AN, dann an einen bestimmten Optiker gebunden.

» Zweistärkengläser
Diese sind i.d.R. für eine Bildschirmarbeitsplatzbrille eben nicht erforderlich, es besteht für diese i.d.R. keine Notwenigkeit und somit auch keine Kostenübernahempflicht durch den AG.

Bildschrimarbeitsplatzbrillen haben i.d.R. 99% Einstärkengläser. Es sei der Augenarzt und der Betriebsarzt bescheinigt die Notwendigkeit der Zweistärkengläser auch für eine Bildschirmarbeitsplatzbrille. Dann kann man Chancen auf Erstattung haben. Ist aber eine große Ausnahme und daher auch nicht einfach umzusetzen. Der AG kann vom AN erwarten, dass er wechselweise die Bildschirmarbeitsplatzbrille für Arbeiten am Bildschirm und für sonstige Arbeiten die "normale/private" Brille anzieht/nutzt.

Diese Erforderlichkeit ergibt sich i.d.R. aus "allgemeinen" Sehschwächen. Die Kosten hierfür muss der AG nicht tragen.

PS: Brillenträger haben oftmals Zusatzversicherungen, bei dieser könnten die Eigenbehalte geltend gemacht werden. Aber auch in der Einkommensteuererklärung, wobei hier der zumutbare Selbstbehalt

Unbedingt beachten: Zahlt der AG alle Kosten ist es ein Arbeitsmittel, darf also ohen ausdrückliche Zustimmung des AG nicht vom Arbeitsplatz mitgenommen/ entfernt werden, wie alle anderen Arbeitsmittel auch. Verstößt der AN hiergegen, kann es zu arbeitsrechtlichen Maßnahmen bis zur Kündigung führen.

Computerbrille

Apanatshi, Bayern, Wednesday, 09.09.2009, 13:33 (vor 5346 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,
» Brillengestell
» Gibt es teils sogar für 1 €, weil die Optiker an den Gläsern verdienen.
» Der AG kann hier auch mit Optikern Rahmenverträge abschließen, diese muss
» der AN dann in Anspruch nehmen. Also ist der AN, dann an einen bestimmten
» Optiker gebunden.
Werde das meinem Arbeitgeber mal vorschlagen, vielleicht läßt sich da ja was aushandeln> Vielleicht auch dann gleich mit einer BV. (Danke für den TIPP)
»
» Zweistärkengläser
» Diese sind i.d.R. für eine Bildschirmarbeitsplatzbrille eben nicht
» erforderlich
, es besteht für diese i.d.R. keine Notwenigkeit und somit
» auch keine Kostenübernahempflicht durch den AG.
» Bildschrimarbeitsplatzbrillen haben i.d.R. 99% Einstärkengläser. Es
» sei der Augenarzt und der Betriebsarzt bescheinigt die Notwendigkeit der
» Zweistärkengläser auch für eine Bildschirmarbeitsplatzbrille. Dann kann
» man Chancen auf Erstattung haben. Ist aber eine große Ausnahme und daher
» auch nicht einfach umzusetzen. Der AG kann vom AN erwarten, dass er
» wechselweise die Bildschirmarbeitsplatzbrille für Arbeiten am Bildschirm
» und für sonstige Arbeiten die "normale/private" Brille anzieht/nutzt.
Die Betroffene ist im administrativen Bereich tätig, hat aber zusätzlich regelmäßigen ganztägigen Patientenkontakt, ständiger Blickwechel von Patient zu Computer etc. ist also erforderlich. Sie müßte bei jedem neuen Patientenkontakt/sowie bei der Erfassung der Daten am Computer und schriftlichen Tätigkeiten die Brille rauf und runter tun, also schon ziemlich lästig. Diese Brille wird auch ausschließlich am Arbeitsplatz verwendet, privat ist diese nicht erforderlich, da reicht ihre normale Brille aus.

Ich merk schon, die Sache wird nicht ganz einfach. Wenn ich ein Ergebnis habe, melde ich mich wieder. Ist sicher auch informativ für andere Forumsteilnehmer.
Werden jetzt erstmal vom Optiker eine Aufstellung der erforderlichen Grundausstattung incl. Entspiegelung einholen (Arbeitsschutzgesetzt §3 Abs.3, Bildschirmversordnung) Denn das ist sicher das mindeste was der AG übernehmen sollte/muss. Beim Betriebsarzt war sie diesbezüglich schon. Der Rest wird wohl Verhandlungssache.

Schönen Tag noch
Gruß Andrea

Computerbrille

Apanatshi, Bayern, Wednesday, 09.09.2009, 14:25 (vor 5346 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,
hast Dich heute ja wieder selbst übertroffen. Einer Deiner beiden Tipps (Link) war mir noch nicht bekannt und kann ich auch gut für meine ARgumentation nutzen.
SUPER.
Wer ja gelacht, wenn sich da nichts basteln läßt.
Werde in jedem Fall berichten.

Danke und bis zum nächsten Mal
Gruß A.

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