Service-Stellen und Eingliederungsmanagement (BEM)

Andrea W., Thursday, 10.03.2005, 16:25 (vor 6995 Tagen)

Hallo Kollegen,
wer kann mir mehr erzählen über Servicestellen (genannt im Zusammenhang mit §84) und Eingliederungsmanagement. Sind mit Servicestellen Integrationsfachdienste gemeint oder/und Beratungsstellen der Rentenversicherungen. Hab da keine blasse Ahnung. Da es früher selbstverständlich häufig ein Gerangel gab wegen der Kostenübernahmefrage wäre das natürlich schon ideal, wenn das aus einer Hand koordiniert wird und dann in den entsprechenden Fristen abgewickelt wird. Aber wie bitte schön ist das tatsächlich umgesetzt worden>

Kann im internet nichts finden und in meiner Stadt ist mir auch nichts derartiges bekannt, außer es läuft unter den bereits genannten Stellen. Eingliederungsmanagement, auch dazu benötige ich weitergehende Informationen. Vielleicht findet jemand ja mal Zeit mir diese Fragen zu beantworten.
Vielen Dank bis dahin. Andrea

Re: Service-Stellen und Eingliederungsmanagement

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 10.03.2005, 16:30 (vor 6995 Tagen) @ Andrea W.

Hallo Andrea,
das mit den Servicestellen ist geregelt im SGB IX §22 und §23.
Das Wesentliche folgend:
§ 22 Aufgaben
(1) Gemeinsame örtliche Servicestellen der Rehabilitationsträger bieten behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen, ihren Vertrauenspersonen und Personensorgeberechtigten nach § 60 Beratung und Unterstützung an. Die Beratung und Unterstützung umfasst insbesondere,

1. über Leistungsvoraussetzungen, Leistungen der Rehabilitationsträger, besondere Hilfen im Arbeitsleben sowie über die Verwaltungsabläufe zu informieren,

2. bei der Klärung des Rehabilitationsbedarfs, bei der Inanspruchnahme von Leistungen zur Teilhabe, bei der Inanspruchnahme eines Persönlichen Budgets und der besonderen Hilfen im Arbeitsleben sowie bei der Erfüllung von Mitwirkungspflichten zu helfen,

3. zu klären, welcher Rehabilitationsträger zuständig ist, auf klare und sachdienliche Anträge hinzuwirken und sie an den zuständigen Rehabilitationsträger weiterzuleiten,

4. bei einem Rehabilitationsbedarf, der voraussichtlich ein Gutachten erfordert, den zuständigen Rehabilitationsträger darüber zu informieren,

5. die Entscheidung des zuständigen Rehabilitationsträgers in Fällen, in denen die Notwendigkeit von Leistungen zur Teilhabe offenkundig ist, so umfassend vorzubereiten, dass dieser unverzüglich entscheiden kann,

6. bis zur Entscheidung oder Leistung des Rehabilitationsträgers den behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen unterstützend zu begleiten,

7. bei den Rehabilitationsträgern auf zeitnahe Entscheidungen und Leistungen hinzuwirken und

8. zwischen mehreren Rehabilitationsträgern und Beteiligten auch während der Leistungserbringung zu koordinieren und zu vermitteln.

Die Beratung umfasst unter Beteiligung der Integrationsämter auch die Klärung eines Hilfebedarfs nach Teil 2 dieses Buches. Die Pflegekassen werden bei drohender oder bestehender Pflegebedürftigkeit an der Beratung und Unterstützung durch die gemeinsamen Servicestellen beteiligt. Verbände behinderter Menschen einschließlich der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, der Selbsthilfegruppen und der Interessenvertretungen behinderter Frauen werden mit Einverständnis der behinderten Menschen an der Beratung beteiligt.

Gruß Hans-Peter

Gemeinsame Servicestellen für Rehabilitation

Wolfgang E., Friday, 08.02.2008, 20:24 (vor 5930 Tagen) @ Andrea W.

» Wer kann mir mehr erzählen über Servicestellen. Sind mit Servicestellen Integrationsfachdienste gemeint oder/und Beratungsstellen der Rentenversicherungen> Hab da keine blasse Ahnung...

Jede Menge Infos zu den gemeinsamen Reha-Servicestellen gibt’s neuerdings unter
[link=http://www.reha-servicestellen-bayern.de/Internet/rehaservicebayern/rehaservicebayernport.nsf/ispfrmNavigationFrameset>ReadForm&ispNavEntryLevel=01.01.06&ispMainURL=ispvwLaunchDoc/seum>OpenDocument]www.reha-servicestellen-bayern.de[/link]

» Aber wie bitte schön ist das tatsächlich umgesetzt worden> Kann im Internet nichts finden und in meiner Stadt ist mir auch nichts derartiges bekannt.

Derzeit gibt es beispielsweise in Bayern über 70 Servicestellen. Standorte und Kontaktdaten unter
[link=http://www.reha-servicestellen.de/internet/vdr/rhss.nsf/fwDspServicesCat>ReadForm&sortby=state&cat=Bayern&loc=]www.reha-servicestellen.de[/link]

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