Verrentung nach langer Krankheit (Rente / Pension / ATZ)

DoSto, Thursday, 10.09.2009, 09:42 (vor 5351 Tagen)

Hallo ich bin neu hier registriert, mein Nick ist DoSto!

Welche Möglichkeit hat ein AN, der mit einer Erhöhung des GdB von 30 auf mindestens 50 keinen Erfolg hat, der aber insgesamt betrachtet, aufgrund von Folgeschäden der Erkrankungen, psychisch nicht mehr in der Lage ist, am Arbeitsleben teilzuhaben>

Der Vertragsarzt bescheinigt z. B. eine schwere depressive Situation des Patienten, mit der Auswirkung, dass er am Leben in der Gemeinschaft - also soziale Kontakte - nicht mehr teilheben will. Hierbei spielen Faktoren wie starke Schmerzen, Harn- und Stuhl-Inkontinenz auch eine Rolle.

Ein medizinisches Gutachten belegt z. B. am 17.06.2009 einen GdB von 50, aber am 21.07.2009 einen GdB von 30. Das habe ich nicht so richtig verstanden - wo liegt hier der Fehler> Vor allem - die Einstufung der Erkrankungen haben sich nicht verändert!

Im medizinischen Gutachten wird eine Verrentung und eine Erhöhung abgelehnt. Aber Arbeitsunfähigkeit wird bestätigt. Ich bin, nach Einsicht der Unterlagen, eigentlich der Meinung, dass der AN eigentlich schon allein mindestens eine GdB von 50 erhalten müsste, aufgrund der schweren Depressionen>!

Wie kann der AN - der nach ärztlicher Empfehlung nicht mehr Arbeitsfähig ist - in Rente gebracht werden>

Ich bitte um eine Antwort und sage jetzt schon mal Danke!

DoSto

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DoSto

Verrentung nach langer Krankheit

hackenberger, Thursday, 10.09.2009, 10:24 (vor 5351 Tagen) @ DoSto

Hallo DoSto,

als Neue/ Neuer erst einmal willkommen hier im Forum. :flower:

» Welche Möglichkeit hat ein AN, der mit einer Erhöhung des GdB von 30 auf
» mindestens 50 keinen Erfolg hat, der aber insgesamt betrachtet, aufgrund
» von Folgeschäden der Erkrankungen, psychisch nicht mehr in der Lage ist,
» am Arbeitsleben teilzuhaben>
ggf. Rente/ Erwerbsunfähigkeitsrente beantragen oder prüfen ob eine Beschäftigung in einem anderen Tätigkeitsbereicht/ -umfeld möglich ist.

» Ein medizinisches Gutachten belegt z. B. am 17.06.2009 einen GdB von 50,
» aber am 21.07.2009 einen GdB von 30. Das habe ich nicht so richtig
» verstanden - wo liegt hier der Fehler> Vor allem - die Einstufung der
» Erkrankungen haben sich nicht verändert!
Sollte hier nur eine GdB von 30 zuerkannt worden sein, und man als Antragsteller hiermit nicht einverstanden ist, so hilft nur der Rechtsweg. Widerspruch und ggf. Klage. Man könnte auch nach Ablauf von 6 Monaten einen neuen Antrag stellen.

Verrentung nach langer Krankheit

DoSto, Thursday, 10.09.2009, 11:41 (vor 5351 Tagen) @ hackenberger

Vielen Dank für die Antwort!

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DoSto

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