Zielevereinbarungen (TVöD / TV-L)

zicko, Bayern, Friday, 11.09.2009, 10:11 (vor 5348 Tagen)

Hallo,

bei uns im Hause stehen Verhandlungen zur Verlängerung der Dienstvereinbarung bzgl. Erfolgsorientierter Vergütung im öffentlichen Dienst an.
Dazu wurde im Forum ja schon verschiedentlichst diskutiert.
Meine Frage an das Forum:
=> Wenn es in Eurem Betrieb eine erfolgsorientierte Vergütung mit Zielvorgaben gibt, habt ihr spezielle Vereinbarungen für die Zielvorgaben von Schwerbehinderten/Gleichgestellten getroffen> Und wenn ja, welche>

Ich arbeite seit Monaten -leider bislang größtenteils ergebnislos- daran, dass im Betrieb die Leistung der Schwerbehinderten auch entsprechend honoriert wird.
Ein Beispiel:
- Schwerbehinderte haben ja eine Woche zusätzlichen Urlaub => eine entsprechende Berücksichtigung bei den Jahreszielen erfolgt bislang aber nicht.
- Nun habe ich erfahren, dass in der neuen Dienstvereinbarung jedoch Schulungstage ab 1 Tag in der Zielevorgabe berücksichtigt werden sollen.
=> Ist für mich ein Widerspruch!

Vielen Dank im Voraus!

Schönen Tag wünscht
zicko

Zielevereinbarungen

hackenberger, Friday, 11.09.2009, 10:22 (vor 5348 Tagen) @ zicko

Hallo Zicko,

» Dazu wurde im Forum ja schon verschiedentlichst diskutiert.
Ja, es gibt eigentlich nichts offenes mehr hierzu.

» Meine Frage an das Forum:
» => Wenn es in Eurem Betrieb eine erfolgsorientierte Vergütung mit
» Zielvorgaben gibt, habt ihr spezielle Vereinbarungen für die Zielvorgaben
» von Schwerbehinderten/Gleichgestellten getroffen> Und wenn ja, welche>
Ziele/ Zielevorgaben / erfolgsorientierte Vergütung müssen den § 81 Abs. 4 SGB IX beachten muss. Gleiches gilt bei der Bewertung der Erreichungen dieser!


» Ein Beispiel:
» - Schwerbehinderte haben ja eine Woche zusätzlichen Urlaub => eine
» entsprechende Berücksichtigung bei den Jahreszielen erfolgt bislang aber
» nicht.
Muss berücksichtigt werden, da sonst ein Verstoß gegen § 1 AGG vorliegen würde.

» - Nun habe ich erfahren, dass in der neuen Dienstvereinbarung jedoch
» Schulungstage ab 1 Tag in der Zielevorgabe berücksichtigt werden sollen.
» => Ist für mich ein Widerspruch!
Ja, den AG auf die Rechtslage hinweisen, günstig ist immer wenn der VPSchwb selbst Betroffener, also ein Schwb ist. Dann kann und sollte er dem AG erklären, dass er hie rggf. als Betroffenen wegen Verletzung der Gesetze/§§ (SGB IX § 81 Abs.4 und AGG § 1) klagen wird und sich dieses bestimmt in der Öffentlichkeit / Medien nicht gerade epositiv für den AG auswirkt.

Also, Farbe bekennen und nicht nur klagen! ;-)

Hinweis: Der AG hat ja die Möglichkeit, für Behinderungsbedingte Leistungseinschränkungen Mittel der SchwbAV zu beantragen, als Ausgleich.

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