unvollständige Akteneinsicht bei DRV (Antragstellung / Widerspruch)

Petramäuschen, Berlin, Wednesday, 16.09.2009, 14:00 (vor 5357 Tagen)

Liebe Mitstreiter,

die DRV hat einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben nur teilweise bewilligt. Dagegen habe ich Widerspruch eingelegt mit der Bitte um Übersendung/Akteneinsicht der Unterlagen, insbesondere der Stellungnahme des medizinischen Dienstes der DRV. Übersandt wurden mir jedoch nur die von mir eingereichten Atteste. Nach Aussage der DRV habe ich keinen Anspruch auf die Stellungnahme ihres med. Dienstes. Ich dürfte mir dieses Papier nur vor Ort ansehen. Eine gesetzliche Grundlage konnten sie mir nicht benennen.

Ist es irtgendwo gesetzlich geregelt ob, und wenn ja, auf welche Unterlagen ich Anspruch habe>

Danke schon mal im Voraus und viele Grüße
Zuli

unvollständige Akteneinsicht bei DRV

hackenberger, Wednesday, 16.09.2009, 14:23 (vor 5357 Tagen) @ Petramäuschen

Hallo "Zuli",

» Die DRV übersandte mir jedoch nur die von mir eingereichten Atteste.
» Nach Aussage der DRV habe ich keinen Anspruch auf die Stellungnahme ihres
» med. Dienstes. Ich dürfte mir dieses Papier nur vor Ort ansehen.
Auch bei den Unterlagen der Versorgungsämter, besteht nur ein Einsichtsrecht vor Ort und dann kann man bei der Einsicht sich Kopien anfertigen lassen gegen Gebühr. Man kann auch darum bitten, dass die Akte an eine Dienststelle in Wohnortnähe zu Einsicht gesandt wird, sofern das zuständige VA nicht am Wohnort ist. Diesem Wunsch wird dann auch i.d.R. entsprochen.

So dürfte es auch bei der DRV auch vergleichsweise sein. So wurde mir es eben auch telefonisch vom Servicetelefon der DRV-Bund bestätigt.

Akteneinsicht bekommt aber nur der Antragsteller oder sein Bevollmächtigter (schriftl. Vollmacht muss vorliegen).

PS: Oftmals hilft ein kleiner (freundlicher) Telefonanruf weiter. ;-)

unvollständige Akteneinsicht bei DRV

Petramäuschen, Berlin, Wednesday, 16.09.2009, 15:12 (vor 5357 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard, und natürlich auch alle anderen Mitleser,

Vielen Dank für die prompte Antwort. :flower:

Bisher hat es zumindest beim Versorgungsamt immer funktioniert, dass nach schriftlicher Anforderung der Unterlagen alles zugeschickt wurde (incl. der gutachterlichen Stellungnahme). Die Betroffenen mussten i. d. R. Gebühren für die Kopien zahlen. Ich habe es bei unterschiedlichen Versorgungsämtern so erlebt, sowohl in eigener Sache, als auch bei Kollegen.

Bei der DRV mache ich so einen Widerspruch das erste Mal und dachte, das läuft genau so. Ein Telefonat habe ich versucht, danach ging es mir aber :-D so. Ich hatte es mit einer sehr unfreundlichen Sachbearbeiterin zu tun. Jeder zweite Satz begann mit "da müssen Sie aber....

Für mich ist es halt unverständlich, warum mir ja ein Teil der Unterlagen zugeschickt wird, aber eben nicht das Wichtige. Denn Kopien der Atteste habe ich selber, schließlich habe ich sie eingereicht.

Gibt's denn eine rechtliche Grundlage, dass man nur einen Teil der Akte einsehen darf>

Unabhängig davon werde ich weitere Atteste und einen begründeten Widerspruch einreichen.

Herzliche Grüße

Zuli

unvollständige Akteneinsicht bei DRV

hackenberger, Wednesday, 16.09.2009, 22:27 (vor 5357 Tagen) @ Petramäuschen

Hallo "Zuli",

» Für mich ist es halt unverständlich, warum mir ja ein Teil der Unterlagen
» zugeschickt wird, aber eben nicht das Wichtige. Denn Kopien der Atteste
» habe ich selber, schließlich habe ich sie eingereicht.
Ja, man muss nicht immer alles verstehen ;-)

» Gibt's denn eine rechtliche Grundlage, dass man nur einen Teil der Akte
» einsehen darf>
Bitte doch meine Antwort richtig lesen ;-) Einsehen darfst Du alle Unterlagen, nur mit den Zusenden sperrt sich ja die DRV

» Unabhängig davon werde ich weitere Atteste und einen begründeten
» Widerspruch einreichen.
Es gibt keinen Widerspruch zum Widerspruch!
Normaler weise ist das Widerspruchsrecht nach dem Einlegen eines Widerspruches verbraucht. Wird diesem nicht stattgegeben, gibt es eigentlich nur noch den Klageweg. Oder aber man versucht es doch noch einmal mit einem netten Gespräch. Aber hier dann nicht gleich mit Vorhaltungen und/oder Unverständnis kommen. Ich musste bisher immer feststellen, dass wenn man nett anfragt, man auch Auskunft oder weiters bekommt. ;-)

unvollständige Akteneinsicht bei DRV

Petramäuschen, Berlin, Thursday, 17.09.2009, 09:50 (vor 5356 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

» Es gibt keinen Widerspruch zum Widerspruch!
Das weiß ich.

Sorry, da habe ich mich blöd ausgedrückt.
Nach Erhalt des Bescheides habe ich innerhalb der 4 Wochen formlosen Widerspruch mit der Bitte um Akteneinsicht eingelegt um die Frist zu wahren. Gleichzeitig habe ich mitgeteilt, dass ich nach Erhalt der Unterlagen meinen Widerspruch begründe. Mit Übersendung der Unterlagen hat man mir eine neue Frist mitgeteilt, die telefonisch auch noch mal verlängert wurde, da ich vorher noch einen Termin beim BAD habe. Ich hab jetzt bis Ende Oktober Zeit für die Begründung.

Ob ich mir die restlichen Unterlagen vor Ort bei der DRV anschaue weiß ich noch nicht, oder ob ich die Begründung nur auf weitere Atteste stütze. Dank der Fristverlängerung habe ich ja zum Glück noch ein paar Tage Zeit.

Vielen Dank für die immer schnelle Hilfe und viele Grüße
Zuli

unvollständige Akteneinsicht bei DRV

DoSto, Thursday, 19.11.2009, 08:19 (vor 5293 Tagen) @ hackenberger

Hallo,

Wenn ich einen Antrag auf Neufeststellung beim Versorgungsamt gestellt habe und eine Ablehnung erhalten habe, mit dem Vermerk, seit der ersten Feststellung habe sich keine wesentliche Veränderung feststellen lassen und dann feststelle, dass das Versorgungsamt keinen Befund des behandelnden Facharztes angefordert hat, kann ich dann mit dem Widerspruch gleich Akteneinsicht fordern>

Ein furchtbar langer Satz! Ich weiß!

Wie verhält man sich am klügsten, welche Rechtsgrundlage liegt vor>

Gruß - DoSto

--
DoSto

unvollständige Akteneinsicht bei DRV

hackenberger, Thursday, 19.11.2009, 13:53 (vor 5293 Tagen) @ DoSto

Hallo DoSto,

das Versorgungsamt schreibt heute aus Kostengründen i.d.R. nur noch den Hausarzt an und bittet diesen um Stellungnahmen/Bericht.

Diese sind leider meist nicht optimal. Daher in der Widerspruchsbegründung die Einbeziehung der Stellungsnahmen/ Befundberichte der Fachärzte fordern/ bitten. Hierzu muss ich diese dann aber auch benennen.

Einen Kurbericht bei zu fügen ist meist nicht sehr optimal, da man ja aus Kuren meist mit dem Befund "alles bestens" entlassen wird.

Besser ist es aber, so auch immer meine Empfehlung, man spricht vorher mit seinen Ärzten erklärt diesen auf was es ankommt und bittet diese um ausführliche Befundberichte und fügt diesen dem Widerspruch bei. Der Arzt verlangt dann zwar i.d.R. eine Gebühr, doch die sollte einem es wert sein.

unvollständige Akteneinsicht bei DRV

DoSto, Thursday, 19.11.2009, 15:23 (vor 5293 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

danke für die Antwort / Antworten! Dann habe ich mich jedenfalls richtig belesen.

Was die Schulungen betrifft, ich bin dabei! Bisher war ich Stellv. VP, bin aber nie in irgend einer Weise in der Praxis in die laufenden Belange einbezogen worden. Habe mich dafür mehr inhaltlich orientiert. Jetzt muss ich in die Praxis - knall auf fall!

Deshalb - ich werde noch einige Fragen hier stellen.

Gruß - DoSto

--
DoSto

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