Reieskostenabrechnung (Allgemeines)

Gunter Krieger @, Wednesday, 30.03.2005, 12:26 (vor 6971 Tagen)

Hallo Kollegen,
ich bin erst seit kurzem SchwbV und habe natürlich den Ehrgeiz, meine Aufgabe so gut wie möglich zu machen. Deshalb besuche ich alle angebotenen Seminare und Tagungen, die mir neue Infos bringen. Dazu muss ich hin und wieder auch reisen.
Dabei habe ich im Moment noch ein paar Probleme mit meinem AG. Nicht, dass er mir die Seminare nicht genehmigt, aber die Abrechnung der Fahrtkosten ist umstritten. Ich muss dazu erklären, dass ich Rollstuhlfahrer bin. Auf Grund meiner Behinderung ist es mir nicht möglich öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen. Meine Dienstfahrten mache ich also mit meinem privaten PKW, der entsprechend umgebaut ist.
Mein AG ist aber nur bereit, die Kosten für ein 2. Klasse Bahnticket zu bezahlen.
Abgesehen davon, dass man nicht überall mit der Bahn hin kommt, ist auch die Beschaffung entsprechender abrechnungstauglicher Belege sehr umständlich.
Wer hat Erfahrungen, evtl. gesetzliche Grundlagen, die mir helfen können, meine Ansprüche durchzusetzen>
Vielen Dank schon im voraus für die Beantwortung meiner Frage.
Gunter K.

Re: Reieskostenabrechnung

Gunter K., Wednesday, 30.03.2005, 12:40 (vor 6971 Tagen) @ Gunter Krieger

Ich sehe gerade, dass ich einen Schreibfehler im Betreff habe: es muss natürlich "Reisekostenabrechnung" heißen.
Sorry!
Gunter K.

Re: Reieskostenabrechnung

hackenberger, Wednesday, 30.03.2005, 13:01 (vor 6971 Tagen) @ Gunter Krieger

Hallo Gunter,

also, der AG hat die notwendigen Kosten zu tragen. Hierzu zählen auch die notwendigen Reisekosten. Wenn also mit dem AG grundsätzlich die Fahrten mit dem privaten Pkw vereinbart sind, so zählt dieses auch für die Fahrten zu Fortbildungen. Aber das Gesetz sagt auch, dass man bei den Fortbildungen ein gewisses Maß der Notwendigkeit beachten muss. Ist auf Grund der Behinderung die Nutzung der öffentl. Verkehrsmittel nicht MÖGLICH, so muss der AG die notwendigen Kosten tragen. Nicht möglich bedeutet aber nicht, die Reise mit dem privaten Pkw ist einfacher/bequemer. Also nicht möglich ist nicht möglich, bzw. sind sonstige betriebliche Regelungen auch hier zu beachten/anzuwenden.

Bernhard

Re: Reieskostenabrechnung

Gunter K., Wednesday, 30.03.2005, 13:20 (vor 6971 Tagen) @ Gunter Krieger

Hallo Bernhard,
so schnell habe ich eine Antwort gar nicht erwartet.
Also: ich kann (ärztlicherseits bestätigt) keien öffentl. VM benutzen.
Deshalb wurde mir auch der PKW von meiner BG finanziert. Es ist also keine Bequemlichkeit. Aber wie kann ich den AG "zwingen", die km-Abrechnung zu akzeptieren>
Selbstverständlich wähle ich nur die Weiterbildungen aus, die wirklich relevant für die Arbeit als SchwbV sind. Anfangs werden dies sicher ein paar mehr sein. Wenn ich aber die richtigen Grundlagen habe, werde ich auch da zurückhaltender sein.

Gunter K.

Re: Reieskostenabrechnung

hackenberger, Wednesday, 30.03.2005, 13:49 (vor 6971 Tagen) @ Gunter Krieger

Hallo Gunter,

verweise den AG auf den § 96 SGB IX.

PS: Ob auf Grund der Behinderung grundsätzlich die Benutzung eines öffentl. Verkehrsmittel ausgeschlossen ist, kann und möchte ich nicht sagen. Ich sah nur auf Grund der reinen Fragestellung es auch als notwendig an, auch hier auf die Rechtslage so ich wie sie sehe hinzuweisen. Da nur aus dem Begriff "Rollstuhlfahrer" nicht zwangsweise dei Nutzung öffentl. Verkehrsmittel ausgeschlossen ist. Auch ich betreue Rollstuhlfahrer, welche auch von der BG bzw. BfA die Pkw-Beschaffung bemittelt bekommen haben aber trozdem auch noch öffentl. Verkehrsmittel nutzen können. Daher hätten diese in einem solche Falle nicht den zwangsweisen Anspruch auf Vergütung der Kosten des privaten Pkw.


Bernhard

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