Mitarbeiter(in) nach Krankheit (Kündigung)

andre-sven, Hessen, Tuesday, 10.11.2009, 14:45 (vor 5303 Tagen)

Hallo,

wenn eine MA (SchWB) erkrankt und dann nicht mehr ihre Aufgaben wahrnehmen kann, kann diese dann vom AG die Kündigung bekommen, weil man ihr keinen vergleichen Arbeitsplatz anbieten kann>

Sie hat eine OP an den Gelenken, das Dienstgebäude ist nicht behindertengerecht und die Arbeitsplatzbeschreibung sagt, dass sie Aufgaben machen muss, wo sie steht, geht und Material (Ordner) trägt. Diese Arbeitsplatzbeschreibung ist für fast alle MA gleich, so das es egal ist, in welcher Abteilung man arbeitet.

Was kann ich machen oder welchen Vorschlag habt ihr> Danke.

Viele Grüße

Mitarbeiter(in) nach Krankheit

hackenberger, Tuesday, 10.11.2009, 16:30 (vor 5303 Tagen) @ andre-sven

Hallo "andre-sven",
grundsätzlich leider JA.
Doch die Anforderungen an den AG sind sehr hoch.

Aber lese einmal diesen [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=9466#p9467]Beitrag bezgl der §§ 81 und 84 SGB IX und auch den Hinweis auf eine BAG Entscheidung![/link]

» Was kann ich machen oder welchen Vorschlag habt ihr> Danke.
Wende dich an den Integrationsfachdienst, dieser kann Dich und die Koll. beraten.

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