Eine zugewiesene Beamtin, soll in den Ruhestand versetzt werden (Rente / Pension / ATZ)

rjkrgbg ⌂, Regensburg, Tuesday, 10.11.2009, 16:11 (vor 5290 Tagen)

Hallo zusammen,

ich benötige bitte Eure Hilfe, eine zugewiesene Beamtin soll in den beabsichtigten Ruhestand versetzt werden. Die Beamtin war seit 01.07.08 ununterbrochen dienstunfähig. Seit dem 10.10.09 ist sie wieder gesund geschrieben, jedoch mit folgenden Auflagen:
Einsatz in wohnortnähe bzw. in einem Radius von 20 km. Einen Umzug stimmte Ihr Hausarzt und der Ärztliche Dienst zwecks Verschlimmerung ebenfalls nicht zu.

Lt. Personalservice ist ebenfalls eine Tätigkeit in Wohnortnähe nicht möglich.

Die Kollegin will arbeiten und ist auch bereit dazu, nur kann und will sie keinen täglichen Arbeitsweg von über 20 KM beschreiten. Dies wäre zutreffend.

Man überlegt evtl. gegen den Dienstherren eine Klage wegen Zurückführung an die Mutterfirma zu bewirken und eine wohnortsnahe Beschäftigung einzuleiten.

Die Schwerbehindertenvertretung stimmte auf jedenfall in Ihrer Stellungnahme der Zurruhesetzung nicht zu.

Was kann man außerdem noch tun um der Kollegin zu helfen>> Wist Ihr einen Rat> Danke!

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Reinhold Krauß

Eine zugewiesene Beamtin, soll in den Ruhestand versetzt werden

hackenberger, Tuesday, 10.11.2009, 16:43 (vor 5290 Tagen) @ rjkrgbg

Hallo Krauß Reinhold,

über die Dienstfähigkeit/ Dienstunfähigkeit entscheidet bei Beamten letztlich der Dienstherr. Ist man mit dessen Entscheidung nicht einverstanden muss man leider die Gerichte bemühen. Also gegen die Zurruhesetzung klagen.

Gerade zum Thema "vorzeitige Zurruhesetzung aus gesundheitlichen Gründen, also Dienstunfähigkeit, gab ja erst kürzlich wieder einige interessante Medienbeiträge welche beamtete Steuerprüfer betrafen.

» Was kann man außerdem noch tun um der Kollegin zu helfen>> Wist Ihr einen
» Rat> Danke!

Es gelten selbstverständlich die §§ 81 und 84 SGB IX

Zurruhesetzung und der Reaktivierung

ein weiteres Beispiel:
Versetzung dienstunfähiger Bahnbeamter in den Ruhestand

[link=http://www.schwerbehinderung-aktuell.de/include.php>path=content/articles.php&contentid=792]Beamtenrecht: Beamter darf nicht gegen seinen Willen in Ruhestand versetzt werden[/link]

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