Schrank für Unterlagen der SBV (Allgemeines)

Ronja.A @, Friday, 01.04.2005, 16:08 (vor 6969 Tagen)

Hallo,

bei der Suche hier im Forum fand ich folgendes:

Zitat: 'Nutzen sie die Räume
und Einrichtungen des Personalrates mit und zur
Aufbewahrung der Unterlagen gibt es einen sepparaten
Schrank gem. Datenschutzgesetz.'

Wer kann mir etwas sagen über diesen 'Schrank gem. Datenschutzgesetz'>

Oder mit einem Link weiterhelfen> Meine weitere Suche blieb leider erfolglos.

LG, Ronja.A

Re: Schrank für Unterlagen der SBV

hackenberger, Saturday, 02.04.2005, 13:24 (vor 6968 Tagen) @ Ronja.A

Hallo Ronja,

ein Schrank der abschließbar ist und kein Unbefugter Zugang hat, haben kann.

Bernhard

Re: Schrank für Unterlagen der SBV

Ronja.A, Saturday, 02.04.2005, 15:32 (vor 6968 Tagen) @ Ronja.A

Ist der BR denn 'befugt'> Was ist, wenn der 'Klient' der SBV den BR nicht ein en Detail ins Vertrauen ziehen möchte>

Re: Schrank für Unterlagen der SBV

David ⌂, NRW, Saturday, 02.04.2005, 20:59 (vor 6968 Tagen) @ Ronja.A

Hallo Ronja,

der BR ist nicht befugt, die Akten / Unterlagen der
Schwerbehindertenvertretung eigenmächtig zu öffnen
bzw. zu sichten.

Übrigens sind Schwerbehindertenvertretung und BR
lt. SGB IX zur vertrauensvollen Zusammenarbeit
verpflichtet.

Dazu gehört auch, dem BR das Vertrauen entgegenzubringen
das er nicht das vertrauliche Material der Schwerbehinderten-
vertretung sichtet.

Ebenso wird der BR respektieren das die !Vertrauens!-person für schwerbehinderte Menschen das Vertrauen, welches ihr von ihren schwerbehinderten Mitarbeiter / innen entgegen gebracht wird,
sich in einem Indvidualrecht begründet.


Also, sollte es diesbezüglich Probleme mit dem BR geben, nehmt
Euch Zeit um Mißverständnisse auszuräumen.


Gruß

Roland

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