Verbesserte Freistellungs-, Vertretungs- und Schulungsansprüche (Stellvertreter/in)

Cebulon, Tuesday, 26.01.2016, 22:30 (vor 3015 Tagen) @ Manky

Im Moment darf ich meine Tätigkeiten bei der SBV nicht machen. Ich hoffe, dass die neue Novellierung SGB IX bald kommt.

Hallo Manky,

der BMAS-Rohentwurf, Stand 18.12.2015, zur SGB IX-Novellierung, wonach endlich die unsinnige Deckelung bei der Heranziehung der SBV-Stellvertretung gekappt werden soll voraussichtlich ab 2017 lautet im Wortlaut:

7. § 95 Abs. 1 Satz 4 wird durch folgende Sätze ersetzt:

"In Betrieben und Dienststellen mit in der Regel mehr als 100 beschäftigten schwerbehinderten Menschen kann sie nach Unterrichtung des Arbeitgebers das mit der höchsten Stimmenzahl gewählte stellvertretende Mitglied zu bestimmten Aufgaben heranziehen. Ab jeweils 100 weiteren beschäftigten schwerbehinderten Menschen kann jeweils auch das mit der nächsthöheren Stimmenzahl gewählte Mitglied herangezogen werden."

Die Begründung zur Änderung des § 95 SGB IX lautet:

Zu Nummer 7: Die SBV vertritt die Interessen der sbM in Betrieben und Dienststellen mit wenigstens fünf sbM. Die SBV besteht aus einer einzelnen Vertrauensperson. Sind wenigstens 100 sbM beschäftigt, kann die Vertrauensperson nach geltendem Recht die erste Stellvertretung zu bestimmten Aufgaben heranziehen, ab 200 sbM auch die zweite Stellvertretung (§ 95 Abs. 1 Satz 4 SGB IX). Diese Heranziehungsregelung hat sich grundsätzlich bewährt. Sie erweist sich aber in größeren Betrieben als unzureichend. Sie wird deshalb dahin gehend fortgeschrieben, dass mit jeweils 100 zusätzlichen sbM im Betrieb jeweils eine weitere Stellvertretung herangezogen werden kann.

Ich bin in einer grossen Firma 3.Stellvertreter und wir haben 500 Schwerbehinderte/Gleichgestellte...

Die Entscheidung liegt im Ermessen der VP, ob und inwieweit und wofür sie die Stellvertretung heranzieht. Das würde für die Heranziehung gewählter Stellis in größeren Betrieben künftig voraussichtlich ab 2017 beispielsweise bedeuten, sofern dieser Entwurf die parlamentarischen Hürden nehmen sollte:

Über 100 sbM ➔ 1. Stelli
Über 200 sbM ➔ 2. Stelli
Über 300 sbM ➔ 3. Stelli
Über 400 sbM ➔ 4. Stelli
Über 500 sbM ➔ 5. Stelli

Gruß,
Cebulon


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