Offenbarung Schwerbehinderung bei interner Stellenbesetzung (Offenbarung des GdB bzw. Fragerecht des AG)

chrissly, Worms, Rheinland-Pfalz, Sunday, 05.12.2010, 16:08 (vor 4898 Tagen)

Hallo zusammen,

nach meiner Vorstellung im Allgemeinen Teil dieses Forums hier wie angekündigt mein Problem, bei dem ich auf Hilfe/Meinungen angewiesen bin.

Vorab noch kurz, bevor ich alle möglichen Rüffel ernten sollte, dass dieses Thema so oder so ähnlich hier schon mal behandelt wurde: ich habe das Forum jetzt wirklich nach meinem Problem durchsucht und bin nicht so wirklich fündig geworden bei einer Lösung, die mir weiterhilft - falls ich doch was übersehen haben sollte bitte ich um "Welpenschutz"...;-)

Die Personabteilung meines Betriebes ist kurz nach der Wahl mit folgendem Sachverhalt an mich herangetreten:

Es existieren bei uns Personalbögen, auf denen ein Feld "Schwerbehindert ja/nein" zur Verfügung steht, welches angekreuzt werden kann und sich jetzt die Frage stellt, ob dieses für die internen Stellenbesetzungen genutzt werden soll, so dass die potentiellen neuen Vorgesetzten dieses Merkmal zusammen mit den anderen Daten, die die fachlichen Qualifikationen etc. beinhalten einsehen können.

Ich habe den bisherigen Einträgen hier im Forum entnommen, dass der Großteil der User hier eher dagegen ist solche Dinge in die Personalbögen aufzunehmen, will aber dennoch eine Lösung für uns schaffen, die einerseits dem Datenschutz und den Belangen der Schwerbehinderten Rechnung trägt und andererseits den Vorgesetzten mehr Sicherheit für folgenden Fall gibt:

Bei unseren internen Stellenausschreibungen ist es generell durch Betriebsvereinbarung so geregelt, dass die bereits im Betrieb beschäftigten Schwerbehinderten bei Vorliegen gleicher Eignung den anderen Bewerbern vorzuziehen sind.

Das an sich ist ja schon mal gut...

Wenn sich nun ein Schwerbehinderter auf eine interne Stelle bewirbt geht er ja davon aus, dass der Arbeitgeber von der Schwerbehinderung Kenntnis hat (mal vorausgesetzt alle im Betrieb beschäftigten haben sich auch "geoutet" ) und geht gleichzeitig davon aus, dass auch ein potentieller neuer Vorgesetzter diese Daten hat, was ja aber allein schon wg. Datenschutz nicht der Fall ist.

Die Daten über Schwerbehinderung haben also nur die Personalabteilung und ich als SBV.

Umgekehrt weis der evtl. neue Vorgesetzte also nicht, ob er es in dem Bewerbungsgespräch mit einem Schwerbehinderten zu tun hat oder nicht, der Bewerber geht aber evtl. davon aus, dass die Tatsache bekannt ist, weil er dies ja dem "Arbeitgeber" mitgeteilt hatte.

Falls der Schwerbehinderte dann die Stelle nicht bekommt könnte sich eben dieser Vorgesetzte Benachteiligungsdiskussionen ausgesetzt sehen, wenn sich der Bewerber im Nachhinein beschwert.

Eine Lösung könnte für mich jetzt folgendermaßen aussehen:

1)
In den internen Stellenausschreibungen erfolgt der Hinweis, dass sich bei Vorliegen einer Schwerbehinderung der Bewerber damit einverstanden erklärt, dass dies an den potentiellen neuen Vorgesetzten mit den Personaldaten weitergegeben wird, es sei denn er widerspricht in der internen Bewerbungsmail (die ja nur die Personalbteilung bekommt) der Weitergabe dieses Merkmals.

Würde also heißen, das Merkmal wird in dem Personalbogen gesetzt, es sei denn es liegt ein Widerspruch vor.

2)
In den internen Stellenausschreibungen wird klargestellt, dass es dem Bewerber bei Vorliegen der Schwerbehinderung selbst überlassen wird, ob er sich in dem Bewerbungsgespräch "outet"; tut er dies nicht, hat er keine späteren Ansprüche wg. einer Benachteiligung aufgrund seiner Schwerbehinderung, weil der Vorgesetzte ja keine Kenntnis davon hatte.

Dies würde das Feld in den Personalbögen überflüssig machen und es bleibt jedem selbst überlassen, ob er sich "outet" oder nicht...

Ich hoffe, ich habe jetzt nicht zu viel Verwirrung gestiftet:lookaround:

und freue mich über Anregungen und Diskussionsbeiträge :-D

MfG

Chrissly


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