Offenbarung Schwerbehinderung bei interner Stellenbesetzung (Offenbarung des GdB bzw. Fragerecht des AG)

Hotte, Stuttgart, Sunday, 05.12.2010, 20:06 (vor 4898 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,
positiven Regelung.
»
» FAZIT: Die Fragen „Schwerbehindert JA/NEIN“ hat in Personalbögen für eine
» Bewerbung/Stellenbesetzung nichts zu suchen. Ist mit der heutigen
» Gesetzes/ Rechtslage nicht mehr vereinbar, vergleichsweise mit der Fragen
» „Schwanger JA/NEIN“

Hast du dazu die entsprechende Rechtssprechung greifbar. Bei den
Urteilen habe ich nichts gefunden

Dafür aber bei einem grossem Konzern beim Onlineberwerbungsbogen die Frage

Schwerbehinderung

Ja Nein
Sind Sie schwerbehindert>


Die Antwort ist mit Nein vorbelegt.
Wird Ja angeklickt, kommen weitere Fragen (GdB usw) zur SB.
LG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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