Offenbarung Schwerbehinderung bei interner Stellenbesetzung (Offenbarung des GdB bzw. Fragerecht des AG)

hackenberger, Sunday, 05.12.2010, 20:57 (vor 4898 Tagen) @ Hotte

Hallo Hotte,

das Thema mit der Frage nach einer Schwerbehinderung hatten wir hier ja schon des öfftern. Weiter gibt es Rechtsprechung dazu. Auch, dass man hier die Frage belügen darf und dem AN daraus keine Nachteile entstehen dürfen.

Dass die Frage nach einer Schwerbehinderung bereits vor In-Kraft-Treten des AGG regelmäßig unzulässig war (§ 81 Abs. 2 SGB IX alter Fassung), hat das Landesarbeitsgericht Hamm rechtskräftig entschieden.
(LAG Hamm, Urteil vom 19.10.2006, 15 Sa 740/06)

Aber ein schwerbehinderter AN muss sich offenbaren, wenn er auf Grund der Schwerbehinderung eine Gefahr für sich und andere im Job darstellen würde.

Google doch einfach einmal die Themen
"Frage nach Schwerbehinderung"
"Fragerecht des AG nach einer Schwerbehinderung nach dem AGG"
"Darf der Arbeitgeber im Einstellungsgespräch nach der Schwerbehinderung eines Bewerbers fragen"

Dann findet man vieles. Auch z.B. diesen Beitrag: Frage nach der Schwerbehinderung beim Einstellungsgespräch zulässig>
von: RAin Christiane Ordemann, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Ass. Eike Brodt, Mag.Iur., Bremen

Der Personalfragebogen - Das Fragerecht des Arbeitgebers

Urteile und Beiträge:
[link=http://www.rechtscentrum.de/pdflink.php>db=arbeitsrecht&nr=7524]LAG Hessen - 24.3.2010 – 6_7 Sa 1373_09[/link] - Anfechtung eines Arbeitsvertrags wegen unwahre Beantwortung der Frage nach einer anerkannten Schwerbehinderung oder Gleichstellung - Entschädigungsanspruch - Ausgang: ArbV konnte NICHT angefochten werden, da Frage unzulässig.
Aber: Der AG darf fragen: Sie sie gesundheitlich in der Lage den angestrebten Arbeitsplatz/ die angestrebte Tätigkeit auszuüben>

Hinweis-/ Offenbarungspflicht des Bewerbers und Fragekatalog des AG

[link=http://www.arbeitsrecht.org/suche/>suche%5Bq%5D=Frage+nach+der+Schwerbehinderung+ist+bei+Einstellung+unzul%C3%A4ssig]Frage nach der Schwerbehinderung ist bei Einstellung unzulässig[/link]

Frage nach der Schwerbehinderung

Unerlaubte Fragen

Zum Fragerecht des Arbeitgebers nach der Schwerbehinderung eines Bewerbers im Einstellungsgespräch

Empfehlen kann ich auch mal folgende Webseite, dort findet man gute Beiträge: http://www.alenfelder.de/index.html>

PS: Das Gesetz kennt KEINE Unterschiede betreffen interner und externer Bewerbungen

Also, Zurückhaltung bei bestimmten Fragen in Personalfragebögen! Ein Konflikt mit § 81 SGB IX und dem AGG mit den möglichen rechtlichen Folgen ist schnell gegeben.

Auswirkungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf den Inhalt von Stellenangeboten

Merkblatt für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zum AGG der Bundesagentur für Arbeit

Wichtiger Satz dort:
Die Vorschriften des AGG gelten bereits für das Stadium der Vertragsanbahnung. Beispielsweise dürfen Arbeitsplätze nicht unter Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot des AGG ausgeschrieben werden.

Fazit: Der Personalbogen ist Teil der Ausschreibung/Bewerbung, daher ist auch hier schon das AGG zu beachten!

[link=http://www.arbeitsrecht.org/bewerbung-einstellung/vorstellungsgespraech/unzulaessige-fragen/blog-news/personalfragebogen-diese-fragen-sind-erlaubt/>position=Links&utm_medium=email&utm_campaign=4044442259_2010-12-20T14%3A17_Blog_20122010&utm_source=4022115171&SYS=000&SCID=QmVybmhhcmQuSGFja2VuYmVyZ2VyQFQtT25saW5lLmRl]Personalfragebogen – Diese Fragen sind erlaubt[/link]

Ganz aktuelle Aussagen zum Thema Fragerecht des AG nach Schwerbehinderung im bestehenden Arbeitsverhältnis.

Nach Abschluss des ArbV kann die Frage des AG gerechtfertigt sein. Relevant ist diese Frage für den AG u.a. im Hinblick auf die zuzahlende Ausgleichsabgabe. Eine Falschbeantwortung dieser Frage dann kann nach § 280 Abs. 2 BGB zu Schadenersatzansprüchen des AG und ggf. zu Nachteilen in der Sozialauswahl führen (§ 1 Abs. 3 SGB IX)
Quelle: "Die Rechte Behinderter Menschen und Ihrer Angehörigen, 37. Auflage, Seite 320"


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