Teilnahme an Arbeitgruppen des BR (Sitzung)

Sandra, Hessen, Friday, 17.06.2011, 16:23 (vor 4707 Tagen)

Hallo liebe Mitglieder,

habe folgendes Problem. Heute hat der Betriebsrat eine kleine Arbeitsgruppe gebildet um die Gleitzeitordnung zu modifizieren. Natürlich wurde ich als SBV
nicht eingeladen. Dies ist jetzt das zweite mal schon so gewesen. Auf meine Anfrage über einen befreundeten BR-Kollegen, wieso man mich als SBV nicht einladen würde, ließ der BR-Vorsitzende mir ausrichten, daß ich bei Arbeits-
gruppen vom BR nichts zu suchen hätte. Dies sehe ich natürlich anders; wie unten im Text beschrieben.

Das Teilnahmerecht der Schwerbehindertenvertretung erstreckt sich auch auf die Sitzungen der Ausschüsse und Arbeitsgruppen der Betriebsräte und Personalräte. Dies sind sowohl die Sitzungen des Betriebsausschusses gemäß § 27 BetrVG als auch die weiteren Ausschüsse wie Personal-, Sozial-, Wirtschafts-, Ergonomieausschuss usw. (§ 28 BetrVG) und der Arbeitsgruppen nach § 28a BetrVG.

Ich würde gerne dem BR-Vorsitzenden seine Grenzen aufzeigen und ihn in seinem Tun einschränken. Brauche hier von Euch einmal ein paar gute Tipps zwecks Vor-
gehensweise von mir.

Im voraus vielen herzlichen Dank für Eure Bemühungen und Eure Hilfe.

Gruß Sandra


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