Teilnahme an Arbeitgruppen des BR (Sitzung)

hackenberger, Friday, 17.06.2011, 18:16 (vor 4707 Tagen) @ Sandra

Hallo Sandra,


» natürlich hast Du recht, aber mein Problem ist, daß ich nicht informiert
» werde wenn Arbeitsgruppen gebildet werden, bzw. tagen.
Das Arbeitgruppen gebildet werden weis man doch aus der BR-Sitzung und den Protokoll. Denn zur Bildungs von Arbeitsgruppen bedarf es Beschlüsse des BR.

» Ein Beschluß wurde soviel ich weiß nicht gefasst
Dann kann es auch keine Arbeitsgruppe geben.

» Ich könnte mir vorstellen, daß er die ganze Aktion als Infoveranstaltung
» laufen lässt, um die Einladung der SBV so zu umgehen. Selbst das ist ja
» unzulässig.
Also, Anwalt hinzuziehen und weiteres veranlssen.

Selbst wenn sich das BR-Gremium informell trifft wäre dieses eine Sitzung des BR. Nur wenn sich nur 2-3 BR-Koll. einfach einmal so zusammensetzen und einfach einmal reden, hätten wir Probleme der Teilnahme. Nicht aber, wenn dieses bewusst gemacht würde um die SchwbV auszugrenzen. Auch hier wäre dann der Weg zum Anwalt angeraten.

Letzlich muss ja alles, auch das Modifizieren der Gleitzeitordnung letztlich beschlossen werden. Dann käme ggf. der § 95 Abs. 4 wieder ins Spiel. Auch müsste der AG die SchwbV gem. §95 Abs. 2 beim Thema Modifizieren der Gleitzeitordnung beteligen, denn dieses betrifft ja den § 81 Abs. 4 SGB IX.

Doch ich könnte mir vorstellen, dass wenn der BRV erkennt, dass die SchwbV einen Anwalt einbindet und er die Kosten vermeiden könnte, dass er dann einlenkt. Ich hätte daher in der BR-Sitzung die Teilnahme reklamiert und bei abweisender Haltung in der Sitzung den Anwalt angerufen. So dass der BR/BRV erkennt, da macht jemand ernst.


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