Teilnahme an Arbeitgruppen (Sitzung)
Hallo Ludwig!
es gilt eigentlich die Grundregel: Ausschüsse und Arbeitsgrupppen des BR/PR = Teilnahmerecht. Also, Ausschüsse und Arbeitsgrupppen die vom BR/PR gem. Beschluss auf Grundlage der Gesetze gebildet werden.
Setzt der AG diese ein oder werden sie auf Grundlage eines TV gebildet, dann i.d.R. Nein. Dann greift nur § 95 Abs. 2 SGB IX und Überzeugung.
Ein Punkt der Überzeugung kann sein, der AG und der BR/PR haben es bei der Umsetzung der Themen leichter, da ja in jedem Fall die §§ 95 Abs. 2 und 4 gelten.
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Betriebliche Kommission