Teilnahme an Arbeitgruppen (Sitzung)

hackenberger, Tuesday, 12.07.2011, 20:00 (vor 4682 Tagen) @ Ludwig

Hallo Ludwig!

es gilt eigentlich die Grundregel: Ausschüsse und Arbeitsgrupppen des BR/PR = Teilnahmerecht. Also, Ausschüsse und Arbeitsgrupppen die vom BR/PR gem. Beschluss auf Grundlage der Gesetze gebildet werden.

Setzt der AG diese ein oder werden sie auf Grundlage eines TV gebildet, dann i.d.R. Nein. Dann greift nur § 95 Abs. 2 SGB IX und Überzeugung.

Ein Punkt der Überzeugung kann sein, der AG und der BR/PR haben es bei der Umsetzung der Themen leichter, da ja in jedem Fall die §§ 95 Abs. 2 und 4 gelten.

Kontextlink:
Betriebliche Kommission


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion