Teilnahme an Arbeitgruppen (Sitzung)

Ludwig, Bayern, Friday, 22.07.2011, 11:14 (vor 4672 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard Hackenberger,

ich hoffe das Thema hängt dir noch nicht ganz zum Hals heraus.
Ich habe jetzt fast alle Rechtsgrundlagen vom Personalratsvorsitzenden erfragt.

Jetzt ganz konkret, gibt es ein Teilnahmerecht bei:

- Betrieblicher Kommission gem. § 18 Abs. 7 TVöD>
- Prüfungsausschuss für Verbesserungsvorschläge, Dienstvereinbarung gem. Art. 75 Abs. 4 Nr. 9 BayPVG>
- Betriebliche Kommission gem. § 2 Abs. 4 der Anlage zu Abschnitt VIII Sonderregelungen (VKA) zu § 56 TVöD>

Diese Gremien werden teils paritätisch besetzt von Personalrat und AG.

Ich habe vor, genauso wie der Personalrat, dem Arbeitgeber eine Liste der Ausschüsse mit dem jeweiligen Mitglied der SBV zuzusenden.

Was hälst du davon>


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