korrekte Vorgehensweise (Versammlung)

hackenberger, Tuesday, 20.09.2011, 09:27 (vor 4629 Tagen) @ Ironie

Hallo,

» Weiterhin einen guten Morgen. :-)
Danke auch!

» Jetzt blubbt in mir natürlich die Frage hoch:
» Sind Gesellschafter bzw. Aufsichtsratsmitglieder
» einer gemeinnützigen GmbH als Arbeitgeber
» zu werten>
Im Sinne des § 95 SGB IX -NEIN! Denn sie stellen werder ein noch entlassen diese ja AN.

» (Und: Ist die Stadthalle an diesen Terminen frei>)
Dass soll ich nun aber nicht prüfen> Muss es eine Stadthalle sein> Sind es so viel Schwbs, welche auch kommen>

Die SchwbV muss auch Kostenverantwortung tragen. Also gibt es nicht ggf. in einem der beiden Häuser einen geeigneten Raum>

PS: Du hast erkannt, vieles und richtiges lesen, hilft oftmals schon bei Fragen und Problemen ;-)


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