korrekte Vorgehensweise (Versammlung)
Hallo,
» Weiterhin einen guten Morgen.
Danke auch!
» Jetzt blubbt in mir natürlich die Frage hoch:
» Sind Gesellschafter bzw. Aufsichtsratsmitglieder
» einer gemeinnützigen GmbH als Arbeitgeber
» zu werten>
Im Sinne des § 95 SGB IX -NEIN! Denn sie stellen werder ein noch entlassen diese ja AN.
» (Und: Ist die Stadthalle an diesen Terminen frei>)
Dass soll ich nun aber nicht prüfen> Muss es eine Stadthalle sein> Sind es so viel Schwbs, welche auch kommen>
Die SchwbV muss auch Kostenverantwortung tragen. Also gibt es nicht ggf. in einem der beiden Häuser einen geeigneten Raum>
PS: Du hast erkannt, vieles und richtiges lesen, hilft oftmals schon bei Fragen und Problemen