Zusatzurlaub bei befristeter Einstellung (Zusatzurlaub)

maulwurf, Sachsen_Anhalt, Wednesday, 11.01.2012, 07:42 (vor 4511 Tagen)

Hallo alle zusammen !
Erstmal wünsche ich allen für den Rest des Jahres alles Gute, vor allem Gesundheit und Schaffenskraft für die Belange schwerbehinderter Menschen.
Meine Frage lautet:
Erhält ein schwerbehinderter Arbeitnehmer bei befristeter Einstellung über 4 Monate anteilig den Zusatzurlaub nach §125 SGB IX>
Vielen Dank für Antwort

Herzliche Grüsse vom Maulwurf:-P :ok:


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion