Zusatzurlaub bei befristeter Einstellung (Zusatzurlaub)
Hallo alle zusammen !
Erstmal wünsche ich allen für den Rest des Jahres alles Gute, vor allem Gesundheit und Schaffenskraft für die Belange schwerbehinderter Menschen.
Meine Frage lautet:
Erhält ein schwerbehinderter Arbeitnehmer bei befristeter Einstellung über 4 Monate anteilig den Zusatzurlaub nach §125 SGB IX>
Vielen Dank für Antwort
Herzliche Grüsse vom Maulwurf :ok: