Zusatzurlaub bei befristeter Einstellung (Zusatzurlaub)

hackenberger, Thursday, 04.10.2012, 11:37 (vor 4244 Tagen) @ Jürgen II

Hallo Jürgen,

es gilt das Bundesurlaubsgesetz auch für Grundsatzfragen zum Zusatzurlaub.

» Wie ist das eigendlich, wenn AG den Arbeitsvertrag nochmals um 1,8 Monate
» verlängert>
» Kann man die Zeiten aus der ersten Anstellung mit anrechnen>
Dann besteht das Arbeitsverhältnis ja fort. Aber Verlängerungen haben ja auch eigene Regelungen, was wann wie geht.

Daher sich einmal auch mit dem Teilzeit und Befristungsgesetz und der hierzu ergangenen Rechtsprechung befassen. Wobei hier dieses eigentlich BR-Themen sind. Doch bei guter Zusammenarbeit, wie in den Gesetzen vorgesehen, klären diese bestimmt gerne auf.


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