Zusatzurlaub bei befristeter Einstellung (Zusatzurlaub)

Jürgen II, Thursday, 27.09.2012, 09:13 (vor 4255 Tagen) @ hackenberger

Vielleicht gleich noch folgender grundsätzlicher hilfreicher Hinweis:
» - Kein Urlaubsanspruch entsteht, wenn die Befristung weniger als
» einen Monat beträgt. Bei weniger als sechs Monaten entsteht nur ein
» anteilig gekürzter Urlaubsanspruch

Hallo Ihr lieben!
Ich habe mich einfach mal beim "nachlesen im Forum" hier rangehängt. :-D
So einen ähnlichen Fall habe ich jetzt auch. Eine schwerbehinderte Kollegin wird bei uns (Bundesbehörde) für 1,8 Monate eingestellt. Nach der EUrlV muss man für Urlaubsanspruch mindestens zwei volle Monate beschäftigt sein. Dies wird nun auch für den Zusatzurlaub angewendet. Es wird nur ein voller Monat anerkannt. Somit gibt es keinen Zusatzurlaub. Würde man aber 1,8 Monate anerkennen würde es zumindest ein Tag Zusatzurlaub geben. Hat jemand damit schon Erfahrung gehabt> Kann man die Beschäftigungszeit einfach so runterkürzen für diese Berechnung>

Gruß Jürgen


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