Kann Stelli im Amt sein, weil Vertrauensperson in Wiedereinarbeitung? (Stellvertreter/in)

hackenberger, Saturday, 19.01.2013, 12:00 (vor 4129 Tagen) @ Tiefsee

Hallo,

Ja, er erklärt sich hier nachvollziehbar aus gesundheitlichen Gründen als verhindert. Falls der AG Probleme macht soll er sich es ärztl. bestätigen lassen. Auch kann und sollte man es ggf im BEM gleich so mit besprechen.

Wenn alles zu schwer wird, soll er sich bei jedem Einzelfall als verhindert erklären, dann nimmt der Stelli im Rahmen der Verhinderungsvertretung jeweils das Amt wahr. Der VPSchwb muss die Verhinderung nicht begründen. Dieses nur ggf vor dem Richter des ArbG, wenn es zum ArbG geht.


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